Berlin

Berliner Polizei geht weiter gegen »From the river to the sea«-Parole vor

Eine israelfeindliche Demonstration in Berlin, am 21. Juni 2025 Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com

Die Berliner Polizei wird trotz unterschiedlicher rechtlicher Bewertung weiterhin einschreiten, wenn Menschen die Parole »From the river to the sea, Palestine will be free« skandieren.

Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein »freies Palästina« geben auf dem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet. Daher ist die Parole eine Forderung nach einer Vernichtung Israels. Auch die Terrororganisationen Hamas verfolgt dieses Ziel.

Da die Staatsanwaltschaft von der Strafbarkeit des Slogans ausgehe, müsse die Polizei die Personalien aufnehmen, erklärte Behördensprecherin Anja Dierschke. »Beim Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat sind wir verpflichtet, diese zu verfolgen und deren Fortsetzung zu verhindern.«

Bitte um Bewertung

Angesichts unterschiedlicher Urteile Berliner Gerichte zur Strafbarkeit der Parole, die das Existenzrecht Israels infrage stellt, herrscht bei der Polizei Unsicherheit. Die Staatsanwaltschaft sei darum um eine Bewertung der aktuellen Rechtslage gebeten worden, so Dierschke. Diese sieht weiterhin einen Anfangsverdacht für die Strafbarkeit der Parole. »Eine Klarstellung der Strafbarkeit durch ein Obergericht wäre für uns alle immens wichtig«, so Dierschke.

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Das Bundesinnenministerium hatte die Parole als Kennzeichen der verbotenen islamistischen Palästinenserorganisation Hamas eingeordnet.

In Berlin hatte zuletzt das Amtsgericht Tiergarten eine Aktivistin freigesprochen, die die Parole skandiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Im November 2024 hatte hingegen das Landgericht Berlin in einem anderen Fall eine Frau für die Verbreitung der Parole wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern ordnen die Parole ebenfalls entsprechend ein und verfolgen sie strafrechtlich, darunter Bayern, das Saarland sowie Sachsen und Thüringen. dpa/ja

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