Walter Homolka

»Aufklärung torpediert und verzögert«

Walter Homolka Foto: Marco Limberg

Machtmissbrauch und die Schaffung eines Klimas der Angst: Die Vorwürfe gegen den umstrittenen Rabbiner Walter Homolka wiegen schwer. In zwei unabhängigen, groß angelegten Untersuchungen wurden gegen den langjährigen Rektor des Abraham Geiger Kollegs in Potsdam unter anderem diese Anschuldigungen erhoben.

Anschließend ging Homolka, der sämtliche Vorwürfe bestreitet, gerichtlich gegen den Zentralrat der Juden in Deutschland gegen Äußerungen aus der im Dezember vergangenen Jahres präsentierten vorläufigen Zusammenfassung (»Executive Summary«) zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen vor. Die Begründung von Homolkas Rechtsvertretern: eine angebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

»Die aggressive Strategie Walter Homolkas, jede Kritik an ihm zu unterbinden, war in weiten Teilen erfolglos.«

Zentralrat der Juden

Doch nun hat auch das Landgericht Berlin in einem Urteil bestätigt, dass die Äußerungen unter anderem zu Machtmissbrauch und Diskriminierungen durch Homolka und einem Klima der Angst zulässig sind. Der Zentralrat der Juden begrüßte das Urteil des Gerichts. »Homolka ist überwiegend mit seinem Versuch gescheitert, die Feststellungen der Gutachter verbieten zu lassen«, teilte der Zentralrat dazu mit.

ERFOLG »Die aggressive Strategie Walter Homolkas, jede Kritik an ihm zu unterbinden, war in weiten Teilen erfolglos«, so der Zentralrat weiter. »Das ist ein gutes Zeichen für die vielen Betroffenen und für den Neuanfang der Rabbinerausbildung in Potsdam. Walter Homolka wollte Aufklärung verhindern. Entgegen seiner Beteuerung, an der Untersuchung der Kanzlei Gercke Wollschläger mitzuwirken, hat er sie behindert, torpediert und gezielt verzögert.«

Nicht nur, dass Homolka Aufklärung zu verhindern versucht habe, er bedrohe auch diejenigen, die Aufklärung betreiben. »So hat Homolka über seine Anwälte bereits mehrere von ihm vermutete Hinweisgeber abgemahnt und zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen aufgefordert«, unterstrich der Zentralrat.

Der Zentralrat verurteilt die stetigen Einschüchterungsversuche von Homolka gegen Dritte.

Auch Journalisten, die über die Vorkommnisse an der Rabbinerausbildungsstätte berichten, würden regelmäßig abgemahnt.
Nach Einschätzung des Zentralrats soll so eine kritische Berichterstattung über den Fall verhindert werden. »Gleichzeitig suchte Homolka selbst größtmögliche Öffentlichkeit, um die gegen ihn erhobenen Vorwürfe dann kategorisch zurückzuweisen.«

Der Zentralrat verurteilte die stetigen Einschüchterungsversuche von Homolka gegen Dritte. »Im Sinne aller mutmaßlichen Opfer und Betroffenen muss volle Transparenz über die Vorkommnisse an der Rabbinerausbildungsstätte hergestellt werden.«

FAZIT Homolka hatte 21 Formulierungen des Executive Summary angegriffen. Das Gros der Formulierungen ist laut Gerichtsentscheid indes nicht zu beanstanden. Der Zentralrat darf demnach die darin formulierten Vorwürfe insbesondere des Machtmissbrauchs und der Diskriminierung durch Homolka in verschiedenen jüdischen Einrichtungen weiterhin veröffentlichen. Lediglich Äußerungen, die den Vorwürfen eine straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Relevanz beimaßen, untersagte das Gericht nun.

Die vom Zentralrat mit dem Gutachten beauftragte Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger hat den erforderlichen Sorgfaltspflichten entsprochen, so das Gericht.

Weiter zulässig sind also Äußerungen, die auf Fehlverhalten unterhalb der Schwelle des Strafrechts Bezug nehmen. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Berlin hatte der Vorsitzende Richter Holger Thiel betont, dass nach vorläufiger Auffassung des Gerichts der Antrag von Homolkas Anwälten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Zentralrat insgesamt zurückzuweisen sei.

Die vom Zentralrat mit dem Gutachten beauftragte Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger habe den erforderlichen Sorgfaltspflichten entsprochen. So habe sie die aufgeführten Vorwürfe als vorläufiges Ergebnis kenntlich gemacht.

Auch die große Zahl von über 70 Befragten, von denen viele die Vorwürfe von mutmaßlichem Fehlverhalten geäußert hätten, sei ein wichtiges Argument für die Veröffentlichung, auch wenn die Befragten namentlich nicht genannt worden seien, so der Vorsitzende Richter. Homolka habe überdies hinreichend Gelegenheit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Vertreter der vom Zentralrat beauftragten Kanzlei Esche Schümann Commichau erklärten, dass sich mehrere Hinweisgeber mittlerweile mit eidesstattlichen Versicherungen aus dem Schutz der Anonymität gewagt hätten. ja

Standpunkt

Braucht es ein Verbot?

Warum gerade Juden einen Social-Media-Stopp für Jugendliche unter 16 Jahren unterstützen sollten

von Daniel Neumann  27.02.2026

Meinung

Kein Geld mehr für die UNRWA

Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag einen Stopp deutscher Zahlungen an das Flüchtlingshilfswerk für die Palästinenser gefordert. Warum der Beschluss richtig ist

von Michael Thaidigsmann  27.02.2026

Meinung

Olympia: Mehr als ein Regelbruch

Das israelische Bobteam wurde disqualifiziert – doch dahinter steht eine Geschichte von Loyalität, Koexistenz und Mut

von Sabine Brandes  27.02.2026

Essay

Ich habe Xavier Naidoos öffentlicher Abbitte geglaubt ...

Da steht er also wieder vor dem Kanzleramt. Nicht als Sänger, nicht als geläuterter Rückkehrer, nicht als jemand, der seine eigenen Irrwege wirklich aufgearbeitet hätte, sondern als Lautsprecher für den nächsten verschwörungsideologischen Ausnahmezustand

von Serdar Somuncu  27.02.2026

Analyse

Hamas-naher Verein organisiert pro-palästinensische Demos

Anadolu Gençlik Derneği gibt sich in Deutschland betont moderat, doch die Mutterorganisation in der Türkei zeigt ihre Terrorverbindungen offen

 27.02.2026

Washington D.C.

Ex-Präsident Clinton sagt vor US-Kongress zu Epstein aus

Erst Ex-Außenministerin Hillary Clinton, nun ihr Mann, Bill Clinton: Erstmals seit mehr als 40 Jahren sagt heute ein Ex-Präsident vor dem US-Kongress aus

 27.02.2026

Ehrung

Bundesverdienstkreuz für Holocaust-Überlebende Renate Aris

Sachsens Ministerpräsident Kretschmer überreicht am Dienstag mehrere Bundesverdienstkreuze. Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste deutsche Anerkennung für Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen

 27.02.2026

Schmähplastik

Straßburg bestätigt deutsche Urteile: Wittenberger »Judensau« bleibt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt die Eingabe eines jüdischen Rentners für unzulässig. Die Entscheidung ist endgültig

 27.02.2026

Montréal

Bericht über IDF-Soldaten als Gastredner an jüdischen Schulen löst Angst aus

Kritiker argumentieren, öffentlich geförderte Schulen dürften während eines Krieges keine Plattform für militärnahe Beiträge bieten. Eltern sorgen sich eher darum, dass die Schulen ihrer Kinder bloßgestellt worden seien

 27.02.2026