Eine mögliche Widerspruchslösung bei der Organspende würde aus Sicht des Zentralrats der Juden in Deutschland die Religionsfreiheit verletzen. »Im Judentum wird die Organspende grundsätzlich als große Wohltat angesehen. Eine pauschale Erlaubnis für die Entnahme und Wiederverwendung aller Organe der Verstorbenen zu medizinischen Zwecken gibt es im Judentum allerdings nicht«, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2025.
Die Entscheidung, ob ein Organ einem gestorbenen Spender entnommen werden darf, sollte demnach dem jüdischen Religionsgesetz zufolge immer im Einzelfall unter Berücksichtigung unterschiedlicher Umstände entschieden werden. »Dem Willen des Spenders kommt dabei die wesentlichste Rolle zu«, heißt es.Norm statt freiwilliger Wohltat
Die Einführung der Widerspruchslösung würde die Organspende jedoch zur »allgemein gültigen Verpflichtung« machen. »Sie würde eine freiwillige Wohltat zu einer Norm machen, die den Willen des Spenders nur dann berücksichtigt, wenn er dieser Spende widerspricht.« Hier sieht der Zentralrat eine »eindeutige Verletzung der Religionsfreiheit«.
Diese Haltung habe der Dachverband von mehr als 100 jüdischen Gemeinden in einem Positionspapier dargestellt und die Bundestagsabgeordneten darüber informiert, heißt es.Forderungen nach Widerspruchslösung
In Deutschland ist eine Organentnahme derzeit nur zulässig, wenn ein Toter zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Um mehr Organspenden zu gewinnen, gibt es Forderungen nach einer Widerspruchslösung: Danach gilt jeder Bürger als Organspender, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.
Unter der Ampel-Koalition hatte es im Bundestag einen Vorstoß zur Einführung der Widerspruchslösung gegeben. Der Bundesrat setzt sich weiterhin für eine entsprechende Gesetzesänderung ein. Zu den Kritikern einer Widerspruchslösung gehört auch die katholische Kirche. kna