Bundestag

Felix Klein kritisiert AfD-Antrag auf Schächtverbot scharf

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag eingebracht, der fordert, dass koscheres Schlachten in Deutschland verboten werden soll. Foto: IMAGO/IPON

Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland (AfD) will das religiöse Schächten von Tieren verbieten lassen. In einem vergangene Woche eingebrachten Antrag fordern die Rechtspopulisten die Streichung eines Paragrafen im Tierschutzgesetz, der Religionsgemeinschaften eine Ausnahme vom generellen Verbot des betäubungslosen Schlachtens gewährt. In der Praxis betrifft dieser Passus im Gesetz nur die jüdische sowie die muslimische Glaubensgemeinschaft.

In dem AfD-Antrag wird behauptet: »Betäubungsloses Schlachten ist eine der grausamsten Tötungsarten.« Es sei »wissenschaftlich erwiesen, dass dem unbetäubten Tier während des gesamten Vorgangs von der Fixierung, der unmittelbaren Führung des Halsschnittes bis zum endgültigen Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit infolge der Ausblutung zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt«, so die Antragsbegründung. Deshalb sei aus »Sicht des Tierschutzes« die »ersatzlose Streichung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) dringend erforderlich und begründet«, so der Antrag. Die Behauptung, das Schächten füge Tieren mehr Leid zu als konventionelle Schlachtmethoden, ist allerdings umstritten.

EUGH Die Forderung nach einem Schächtverbot war in der Vergangenheit bereits in mehreren AfD-Programmen enthalten. Im Dezember 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geurteilt, dass es den EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich erlaubt ist, die in einer EU-Richtlinie vorgesehene, aber nicht vorgeschriebene Ausnahmeregelung für Religionsgemeinschaften nicht in nationales Recht zu überführen oder bestehende Ausnahmen abzuschaffen. Zwei der drei belgischen Regionalparlamente hatten dies zuvor beschlossen; die jüdischen und muslimischen Dachverbände in Belgien hatten gegen das Schächtverbot geklagt, allerdings ohne Erfolg.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Dennoch steht es den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weiterhin frei, gesetzliche Ausnahmeregelungen vorzuhalten, die Religionsgemeinschaften das betäubungslose Schlachten von Tieren erlauben. Darüber hinaus ist auch der Import von koscherem Fleisch aus anderen EU-Staaten garantiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2002 entschieden, dass der § 4a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes verfassungsmäßig sei, da das rituelle Schächten durch die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Religionsausübung geschützt werde.

IDENTITÄT Scharfe Kritik am AfD-Antrag kam unter anderem vom Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben, Felix Klein. Dem »Redaktionsnetzwerk Deutschland« sagte Klein: »Das letzte Mal, dass Schächten in Deutschland verboten wurde, war durch die nationalsozialistische Gesetzgebung im April 1933.« Das rituelle Schächten sei »Teil der jüdischen Identität« und nicht einfach nur eines von vielen Geboten. Auch Muslime würden durch eine Streichung der Ausnahmeregelung diskriminiert, so Klein weiter.

Immer wieder versucht die AfD, mit dem angeblichen Argument des Tierschutzes zu punkten. Allerdings scheiterten bislang alle Versuche der Rechtspopulisten, auch auf Ebene der Länder, die Ausnahme für Religionsgemeinschaften zu Fall zu bringen. 2020 wies der niedersächsische Staatsgerichtshof eine AfD-Klage gegen die Landesregierung als teilweise unbegründet und auch unzulässig ab. Die Partei hatte zuvor versucht, mit einer Kampagne »#MähToo« zu punkten, die sich in erster Linie gegen muslimische Zuwanderer richtete. mth

Nahost

Iran lehnt Beschränkungen des Atomprogramms ab

US-Präsident Trump hatte dem Mullah-Regime mit einem Militärschlag gedroht, sollte es sich einem Nuklear-Abkommen verweigern

 28.01.2026

Tagung

Europäische Rabbiner diskutieren interreligiösen Dialog in Jerusalem

Wie viel Religion braucht der Frieden? Diese Frage stand im Zentrum einer Podiumsveranstaltung der Europäischen Rabbinerkonferenz bei deren Tagung in Jerusalem

 28.01.2026

Holocaust-Gedenktag

»Mama, wo sind all die Menschen?«

Tova Friedman sprach im Deutschen Bundestag über ihre Deportation nach Auschwitz, das Grauen im KZ und darüber, was das Überleben mit ihr gemacht hat. Wir dokumentieren ihre Rede

von Tova Friedman  28.01.2026

Meinung

Was würden Saba und Safta sagen?

Sie würden uns zurufen: »Wehrt euch gegen diesen Hass! Schließt euch mit denen zusammen, die in Deutschland bisher schweigen, aber dennoch die Mehrheit darstellen«

von Avitall Gerstetter  28.01.2026

Berlin

DIG fordert klare EU-Entscheidung gegen Revolutionsgarden

Volker Beck, der Präsident der Organisation, erklärt, die Maßnahmen müssten über symbolische Schritte hinausgehen

 28.01.2026

Berlin

Feuer im Jüdischen Krankenhaus: Kein antisemitisches Motiv

In der Nacht kommt es zu einem Feueralarm. Ein Patient steht im Verdacht, einen Brand verursacht zu haben. Viele Details sind weiterhin unklar

 28.01.2026 Aktualisiert

Washington D.C.

USA kündigen mehrtägige Militärübungen im Nahen Osten an

US-Präsident Donald Trump spricht von einer »schönen Armada«, die sich in der Nähe Irans befinde

 28.01.2026

New York

UNO-Vollversammlung: Holocaust-Überlebende hält erste Rede auf Hebräisch

»Der Holocaust begann nicht mit den Gaskammern. Er begann mit Worten, Hetze, Propaganda, Witzen, Anschuldigungen und Gleichgültigkeit«, sagt Sara Weinstein

 28.01.2026

New York

»Fucking Jew«: Rabbiner beleidigt und angegriffen

Der Angreifer soll das Opfer antisemitisch beleidigt und ihm ins Gesicht geschlagen haben

 28.01.2026