Walter Homolka

»Aufklärung torpediert und verzögert«

Walter Homolka Foto: Marco Limberg

Machtmissbrauch und die Schaffung eines Klimas der Angst: Die Vorwürfe gegen den umstrittenen Rabbiner Walter Homolka wiegen schwer. In zwei unabhängigen, groß angelegten Untersuchungen wurden gegen den langjährigen Rektor des Abraham Geiger Kollegs in Potsdam unter anderem diese Anschuldigungen erhoben.

Anschließend ging Homolka, der sämtliche Vorwürfe bestreitet, gerichtlich gegen den Zentralrat der Juden in Deutschland gegen Äußerungen aus der im Dezember vergangenen Jahres präsentierten vorläufigen Zusammenfassung (»Executive Summary«) zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen vor. Die Begründung von Homolkas Rechtsvertretern: eine angebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

»Die aggressive Strategie Walter Homolkas, jede Kritik an ihm zu unterbinden, war in weiten Teilen erfolglos.«

Zentralrat der Juden

Doch nun hat auch das Landgericht Berlin in einem Urteil bestätigt, dass die Äußerungen unter anderem zu Machtmissbrauch und Diskriminierungen durch Homolka und einem Klima der Angst zulässig sind. Der Zentralrat der Juden begrüßte das Urteil des Gerichts. »Homolka ist überwiegend mit seinem Versuch gescheitert, die Feststellungen der Gutachter verbieten zu lassen«, teilte der Zentralrat dazu mit.

ERFOLG »Die aggressive Strategie Walter Homolkas, jede Kritik an ihm zu unterbinden, war in weiten Teilen erfolglos«, so der Zentralrat weiter. »Das ist ein gutes Zeichen für die vielen Betroffenen und für den Neuanfang der Rabbinerausbildung in Potsdam. Walter Homolka wollte Aufklärung verhindern. Entgegen seiner Beteuerung, an der Untersuchung der Kanzlei Gercke Wollschläger mitzuwirken, hat er sie behindert, torpediert und gezielt verzögert.«

Nicht nur, dass Homolka Aufklärung zu verhindern versucht habe, er bedrohe auch diejenigen, die Aufklärung betreiben. »So hat Homolka über seine Anwälte bereits mehrere von ihm vermutete Hinweisgeber abgemahnt und zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen aufgefordert«, unterstrich der Zentralrat.

Der Zentralrat verurteilt die stetigen Einschüchterungsversuche von Homolka gegen Dritte.

Auch Journalisten, die über die Vorkommnisse an der Rabbinerausbildungsstätte berichten, würden regelmäßig abgemahnt.
Nach Einschätzung des Zentralrats soll so eine kritische Berichterstattung über den Fall verhindert werden. »Gleichzeitig suchte Homolka selbst größtmögliche Öffentlichkeit, um die gegen ihn erhobenen Vorwürfe dann kategorisch zurückzuweisen.«

Der Zentralrat verurteilte die stetigen Einschüchterungsversuche von Homolka gegen Dritte. »Im Sinne aller mutmaßlichen Opfer und Betroffenen muss volle Transparenz über die Vorkommnisse an der Rabbinerausbildungsstätte hergestellt werden.«

FAZIT Homolka hatte 21 Formulierungen des Executive Summary angegriffen. Das Gros der Formulierungen ist laut Gerichtsentscheid indes nicht zu beanstanden. Der Zentralrat darf demnach die darin formulierten Vorwürfe insbesondere des Machtmissbrauchs und der Diskriminierung durch Homolka in verschiedenen jüdischen Einrichtungen weiterhin veröffentlichen. Lediglich Äußerungen, die den Vorwürfen eine straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Relevanz beimaßen, untersagte das Gericht nun.

Die vom Zentralrat mit dem Gutachten beauftragte Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger hat den erforderlichen Sorgfaltspflichten entsprochen, so das Gericht.

Weiter zulässig sind also Äußerungen, die auf Fehlverhalten unterhalb der Schwelle des Strafrechts Bezug nehmen. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Berlin hatte der Vorsitzende Richter Holger Thiel betont, dass nach vorläufiger Auffassung des Gerichts der Antrag von Homolkas Anwälten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Zentralrat insgesamt zurückzuweisen sei.

Die vom Zentralrat mit dem Gutachten beauftragte Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger habe den erforderlichen Sorgfaltspflichten entsprochen. So habe sie die aufgeführten Vorwürfe als vorläufiges Ergebnis kenntlich gemacht.

Auch die große Zahl von über 70 Befragten, von denen viele die Vorwürfe von mutmaßlichem Fehlverhalten geäußert hätten, sei ein wichtiges Argument für die Veröffentlichung, auch wenn die Befragten namentlich nicht genannt worden seien, so der Vorsitzende Richter. Homolka habe überdies hinreichend Gelegenheit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Vertreter der vom Zentralrat beauftragten Kanzlei Esche Schümann Commichau erklärten, dass sich mehrere Hinweisgeber mittlerweile mit eidesstattlichen Versicherungen aus dem Schutz der Anonymität gewagt hätten. ja

Nahost

Voller Vorurteile

Es ist geradezu atemraubend, mit welcher Inbrunst das Opfer-Täter-Verhältnis hierzulande verkehrt wird, wenn es um Israels Reaktion auf islamistische Terrororganisationen geht

von Jacques Schuster  22.04.2026

Michael Thaidigsmann

Haltlose Rüge aus Straßburg

Der Menschenrechtskommissar des Europarats wirft Deutschland »unangemessene Beschränkungen« propalästinensischer Proteste vor. Überzeugende Belege legt er jedoch nicht vor

von Michael Thaidigsmann  22.04.2026

Nahost

Trump verlängert Waffenruhe: Wie es jetzt weitergehen könnte

Welche Szenarien sind jetzt denkbar?

von Cindy Riechau, Arne Bänsch  22.04.2026

Nahost

Behörde: Iran beschießt Frachter in Straße von Hormus

Immer wieder kommt es in der Straße von Hormus zu Angriffen auf Schiffe. Die britische Behörde UKMTO meldet nun gleich zwei Vorfälle

 22.04.2026

New York

Wegen Haltung der Demokraten zu Israel: Alan Dershowitz wird Republikaner

Seine bisherige Partei sei zur »antiisraelischsten Partei in der amerikanischen Geschichte« geworden, schreibt der jüdische Jurist

 22.04.2026

New York/London

IAEA-Chef: Iran-Abkommen ohne Kontrolle wertlos

Rafael Grossi warnt vor der »Illusion eines Abkommens« oder um ein Versprechen, dessen Einhaltung niemand sicher feststellen könne

 22.04.2026

London

Beratungen über Wiederöffnung der Straße von Hormus beginnen

Diskutiert werden sollen auch Einsatzkräfte, Führungsstrukturen sowie die Verlegung von Einheiten in die Region

 22.04.2026

Europäische Union

Keine Mehrheit für Strafmaßnahmen gegen Israel

Vor allem Spanien und Irland hatten vor der Sitzung der Außenminister in Luxemburg Druck gemacht und die Aussetzung des Assoziierungsabkommens der EU mit Israel verlangt. Sie scheiterten erneut

von Michael Thaidigsmann  22.04.2026

Vereinte Nationen

Welche Chancen hat Rebeca Grynspan?

Erstmals könnte eine Frau neue UN-Generalsekretärin werden. Mit im Rennen ist Rebeca Grynspan aus Costa Rica. Sollte sie gewählt werden, wäre sie auch die erste jüdische Person im Amt

von Michael Thaidigsmann  22.04.2026