Auschwitz-Prozess

»Er hat seine Strafe«

Reinhold Hanning Foto: dpa

Einen entscheidenden Satz sprach die Richterin Anke Grudda in ihrer Urteilsbegründung: »Eine angemessene Strafe gibt es nicht.« Grudda führte aus, warum das Landgericht Detmold den früheren Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt hat – wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen.

»Er hat die Strafe bekommen, die er verdient«, kommentierte Ronald S. Lauder, Präsident des Jüdischen Weltkongresses. Und Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, sagte: »Die jahrzehntelangen Versäumnisse der deutschen Justiz kann das Urteil gegen Reinhold Hanning nicht wiedergutmachen. Dennoch ist es zu begrüßen, dass Hanning zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.«

Nebenkläger Schuster würdigte auch die Auschwitz-Überlebenden, die als Nebenkläger und Zeugen den Prozess unterstützt hatten. »Sie haben große Strapazen auf sich genommen.« Es sei sehr wichtig, dass die Verbrechen in einer Form später Gerechtigkeit geahndet würden. »Kein Täter soll daher sagen können: Für mich ist es vorbei.«

Leon Schwarzbaum, ein Auschwitz-Überlebender aus Berlin, hatte vor dem Urteilsspruch einen Brief an Reinhold Hanning geschrieben, den er später vor Journalisten verlas: »Sie haben vor Gericht das unglaubwürdige Bild eines Unbeteiligten gezeichnet und Ihre Chance vertan.«

Nach dem Urteil sagte Schwarzbaum: »Verzeihen, das könnten nur die Toten. Und die Toten vergeben nicht.« Erna de Vries, die mit 19 Jahren nach Auschwitz kam, sagte, die fünf Jahre Haft entsprächen zwar nicht der Schuld, »aber er hat seine Strafe«. Hedy Bohm, die aus Toronto angereist war, erklärte: »Ich danke der Richterin für das Urteil. Jetzt können meine ermordeten Eltern in Frieden ruhen.«

Urteil Zufrieden mit dem Urteil sind auch die Anwälte, die die Nebenkläger vertreten haben. Einer von ihnen, Cornelius Nestler aus Köln, sagte, es sei das erste Mal, dass ein deutsches Gericht klargestellt habe, dass in der Mordfabrik Auschwitz »jeder, der dort eine Funktion hatte, für alle Morde mitverantwortlich war«.

Ob das Urteil rechtskräftig ist, steht noch nicht fest. Die Verteidiger Hannings, die Freispruch gefordert hatten, überlegen noch, ob sie ihrem Mandanten raten sollen, es anzufechten.

Belgien

IS droht mit Anschlägen auf Synagogen und Kirchen

Die Hintergründe

 18.12.2025

Umbenennung

Yad-Vashem-Straße in Berlin: Wegner will schnelle Umsetzung

Nach der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem soll ein Straßenabschnitt im Herzen von Berlin benannt werden. Der Regierende Bürgermeister hofft auf eine schnelle Umsetzung

von Jonas Grimm  18.12.2025

Kairo

Ägypten: Angeblich Pläne für USA-Reise von Präsident al-Sisi

Seit Beginn des Gaza-Kriegs sollen Israels Premier und Ägyptens Staatschef keinen Kontakt gehabt haben. Wird sich al-Sisi mit Hilfe eines Gas-Deals zu einem Treffen in den USA bewegen lassen?

 18.12.2025

Bildungsministerkonferenz

Publizist Friedman: Leben jüdischer Kinder schlecht wie nie seit 1945

Schulen als Bildungsorte für Demokratie und Menschenrechte, gegen Hass und Antisemitismus: Der Publizist Michel Friedman sieht hier große Defizite in Deutschland

 18.12.2025

Australien

Polizei in Sydney stoppt Verdächtige – Pläne vereitelt?

Nur wenige Tage nach den tödlichen Schüssen an Sydneys weltberühmten Bondi Beach gibt es einen Einsatz von Anti-Terror-Einheiten. Die Verdächtigen sollen auf dem Weg zum Strand gewesen sein

 18.12.2025

Revision

Melanie Müller wehrt sich gegen Urteil zu Hitlergruß

Melanie Müller steht erneut vor Gericht: Die Schlagersängerin wehrt sich gegen das Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitzes. Was bisher bekannt ist

 18.12.2025

Thüringen

Klage der rechtsextremen AfD gegen Verfassungsschutzchef teils erfolgreich

In einem Punkt wurde den Klägern recht gegeben, in zwei anderen nicht. Es geht um Äußerungen von Stephan Kramer in einem Medienbericht

 18.12.2025

Verbundenheit

Chanukka und Advent: Licht gegen den Hass

Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland versichert die Ratsvorsitzende Bischöfin Kirsten Fehr der jüdischen Gemeinschaft ihren Beistand und ihre Solidarität

von Bischöfin Kirsten Fehrs  18.12.2025

Landgericht Berlin

Gericht: »From the River to the Sea« ist Aufruf zur Judenvernichtung

Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I hat einen Mann wegen der Verwendung der Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun muss wohl der Bundesgerichtshof ein abschließendes Urteil fällen

 18.12.2025