Magdeburg

Höchststrafe für Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Justizbeamte führen den Angeklagten Taleb al-Abdulmohsen am 8. Juni in den Gerichtssaal des temporären Gerichtsgebäudes vom Landgericht Magdeburg. Foto: picture alliance/dpa

Das Landgericht Magdeburg hat gegen den Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt wegen des Anschlags von 2024 mit sechs Toten die Höchststrafe verhängt. Es verurteilte den Angeklagten aus Saudi-Arabien unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Während der Verkündung kam es zu einer technischen Panne. Der Verteidiger wies darauf hin, dass die Worte des Vorsitzenden Richters im Glaskasten, in dem der Angeklagte sitzt, nicht zu hören waren. Das Gericht unterbrach daraufhin die Begründung des Urteils, um die technischen Probleme zu lösen.

Am 20. Dezember 2024 war Taleb Al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt gerast. Ein Neunjähriger und fünf Frauen starben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Mann aus Saudi-Arabien, der hinter dem Steuer saß, wurde gleich nach der Tat aus dem Auto heraus festgenommen.

Mehr als 200 Betroffene sind als Nebenkläger vertreten

Mehr als 200 Betroffene sind im Prozess als Nebenkläger vertreten. Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung gekommen, auch nahezu alle Plätze im Zuschauerbereich waren besetzt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte angesichts der Dimension des Prozesses eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen.

Lesen Sie auch

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.Tat war laut der Anklage lange vorher geplant

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann aus Saudi-Arabien die Tat lange vorher geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. »Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst.« Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.

Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Hier bekam er seine Facharztanerkennung. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg in Sachsen-Anhalt. Er selbst stellt sich als Aktivisten für die Rechte saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden aneinander.

Die Verkündung des Urteils musste wegen einer technischen Panne wiederholt werden, da der Angeklagte und sein Verteidiger sie in ihrem Glaskasten nicht hatten hören können. dpa

Nordrhein-Westfalen

Medienminister übt scharfe Kritik an Georg Restle und dem WDR

Nathaniel Liminiski (CDU): »Israel und das Judentum sind kein Freiwild für jeden Vorwurf, auch nicht für Journalisten«

 11.08.2026

Berlin

Neukölln verschärft Regeln: CDU-Politiker will bei Antisemitismus Gelder streichen

Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt will Förderbescheide mit strengeren Vorgaben versehen und bei Verstößen die Finanzierung von Projekten stoppen

 11.08.2026

Washington D.C.

Trump soll Bedrohung durch Iran mit Geheimflug aus der Türkei entgangen sein

Wie schafften es die Bewacher des Präsidenten, ihn unerkannt in eine kleinere Maschine zu bringen und nach London zu fliegen?

 11.08.2026

Aberdeen

Israelfeindliche Aktivisten dringen in britisches Büro von US-Rüstungskonzern ein

Nach Angaben der Aktivistengruppe arbeitet das Unternehmen gemeinsam mit Elbit Systems aus Israel an mindestens einem Verteidigungsprojekt

 11.08.2026

Washington D.C.

Für Trump ist die Straße von Hormus wieder offen

Der US-Präsident sagt, die Meerenge sei von Minen geräumt und werde »zu 100 Prozent« von den USA kontrolliert. Der Iran dürfte das kaum so sehen

 11.08.2026

Iran

Ist Modschtaba Chamenei noch am Leben?

Äußerungen aus dem Umfeld der Regierung von Präsident Masoud Peseschkian lassen aufhorchen

 10.08.2026

Medien

Wo steckt die palästinensische Opposition?

Zwei taz-Essays erzählen eindringlich von palästinensischer und muslimischer Entfremdung in Deutschland. Sie lassen zugleich einen entscheidenden blinden Fleck im Nahostkonflikts unerwähnt

von Leeor Engländer  10.08.2026

Bayern

Erneut Ermittlungen gegen Aiwangers Ex-Lehrer

Vor drei Jahren rüttelte die Flugblattaffäre um Hubert Aiwanger die bayerische Landespolitik heftig durcheinander. Viele haben das schon wieder vergessen. Nicht so die Staatsanwaltschaft Regensburg

 10.08.2026

Meinung

Renten: Her mit der aufrichtigen Debatte!

Eine Reform, die lediglich das Bestehende in noch teurer absichert, löst das Problem nicht

von Günter Jek  10.08.2026