Handelspolitik

Belgien und Niederlande verbieten Einfuhren aus Siedlungen

Israelische Siedlung im nördlichen Jordantal Foto: IMAGO/APAimages

Nach ihrem Grundsatzbeschluss im vergangenen Jahr hat die belgische Föderalregierung nun einen Entwurf für einen königlichen Erlass beschlossen, mit dem die Einfuhr von israelischen Waren aus Siedlungen im Westjordanland und dem Ostteil Jerusalems nach Belgien untersagt werden soll.

Der Erlass, der dem Staatsrat zur Prüfung zugeleitet wurde, sieht laut Regierung »die systematische Verweigerung jedweder Einfuhrgenehmigung vor, wenn aus den Unterlagen hervorgeht oder vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass die Waren aus einer israelischen Siedlung im von Israel besetzten palästinensischen Gebiet stammen«.

Es soll eine Übergangsfrist von 120 Tagen geben. Betroffen sein werden anschließend vor allem landwirtschaftliche Produkte, die aus einer israelischen Siedlung stammen, wobei hierfür die israelischen Postleitzahlen herangezogen werden. Für palästinensische Wirtschaftsakteure sowie für humanitäre Güter soll es Ausnahmen geben.

Mehrere EU-Staaten, darunter Spanien und Irland, hatten zuletzt ähnliche Einfuhrverbote beschlossen. Auch die Regierung der Niederlande will handeln. Sie verfügte am Dienstag, dass ab dem 22. September keine Waren aus Siedlungen in den seit 1967 von Israel besetzten Gebieten mehr eingeführt werden dürfen. »Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen bekräftigen die Niederlande ihr Engagement für die Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, nicht zu dieser rechtswidrigen Situation beizutragen«, erklärte das Außenministerium in Den Haag.

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Großbritannien plant ebenfalls einen solchen Schritt. Auf EU-Ebene haben mehrere Staaten, darunter Frankreich und Schweden, die Europäische Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für ein EU-weites Import-Verbot vorzulegen.

Es besteht aber noch Uneinigkeit über die erforderliche Mehrheit für einen solchen Beschluss. Die Kommission hält Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten für notwendig, während die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas die Auffassung vertritt, ein Beschluss könne auch mit einer sogenannten qualifizierten Mehrheit der 27 Regierungen (mindestens 15 Staaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren) gefasst werden.

Beim EU-Außenministertreffen vor zwei Wochen kam offenbar nicht einmal eine einfache Mehrheit zustande, um die Kommission aufzufordern, einen konkreten Vorschlag für ein Einfuhrverbot vorzulegen. Bislang gibt es nur ein Optionspapier. Deutschland sowie weitere EU-Staaten halten zwar die Siedlungen für illegal nach dem Völkerrecht, lehnen ein Einfuhrverbot für Siedlerprodukte ab. mth

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