Berlin

Bundesrat für Verbot von Handel mit Dokumenten von NS-Opfern

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) Foto: picture alliance/dpa

Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative zum Verbot des kommerziellen Handels mit persönlichen Dokumenten und Gegenständen von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beschlossen. Die Länderkammer sprach sich einstimmig für den von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Gesetzentwurf aus. Nun muss sich der Bundestag mit dem Entwurf befassen. 

Verboten werden soll demnach künftig der Handel mit Gegenständen, die einen unmittelbaren Bezug zu Opfern des NS-Terrors und des Holocaust haben. Dazu zählen etwa amtliche Dokumente, Briefe und Tagebücher sowie persönliche Gegenstände wie Kleidungsstücke, die mit einem Judenstern oder einem Winkel versehen sind. Verstöße gegen das Handelsverbot sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Auslöser der Initiative aus NRW war eine im letzten Moment gestoppte Auktion in Neuss bei Düsseldorf im November 2025, auf der mehr als 600 Dokumente aus der NS-Zeit versteigert werden sollten. Darunter waren Briefe aus Konzentrationslagern, Gestapo-Karteikarten und weitere Unterlagen. Viele Stücke enthielten persönliche Informationen und Namen von Betroffenen. Versteigert werden sollten laut Online-Katalog auch ein Judenstern aus dem KZ Buchenwald mit »Gebrauchsspuren«. 

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»Nachdem die Nazis versucht haben, ihre Opfer systematisch zu entmenschlichen und ihnen jede Individualität zu nehmen, wollen wir nicht zulassen, dass ihre persönlichen Gegenstände Jahrzehnte später erneut zu bloßen Nummern in Katalogen und Auktionsportalen werden«, erklärte der NRW-Minister für Bundesangelegenheiten, Nathanael Liminski (CDU). Es sei die gemeinsame Verantwortung, das Andenken der Verfolgten zu schützen und jede Form der kommerziellen Ausbeutung ihres Schicksals zu verhindern.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sprach von einem unmissverständlichen Signal des Bundesrats. »Wir dulden es nicht länger, dass aus dem Leid der NS-Opfer Profit geschlagen wird.« Jetzt sei der Bundestag am Zug, das Gesetz zügig zu verabschieden »und diesem zynischen Geschäftsmodell ein für alle Mal den Boden zu entziehen«. 

Zugleich stellt der Gesetzentwurf sicher, dass der An- und Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleibt. So werden Museen, Archive und Bibliotheken, die sich für die Bewahrung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen, von dem Handelsverbot ausgenommen. Das gilt auch für Fälle berechtigter Interessen, etwa im Rahmen wissenschaftlicher Forschung oder historischer Aufarbeitung. dpa

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