Berlin

Bericht: Wenn die Hautfarbe in der Eisdiele zum Problem wird

Bundespressekonferenz in Berlin: Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, stellt den Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor. Foto: picture alliance / Chris Emil Janßen

Ein elfjähriges Mädchen kauft sich ein Eis, doch die Verkäuferin will ihr das Wechselgeld nicht geben. »Menschen wie dir traue ich nicht«, sagt die Frau. Das Kind hat eine dunkle Hautfarbe. Das Geld reicht die Eisverkäuferin lieber der Freundin des Mädchens. 

Es ist einer von 13.067 Fällen, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im vergangenen Jahr registrierte - 15 Prozent mehr als 2024 und so viele wie nie zuvor. Der Anstieg kann auch daran liegen, dass mehr Menschen Expertenrat suchen, wenn sie sich wegen Hautfarbe, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter oder anderen Merkmalen benachteiligt sehen. 

Doch für die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman zeigt gerade das eine »besorgniserregende Entwicklung«. Diskriminierung werde heftiger erlebt, weil sie offener als noch vor wenigen Jahren geäußert werde, sagte Ataman bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2025. Der Leidensdruck sei größer geworden.

Rassistisch oder antisemitisch motiviert

Anfragen wegen rassistischer oder antisemitischer Diskriminierung haben den größten Anteil in der Statistik: 4571 oder 43 Prozent aller Fälle fielen in diese Kategorie. In Atamans Jahresbericht ist es diesmal der Schwerpunkt. Seit 2021 hätten sich die Zahlen hier mehr als verdoppelt.

Ein weiteres Beispiel im Bericht: Ein Herr kauft sich im Laden einer großen Bekleidungskette ein Hemd, doch der Ladendetektiv stoppt ihn. Obwohl die Kassiererin den Kauf bestätigt, wird der Kunde durchsucht. Er sieht asiatisch aus - und sieht den Grund der falschen Verdächtigung in einer rassistischen Zuschreibung.

Ataman stellte klar, dass Diskriminierung nicht nur Randgruppen treffe. »Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens Benachteiligung erfahren«, sagte sie. »Dafür reicht es manchmal schon, zu jung zu sein oder zu alt, schwanger zu werden oder eine chronische Krankheit zu bekommen.« 

Geschlecht und sexuelle Identität

Von allen Anfragen bezogen sich 27 Prozent - 3015 Fälle - auf Benachteiligung wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit. 2.407 Menschen sahen sich wegen des Geschlechts benachteiligt, etwa 22 Prozent der Fälle. Altersdiskriminierung spielte in 1261 Anfragen eine Rolle, Religion in 733 und sexuelle Identität in 386. Bisweilen kommen mehrere Punkte zusammen, so etwa bei muslimischen Frauen, die Kopftuch tragen.

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Geht es um Situationen, in denen Diskriminierung erlebt wird, liegt das Arbeitsumfeld an Nummer eins (3600 Anfragen), zum Beispiel wegen diskriminierender Stellenausschreibungen oder Absagen. Zweite große Gruppe sind Benachteiligungen beim »Zugang zu Gütern und Dienstleistungen«, also etwa das Einkaufen oder die Wohnungssuche.

Das alles ist in Deutschland verfassungsrechtlich verboten. »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich«, heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« 

Rechtliche Ersteinschätzung

Das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG von 2006 soll helfen, das praktisch durchzusetzen. Demnach kann man bei Diskriminierung in bestimmten Fällen zivilrechtlich auf Entschädigung klagen. Die Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll eine rechtliche Ersteinschätzung geben und Handlungswege aufzeigen. 

In der Praxis warten aber viele Hürden, wie Eva Andrades vom Antidiskriminierungsverband erläuterte. Die Menschen hätten nur zwei Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Klagende müssten selbst Nachweise führen und etwa Zeugen suchen. Dabei sei es offen, ob ein Gericht das anerkenne. Als Entschädigung gebe es am Ende oft nur 500 bis 1000 Euro. »Das Problem ist das Rechtssystem, das die Verantwortung fast vollständig auf die Betroffenen verlagert«, sagte die Verbandsvertreterin.

Wie Andrades forderte auch Ataman eine umfassende Reform des AGG: eine Fristverlängerung auf mindestens zwölf Monate; das Recht für Verbände, Klagen stellvertretend für viele zu führen; ein Schutz vor KI-gestützten Formen der Diskriminierung wie die Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen. Besonders wichtig ist Ataman die Einbeziehung von Diskriminierung durch staatliche Stellen. Letzteres mache ein Viertel der Beratungsanfragen aus, doch seien solche Fälle vom AGG nicht abgedeckt, sagte Ataman. 

Nachschärfung der Novelle gefordert

Anfang Mai hatte das Bundeskabinett eine AGG-Reform auf den Weg gebracht, die unter anderem eine Fristverlängerung vorsieht: Künftig soll man vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Ataman hält dies für zu kurz und die Novelle für unzureichend. Sie appellierte an den Bundestag, sie nachzuschärfen. Sorge vor einer Belastung von Unternehmen wies sie zurück. »Das AGG hat der Wirtschaft noch nie geschadet«, sagte Ataman.

Auch die Türkische Gemeinde in Deutschland drang auf eine umfassendere Reform des AGG statt nur »kosmetischer Verbesserungen«. Der Deutsche Caritasverband forderte auch in der Gesellschaft eine aktive Gegenwehr: »Populistisch aufgeheizte Debatten bergen das Potenzial neu entfachter und zunehmender Diskriminierungen – oft auf dem Rücken der Schwächsten.«

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