Der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein lobt zwei Gesetzesvorstöße, die an diesem Freitag im Bundesrat diskutiert werden. In einem Antrag fordert Hessen, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. In dem anderen Antrag will Nordrhein-Westfalen den Handel mit persönlichen Gegenständen von Nazi-Opfern verbieten.
Das würdevolle Andenken an die Opfer des NS-Terrors werde verletzt, wenn aus persönlichen Gegenständen kommerzieller Profit geschlagen werde, sagte Klein der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Vor dem Hintergrund der Schoah sei »der deutsche Umgang mit der Vergangenheit eine wesentliche Aufgabe unserer Gesellschaft, und damit auch der Schutz und die Sicherstellung von würdevollem Erinnern und Gedenken«.
Zum hessischen Antrag sagte er, Aufrufe wie »Tod Israel!« auf Demonstrationen seien gerade in Deutschland unerträglich. Klein ist Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus.
Reaktion auf israelkritische Demos
Laut hessischem Justizministerium ist es bislang nicht strafbar, das Existenzrecht Israels zu leugnen. Einschlägige Parolen könnten daher nur verfolgt werden, sofern sie Straftaten billigen oder Losungen der Terrororganisation Hamas übernehmen, etwa »From the river to the sea«.
Das neue Gesetz soll greifen, wenn zum Beispiel jemand auf einer Demonstration eine Landkarte des Nahen Ostens zeigt, auf der Israel durchgestrichen ist. Der Entwurf ist unter dem Eindruck israelkritischer Kundgebungen entstanden, bei denen das Existenzrecht des Landes öffentlich geleugnet und zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen worden war.
Verkauf von Judenstern-Jacke verbieten
Beim nordrhein-westfälischen Gesetzesantrag geht es um den kommerziellen Handel mit persönlichen Gegenständen von Nazi-Opfern. Wer etwa Kleidungsstücke mit Judenstern oder Tagebücher von Nazi-Opfern verkauft, würde sich künftig strafbar machen. Ausnahmen soll es für Museen, Archive und Bibliotheken geben.
Sollte sich der Bundesrat für die Anträge aussprechen, gehen sie als Bundesratsinitiativen an die Bundesregierung, die dann weiter darüber berät.