Der im Iran inhaftierte iranisch-amerikanische Jude Kamran Hekmati ist aus dem Gefängnis entlassen worden, wie die Jerusalem Post und die Human Rights Activists News Agency (HRANA) berichten. Demnach kam der 71-Jährige am vergangenen Samstag frei. Angaben seiner Familie zufolge wird Hekmati eine Reise nach Israel zu Last gelegt, die er vor über einem Jahrzehnt unternommen haben soll, um die Bar-Mitzwa-Feier seines Sohnes zu besuchen.
Hekmati wurde im Mai 2025 nach einem Familienbesuch in Teheran am Flughafen von den iranischen Sicherheitsbehörden angehalten. Einem Familienmitglied zufolge wurden im Anschluss sein Reisepass konfisziert und Zugang zu seinen Social-Media-Accounts und seinem Mobiltelefon gefordert. Der seit seiner Kindheit in den USA lebende Hekmati besitzt sowohl die iranische als auch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Der Iran erkennt jedoch keine doppelten Staatsbürgerschaften an.
Nachdem Hekmati zwischen Mai und Juli vom iranischen Geheimdienst verhört wurde, verhafteten die iranischen Behörden den amerikanisch-iranischen Staatsbürger im Haus seiner Verwandten in Teheran. In einem Prozess, der laut Hekmatis Angehörigen nur zehn Minuten gedauert haben soll und ohne die Anwesenheit eines Anwalts durchgeführt wurde, wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt. Später wurde die Haftstrafe auf zwei Jahre und nach Angaben der HRANA schließlich auf ein Jahr verkürzt. Aufgrund seiner Krebserkrankung gewährten die Behörden Hekmati zudem einen 45-tägigen medizinischen Hafturlaub.
Das »Islamische Revolutionsgericht« begründete sein Urteil mit einem Gesetz, das es iranischen Bürgern verbietet, nach Israel zu reisen. Hekmatis Unterstützer argumentieren, dass seine Reise nach Israel jedoch jenseits des im herangezogenen Gesetz festgelegten Zeitraums von 10 Jahren liege.
Trotz seiner Haftentlassung gilt weiterhin ein Reiseverbot, das es dem an Krebs erkrankten Hekmati verbietet, den Iran zu verlassen und in die Vereinigten Staaten zurückzukehren. Von Seiten der iranischen Behörden gibt es noch kein offizielles Statement zu seiner Freilassung. ls