Bundestag

Felix Klein kritisiert AfD-Antrag auf Schächtverbot scharf

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag eingebracht, der fordert, dass koscheres Schlachten in Deutschland verboten werden soll. Foto: IMAGO/IPON

Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) will das religiöse Schächten von Tieren verbieten lassen. In einem vergangene Woche eingebrachten Antrag fordern die Rechtspopulisten die Streichung eines Paragrafen im Tierschutzgesetz, der Religionsgemeinschaften eine Ausnahme vom generellen Verbot des betäubungslosen Schlachtens gewährt. In der Praxis betrifft dieser Passus im Gesetz nur die jüdische sowie die muslimische Glaubensgemeinschaft.

In dem AfD-Antrag wird behauptet: »Betäubungsloses Schlachten ist eine der grausamsten Tötungsarten.« Es sei »wissenschaftlich erwiesen, dass dem unbetäubten Tier während des gesamten Vorgangs von der Fixierung, der unmittelbaren Führung des Halsschnittes bis zum endgültigen Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit infolge der Ausblutung zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt«, so die Antragsbegründung. Deshalb sei aus »Sicht des Tierschutzes« die »ersatzlose Streichung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) dringend erforderlich und begründet«, so der Antrag. Die Behauptung, das Schächten füge Tieren mehr Leid zu als konventionelle Schlachtmethoden, ist allerdings umstritten.

EUGH Die Forderung nach einem Schächtverbot war in der Vergangenheit bereits in mehreren AfD-Programmen enthalten. Im Dezember 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geurteilt, dass es den EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich erlaubt ist, die in einer EU-Richtlinie vorgesehene, aber nicht vorgeschriebene Ausnahmeregelung für Religionsgemeinschaften nicht in nationales Recht zu überführen oder bestehende Ausnahmen abzuschaffen. Zwei der drei belgischen Regionalparlamente hatten dies zuvor beschlossen; die jüdischen und muslimischen Dachverbände in Belgien hatten gegen das Schächtverbot geklagt, allerdings ohne Erfolg.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Dennoch steht es den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weiterhin frei, gesetzliche Ausnahmeregelungen vorzuhalten, die Religionsgemeinschaften das betäubungslose Schlachten von Tieren erlauben. Darüber hinaus ist auch der Import von koscherem Fleisch aus anderen EU-Staaten garantiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2002 entschieden, dass der § 4a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes verfassungsmäßig sei, da das rituelle Schächten durch die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Religionsausübung geschützt werde.

IDENTITÄT Scharfe Kritik am AfD-Antrag kam unter anderem vom Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben, Felix Klein. Dem »Redaktionsnetzwerk Deutschland« sagte Klein: »Das letzte Mal, dass Schächten in Deutschland verboten wurde, war durch die nationalsozialistische Gesetzgebung im April 1933.« Das rituelle Schächten sei »Teil der jüdischen Identität« und nicht einfach nur eines von vielen Geboten. Auch Muslime würden durch eine Streichung der Ausnahmeregelung diskriminiert, so Klein weiter.

Immer wieder versucht die AfD, mit dem angeblichen Argument des Tierschutzes zu punkten. Allerdings scheiterten bislang alle Versuche der Rechtspopulisten, auch auf Ebene der Länder, die Ausnahme für Religionsgemeinschaften zu Fall zu bringen. 2020 wies der niedersächsische Staatsgerichtshof eine AfD-Klage gegen die Landesregierung als teilweise unbegründet und auch unzulässig ab. Die Partei hatte zuvor versucht, mit einer Kampagne »#MähToo« zu punkten, die sich in erster Linie gegen muslimische Zuwanderer richtete. mth

Doha

Krieg zwischen Israel und Iran: Wadephul will »Kompromiss« finden

Innerhalb der nächsten Woche müsse der ernsthafte Versuch unternommen werden, »die Spirale der Gewalt« zu unterbrechen, sagt der Bundesaußenminister

 15.06.2025

Berlin

Erneuter antisemitischer Angriff auf Neuköllner Kulturkneipe

14-Jähriger soll Pflasterstein geworfen haben. Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelt

 15.06.2025

Carsten Ovens

Israel verteidigt sich – und schützt die Region

Warum der Angriff auf iranische Atomanlagen notwendig war – und was Europa daraus lernen muss

von Carsten Ovens  15.06.2025

Krieg

Iran feuert neue Raketenwelle auf Israel ab: Mehrere Tote

Die Mullahs holen erneut zu einem Angriff auf den jüdischen Staat aus

 15.06.2025 Aktualisiert

Meinung

Nie wieder Opfer!

Israels Angriff auf Irans Atomanlagen war unausweichlich. Denn eine Konsequenz aus der jüdischen Geschichte lautet: Wenn es hart auf hart kommt, besser zuerst schlagen als zuerst und dann für immer geschlagen zu werden

von Michael Wolffsohn  14.06.2025

Thüringen

Verfassungsschutzchef warnt vor islamistischen Anschlägen gegen jüdische und israelische Einrichtungen

Kramer: Wir müssen davon ausgehen, dass die Hemmschwelle weiter sinken wird, auch gewalttätig zu werden

 13.06.2025

Gerhard Conrad

»Regime Change im Iran wäre noch wichtiger als die Zerstörung der Atomanlagen«

Der Ex-BND-Geiselunterhändler und Nahostexperte zum israelischen Militärschlag gegen den Iran und die Konsequenzen für den Nahen Osten

von Michael Thaidigsmann  13.06.2025

Gespräch

Beauftragter Klein: Kirche muss Antijudaismus aufarbeiten

Der deutsche Antisemitismusbeauftragte Felix Klein kritisiert die Heiligsprechung des Italieners Carlo Acutis. Ihm geht es um antijüdische Aspekte. Klein äußert sich auch zum christlich-jüdischen Dialog - und zum Papst

von Leticia Witte  13.06.2025

Schlag gegen Iran

Ein notwendiger Schritt

Israel hat alles Recht der Welt, sich gegen das iranische Atomprogramm zu wehren. Teheran darf niemals in den Besitz von Atomwaffen gelangen. Ein Kommentar von Philipp Peyman Engel

von Philipp Peyman Engel  13.06.2025