Das Landgericht Köln hat zwei ehemalige Angehörige des sogenannten Goyim-Netzwerks wegen ihrer Beteiligung an der Verbreitung antisemitischer Hasspropaganda verurteilt. Eine 49-jährige Frau erhielt laut der Agentur AFP eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Gegen einen 53-jährigen Mitangeklagten verhängte das Gericht eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Nach Überzeugung des Gerichts waren beide Teil des Goyim-Netzwerks, das antisemitische Hetze über das Internet verbreitete. Die Gruppierung hatte ihre Aktivitäten Anfang 2016 nach mehrfachen Sperrungen auf eine russische Plattform verlagert. Der Gründer des Netzwerks war bereits 2022 vom Landgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Der Anklage zufolge beteiligte sich die Frau seit 2016 an dem Netzwerk und verbreitete über ihren Benutzeraccount antisemitische, islamfeindliche und fremdenfeindliche Inhalte. Zeitweise soll sie zudem als Administratorin fungiert haben. Zu den veröffentlichten Beiträgen gehörten auch Holocaustleugnungen.
Der Mitangeklagte schloss sich den Ermittlungen zufolge 2017 der Gruppierung an und veröffentlichte ebenfalls juden- und fremdenfeindliche Inhalte.
Das Gericht sprach beide Angeklagten der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, der Volksverhetzung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Das Urteil wurde bereits in der vergangenen Woche verkündet, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. im