Justiz

Geplantes Verbot von Flaggenverbrennungen

Demonstrations-Teilnehmer in Berlin verbrennen eine selbst gemalte Fahne mit Davidstern (Dezember 2017). Foto: dpa

Junge Männer, die vor dem Brandenburger Tor eine Fahne des Staates Israel verbrennen und dabei Hassparolen grölen: Es sind beunruhigende Bilder wie diese, die im Dezember 2017 von Berlin aus um die ganze Welt gingen. Damals hatten arabisch- und türkischstämmige Antisemiten bei Demonstrationen wiederholt israelische Fahnen und Davidsternsymbole verbrannt, um gegen die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump zur Verlegung der amerikanischen Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem zu protestieren.

Über den öffentlichen Aufschrei hinaus ist seinerzeit nicht viel passiert. Bislang bleiben Demonstranten in Deutschland straffrei, wenn sie eine eigens mitgebrachte Flagge Israels oder eines anderen Staates öffentlich verbrennen. Doch das könnte sich in Berlin bald ändern. Denn die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus will sich nicht mehr mit der unbefriedigenden Gesetzeslage abfinden.

Wer die israelische Flagge verbrennt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

HOHEITSZEICHEN In dem von den Sozialdemokraten Ende Februar vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Berliner Versammlungsgesetzes sieht Paragraf 11 das Verbot der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten vor. Wer die israelische Flagge mit dem Davidstern öffentlich verbrennt, muss dem Gesetzentwurf zufolge mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

»Wir können es nicht zulassen, dass in der Stadt, in der die Menschheitsverbrechen der Schoa ihren Anfang nahmen, Symbole des jüdischen Staates zerstört werden«, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, der Jüdischen Allgemeinen.

Wer die Staatsflagge Israels verbrenne, äußert laut Kohlmeier keine Meinung, »sondern positioniert sich bewusst außerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung«. Das geplante Verbot von Flaggenverbrennungen schränke deshalb auch nicht die Versammlungsfreiheit ein.

Unterstützung für die Gesetzesnovelle kommt vom Zentralrat der Juden in Deutschland.

SYMBOLE Auch wenn der Gesetzesparagraf grundsätzlich alle ausländischen Nationalfahnen umfasst, bezieht er sich in erster Linie auf Symbole des jüdischen Staats, ist es doch – mit Ausnahme der Fahne der Vereinigten Staaten – ausgesprochen unüblich, dass andere Staatssymbole bei Demonstrationen verbrannt werden. »Wir wollen nicht, dass es noch einmal zu Szenen wie im Dezember 2017 vor dem Brandenburger Tor kommt«, sagt Kohlmeier.

Unterstützung für die Gesetzesnovelle kommt vom Zentralrat der Juden in Deutschland. »Die Bilder von brennenden Israelflaggen bei Demonstrationen in Berlin haben wir noch alle vor Augen«, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster der Jüdischen Allgemeinen. »Dieser Hass auf Israel ist nichts anderes als Antisemitismus und nicht zu tolerieren.«

Es sei zu begrüßen, wenn der Berliner Senat einen rechtssicheren Weg finde, um solche Taten künftig unter Strafe zu stellen, so Schuster weiter: »Eine entsprechende Gesetzesänderung wäre ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Judenhass.«

Lesen Sie mehr dazu in unserer nächsten Printausgabe.

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