Berlin

Debatte um Organspende beschäftigt erneut den Bundestag 

Foto: picture alliance / CHROMORANGE

Erneut wird der Umgang mit Organspenden zu einem Thema im Bundestag. Am Donnerstagmittag steht im Parlament eine Debatte über eine grundsätzliche ethische Frage an: Braucht eine Organspende die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Betroffenen? Oder kann der Staat davon ausgehen, dass fehlender Widerspruch des möglichen Spenders eine grundsätzliche Zustimmung bedeutet? Was hat es damit auf sich?

Wie ist Organspende in Deutschland geregelt?

Seit 1997 gilt in Deutschland eine Form der Zustimmungslösung: Eine Organentnahme nach dem Tod ist nur dann möglich, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich zugestimmt hat, etwa durch einen Organspendeausweis. Erweitert wird die Regelung dadurch, dass auch die Angehörigen oder vom Verstorbenen dazu bestimmte Personen berechtigt sind, über eine Entnahme zu entscheiden, wenn keine eigene Stellungnahme vorliegt. Allerdings muss das im Sinne des Spenders geschehen.

Was heißt Widerspruchslösung bei Organspende?

Die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung würde bedeuten, dass jeder Bürger potenziell Organspender ist - es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. 2020 hat der Bundestag eine solche Widerspruchslösung abgelehnt. Der Bundesrat sprach sich 2025 dafür aus. Nun liegt erneut der Antrag einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten vor, die für eine Widerspruchslösung votiert, um die Zahl der Organspender zu erhöhen. In Spanien, dem Spitzenreiter bei Organspenden, gibt es seit vielen Jahren die Widerspruchslösung.

Warum kommt das Thema trotz Ablehnung erneut auf die Tagesordnung?

2020 hatte das Parlament ein Gesetzespaket zur Steigerung der Spenderzahlen beschlossen. Seitdem sollen die Bürger bei Behördenkontakten - etwa beim Ausstellen eines Ausweises - verstärkt mit dem Thema Organspende konfrontiert werden. Außerdem sollen Krankenkassen, Arztpraxen, Ausweisstellen und Fahrschulen beraten und informieren. Die Spenderzahlen sind zuletzt auch gestiegen, aber nicht im erhofften Ausmaß. Auch das vor einigen Jahren eingeführte Organspenderegister wird als zu kompliziert und umständlich kritisiert. Zudem soll mit der geplanten Gesundheitsreform für Hausärzte die Vergütung für Organspendeberatung wegfallen.

Wie funktioniert das Online-Register?

Bürger können in dem Register ihre Zustimmung oder ihren Widerspruch zur Organ- und Gewebespende dokumentieren und jederzeit ändern. Im Bedarfsfall können Krankenhäuser in der zentralen Datenbank hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen. Bis Mitte Juni hatten sich allerdings nur 570.000 Menschen registriert. Der Zugang ist auch aus Datenschutzgründen sehr kompliziert: Man braucht einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte. E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer sollte man ebenfalls parat haben.

Was soll die Widerspruchslösung bringen?

Befürworter wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation oder die Bundesärztekammer verweisen darauf, dass die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung hoch sei. De facto scheiterten viele Spenden aber bislang daran, dass bei über 50 Prozent der Bürger kein schriftlicher Wille vorliege und Hinterbliebene im Fall der Fälle vor einer Zustimmung zurückschreckten. Mit der Einführung einer Widerspruchslösung würde die Organspende der Normalfall.

Die Gegner der Widerspruchsregelung haben ebenfalls einen Antrag vorgelegt. Was fordern sie?

Eine interfraktionelle Gruppe um Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Stephan Pilsinger (CSU) hält die Widerspruchsregelung für einen Eingriff in Grundrechte. Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden. Die Gruppe spricht sich für Freiwilligkeit, bessere Aufklärung mit einer groß angelegten Kampagne und leichtere, barrierefreie Dokumentation des eigenen Willens im Online-Register aus.

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Auch außerhalb des Parlaments gibt es Kritiker der Widerspruchslösung. Wie argumentieren sie?

Sie verweisen darauf, dass im deutschen Gesundheitswesen jeder noch so kleine Eingriff der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten bedürfe. Dieser Grundsatz dürfe auch durch die Organspende nicht durchbrochen werden. Sonst leide das Vertrauen in die Transplantationsmedizin, argumentieren etwa der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der evangelische Theologe Peter Dabrock, und die Deutsche Stiftung Patientenschutz.

Wie äußern sich Religionsgemeinschaften?

Zu denjenigen, die die Widerspruchslösung ablehnen, gehören auch der Zentralrat der Juden, die katholischen Bischöfe und die evangelische Kirche. Sie befürworten die Organspende, betonen aber, dass sie ein Akt der Nächstenliebe bleiben und auf einer ausdrücklichen persönlichen Entscheidung beruhen müsse.

Wie haben sich die Zahlen bei der Organspende entwickelt?

Die Bundesrepublik liegt im internationalen Vergleich im unteren Bereich der Organspende-Tabelle. Zuletzt kamen hierzulande auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner rund elf Spendende. In Ländern wie Spanien, Belgien oder Portugal liegen die Zahlen deutlich darüber, in Spanien zum Beispiel bei rund 50 Spendenden pro eine Million Menschen. Deutschland profitiert seit Jahren von Organspenden aus dem Ausland über das internationale Netzwerk Eurotransplant.

Wie sehen die Zahlen konkret aus?

2025 zeigte sich ein leichter Aufwärtstrend: Die Spenderzahlen in Deutschland kletterten auf den höchsten Stand seit 2012. Im vergangenen Jahr spendeten insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Das sind 32 oder 3,4 Prozent mehr als 2024.

Gibt es weitere Möglichkeiten, um die Spenden zu erhöhen?

Experten argumentieren, dass eine Widerspruchslösung allein auch im internationalen Vergleich zu keiner besseren Spenderate geführt hat. Staaten wie Spanien, in denen es viele Organspender gebe, hätten erst mit grundlegenden Verbesserungen im Gesundheitssystem wirklich mehr Spender erhalten.

Welche Verbesserungen im Gesundheitssystem könnten das sein?

Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Durchführung der Organspende in Krankenhäusern. Der Bundestag hatte 2020 auch ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um die organisatorischen Abläufe in den Kliniken und Transplantationszentren zu verbessern. Kritiker sagen, dieses Paket sei noch nicht ausreichend umgesetzt. Experten verweisen zudem darauf, dass etwa in Spanien erst eine positive gesellschaftliche Kultur der Organspende geschaffen worden sei. Der Fall der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit zeigt, dass einzelne Prominente die Haltung der Gesellschaft beeinflussen können. Nachdem bekannt geworden war, dass die Kronprinzessin dringend eine Spenderlunge brauchte, ist die Bereitschaft zur Organspende in Norwegen stark angestiegen.

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