Magdeburg

Höchststrafe für Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Justizbeamte führen den Angeklagten Taleb al-Abdulmohsen am 8. Juni in den Gerichtssaal des temporären Gerichtsgebäudes vom Landgericht Magdeburg. Foto: picture alliance/dpa

Das Landgericht Magdeburg hat gegen den Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt wegen des Anschlags von 2024 mit sechs Toten die Höchststrafe verhängt. Es verurteilte den Angeklagten aus Saudi-Arabien unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Während der Verkündung kam es zu einer technischen Panne. Der Verteidiger wies darauf hin, dass die Worte des Vorsitzenden Richters im Glaskasten, in dem der Angeklagte sitzt, nicht zu hören waren. Das Gericht unterbrach daraufhin die Begründung des Urteils, um die technischen Probleme zu lösen.

Am 20. Dezember 2024 war Taleb Al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt gerast. Ein Neunjähriger und fünf Frauen starben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Mann aus Saudi-Arabien, der hinter dem Steuer saß, wurde gleich nach der Tat aus dem Auto heraus festgenommen.

Mehr als 200 Betroffene sind als Nebenkläger vertreten

Mehr als 200 Betroffene sind im Prozess als Nebenkläger vertreten. Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung gekommen, auch nahezu alle Plätze im Zuschauerbereich waren besetzt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte angesichts der Dimension des Prozesses eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen.

Lesen Sie auch

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.Tat war laut der Anklage lange vorher geplant

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann aus Saudi-Arabien die Tat lange vorher geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. »Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst.« Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.

Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Hier bekam er seine Facharztanerkennung. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg in Sachsen-Anhalt. Er selbst stellt sich als Aktivisten für die Rechte saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden aneinander.

Die Verkündung des Urteils musste wegen einer technischen Panne wiederholt werden, da der Angeklagte und sein Verteidiger sie in ihrem Glaskasten nicht hatten hören können. dpa

Hamburg

Spionageprozess: Juden für Iran ausgespäht?

Laut Anklage soll der Mann hochrangige Vertreter jüdischer Organisationen in Deutschland für mögliche Anschläge ausgekundschaftet haben

 26.06.2026

Berlin

Thüringens Innenminister fordert AfD-Verbotsverfahren

In einem Gutachten begründen Juristen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie

 26.06.2026

Meinung

Wie Israel zum Juden unter den Staaten gemacht wird

Antisemitismus zeichnet sich dadurch aus, dass er keine empirischen Grundlagen braucht, um zu existieren - weder in der UN noch anderswo

von Jacques Abramowicz  25.06.2026

Hamburg

Wie ein iranischer Jude auf Israel und den Iran blickt

Armin Levy ist Jude, Perser und Hamburger. Bei den aktuellen Gesprächen zwischen den USA und dem Iran glaubt er nicht an echten Frieden. Warum er jedes Abkommen mit dem Mullah-Regime ablehnt

von Christiane Tauer  25.06.2026

Berlin-Neukölln

Martin Hikel rügt Bildungsstadträtin

Janine Wolter hatte auf Instagram die Story eines israelfeindlichen Aktivisten gepostet

 25.06.2026

Essay

Das Kopftuch, der Zwang und die Freiheit

Die radikalen Kräfte in der muslimischen Community bestimmen zunehmend den Kurs. Wenn dies ohne Gegenwehr von den moderaten Kräften hingenommen wird, ist irgendwann der Kipppunkt erreicht

von Daniel Neumann  25.06.2026

Handel

Schiffsverkehr in Straße von Hormus normalisiert sich

Seit Monaten stecken Schiffe in der wichtigen Meerenge am Persischen Golf fest. Jetzt zeigen erste Auswertungen, dass sich der Verkehr normalisiert. Aber was war mit der Gefahr vor Seeminen?

 25.06.2026

Nahost

Oman: Keine Gebühren an der Straße von Hormus geplant

Aus Sicht der USA kann der Iran für die Passage der Straße von Hormus keine See-Maut verlangen – weder in den Verhandlungen über 60 Tage noch danach. Auch Maskat äußert sich in diese Richtung

 25.06.2026

Gutachten

Chancen für AfD-Verbotsantrag stehen gut

Eine Gruppe von Experten hat das Grundsatzprogramm der AfD, ihre Wahlprogramme und die Parlamentsanträge analysiert. Auch Äußerungen von Funktionären wurden für das Gutachten ausgewertet

 25.06.2026