Meinung

Der Fall Dominique Strauss-Kahn

Dominique Strauss-Kahn Foto: TSP

Hat der Generaldirektor des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, ein Zimmermädchen in einem New Yorker Hotel vergewaltigt oder gab es »einvernehmlichen Sex«? Die Gerüchteküche brodelt und die Verschwörungstheorien rund um den möglichen Präsidentschaftskandidaten der französischen Sozialistischen Partei nehmen überhand.

Fakt ist: Am Freitag entscheidet die Grand Jury darüber, ob es gegen den 62-jährigen Banker ein Hauptverfahren geben wird. Bis dahin sitzt er – wenn auch in einer Einzelzelle – mit »gewöhnlichen« Straffälligen im New Yorker Gefängnis auf Rikers Island. Für den Franzosen aus jüdischer Familie, den Promi, gibt es keine Sonderbehandlung. Recht so.

Fluchtgefahr Wie schon im Fall des ehemaligen israelischen Staatspräsidenten Mosche Katsav, der im März 2011 zu sieben Jahren Haft wegen Vergewaltigung und sexueller Übergriffe verurteilt wurde, gilt der rechtsstaatliche Grundsatz, dass die Schuld in einem öffentlichen Verfahren bewiesen werden muss. Und solange das nicht stattgefunden hat, ist Strauss-Kahn, der wegen erhöhter Fluchtgefahr auch gegen eine Kaution von einer Million Dollar nicht freigelassen wurde, nur ein Verdächtiger. Vor einer Vorverurteilung des IWF-Chefs sei also gewarnt. Über einen Schuld- oder Freispruch entscheidet allein das Gericht. Doch gleichgültig, wie das Ganze ausgeht: Dominique Strauss-Kahns guter Ruf und seine politische Karriere sind dahin. Der Finanzfachmann ist ruiniert.

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