Leipzig

Bundesverwaltungsgericht lehnt Klage der Bild-Zeitung ab

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf weiterhin Akten zum NS-Verbrecher Adolf Eichmann unter Verschluss halten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden.

Geklagt hatte der Chefreporter der Bild-Zeitung, Hans-Wilhelm Saure, der bereits vor zwei Jahren durch einen Zufallsfund nachweisen konnte, dass der BND schon 1952 den Aufenthaltsort des als Organisator der »Endlösung« geltenden Eichmann kannte – acht Jahre, ehe ihn Agenten des israelischen Geheimdienstes Mossad aufspürten und der Justiz übergaben.

»Wir behalten uns vor, beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil vorzugehen«, sagte Svenja Friedrich, Sprecherin des Axel-Springer-Verlags der Jüdischen Allgemeinen.

Die Bild-Zeitung argumentierte, dass das Bundesarchivgesetz, das Einblick in staatliche Akten regelt, auch für die Unterlagen des BND gelten müsse. Einen Teil der Unterlagen hatte der BND auch tatsächlich vorgelegt, allerdings in – vermutlich – wesentlichen Passagen geschwärzt.

Das Geheimhaltungsinteresse des Bundes wiege höher, so das Gericht. Das wird von der Bild-Zeitung bestritten. »Das Wohl der Bundesrepublik wird nicht durch die Offenlegung der Akten gefährdet«, erklärte Svenja Friedrich, »sondern durch ihre Nichtoffenlegung.« So entstünden nur Gerüchte und Verschwörungstheorien.

Mitarbeiter Bereits im Februar hatte Saure den BND verklagt: Da versuchte er, an die Akten auf dem Wege der Auskunftspflicht von Behörden zu gelangen. Doch schon da hatte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht sein Ansinnen abgelehnt. Konkret hatte Saure damals wissen wollen, wie viele Mitarbeiter des BND in den Jahren zwischen 1950 und 1980 frühere Mitglieder der NSDAP, Angehörige der SS, der Gestapo oder der Abteilung »Fremde Heere Ost« gewesen waren.

Nun ging es ihm um die ungehinderte Einsicht in die BND-Akten zu Adolf Eichmann. Über dessen Form der Kontakte zum westdeutschen Geheimdienst gibt es bislang viele Indizien und Gerüchte, aber keine gesicherten Informationen.

Vor dem Urteil war auch von jüdischer Seite an das Gericht appelliert worden, die Akten vollständig offenzulegen. »Wenn der BND in Sachen Eichmann heute nicht für völlige Transparenz sorgt, ist das sogar schädlich für Deutschland«, hatte Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden, gesagt.
Auch Andreas Nachama, Direktor der Stiftung »Topographie des Terrors« in Berlin, hatte die Veröffentlichung gefordert. Er verwies darauf, dass die Bundesregierung eventuell Angst vor »peinlichen Enthüllungen« habe.

»Schließlich«, so Nachama zur Bild, »war Hans Globke, der erste Chef des Bundeskanzleramts und damit oberster Dienstherr des BND, ein ranghoher Nazi, der an der Entstehung der sogenannten Nürnberger Rassegesetzte beteiligt war.«

Erwiderung

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