Initiative

Bundesjustizminister will Gesetze von NS-Sprache befreien

Die Justitia Statue (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress

Noch bestehende Gesetze aus der NS-Zeit sollen von der Sprache des Nationalsozialismus befreit werden: Das plant Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) laut einem Bericht der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Dies betreffe »insbesondere auch im Hinblick auf reichsrechtliche Begriffe« zehn Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen, heißt es in einem Schreiben von Buschmann an verschiedenen Regierungsressorts, darunter das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium.

Und weiter: »Diese Rechtsvorschriften sollten nun von den jeweils federführenden Ressorts auf etwaige Bereinigungserfordernisse geprüft und gegebenenfalls in Rechtbereinigungsgesetzen bereinigt werden.«

Reichsregierung Das Justizministerium führt nach Informationen der Zeitungen in einer Liste knapp zwei Dutzend Gesetze und Verordnungen mit Änderungsbedarf auf, etwa das 1939 in Kraft getretene Gesetz für Heilpraktiker, in dem noch immer von »Reichsregierung« und dem »Reichsminister des Inneren« die Rede ist.

Ähnliches gilt etwa für das Gesetz des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands von 1933, die Verordnung über öffentliche Spielbanken von 1938 und die »Verordnung über die Steuerbegünstigung von Stiftungen«.

In der Vergangenheit sei »schon viel erreicht« worden, hält der Minister weiter fest. »Insbesondere mit den früheren Rechtsbereinigungsgesetzen hat das Parlament zahlreiche vorkonstitutionelle Vorschriften, die aus der Zeit des Nationalsozialismus weiter galten, umfassend geändert oder aufgehoben.«

Felix Klein So hatte der Bundestag 2021 das Gesetz zur Namensänderung von der NS-Sprache befreit, wo ebenfalls noch Begriffe wie »Reichsregierung« enthalten waren. Diese Initiative ging auf den Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, zurück.

Die bereits reformierten Gesetze würden die Bundesregierung »jedoch nicht von der permanenten Aufgabe entbinden, den Bestand des geltenden Rechts daraufhin zu überprüfen, welche Vorschriften zu bereinigen sind«, schreibt nun Buschmann. kna

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