Düsseldorf

Anschlag ohne Täter

Kein Gesicht zeigen: der Angeklagte im Januar 2018 im Landgericht Düsseldorf Foto: dpa

Es war eine überraschende Wende im Prozess um den Bombenanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn vom Juli 2000: Das Landgericht Düsseldorf hat vergangene Woche den Haftbefehl gegen den Angeklagten Ralf S. (51) aufgehoben, denn ein »dringender Tatverdacht« gegen ihn bestehe nicht mehr. Ralf S. verfolgt den Fortgang des Verfahrens gegen ihn nun als freier Mann und darf auf Freispruch hoffen.

Die Staatsanwaltschaft hingegen will jetzt neue Beweisanträge stellen. Sie hat Ralf S. des versuchten Mordes in zwölf Fällen angeklagt. Sie stützt sich dabei auf eine Reihe von Indizien und geht von einem rassistischen Motiv aus. Die sonst bei solchen Prozessen üblichen kriminaltechnischen Beweise wie DNA-Spuren kann sie ebenso wenig vorweisen wie Zeugen, die den Täter zweifelsfrei identifizieren könnten. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Die Jüdische Gemeinde Düsseldorf beobachtet den Prozess.

rohrbombe Rückblick: Am 27. Juli 2000 explodierte an einem Geländer am Zugang zum S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn eine in einer Tüte versteckte Rohrbombe. Die Detonation traf eine gerade vorübergehende Gruppe von Sprachschülern aus Ländern der ehemaligen Sowjet­union, die aus den Räumen einer nahe gelegenen Sprachschule kamen. Zehn Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt, eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Kind. Sechs der Opfer waren jüdische Zuwanderer. Das verwendete TNT stammte aus Handgranaten. Der Bombenbauer musste sich mit dieser Art Sprengkörper gut auskennen.

In der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf hatte der Wehrhahn-Anschlag im Sommer 2000 für Entsetzen gesorgt, aber auch Hilfsbereitschaft für die Opfer hervorgerufen. Herbert Rubinstein, zum Zeitpunkt des Anschlags Geschäftsführer der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, erinnert sich an die Tage nach der Tat: »Wir waren geschockt, dass so etwas passieren konnte, mitten in Düsseldorf.« Der damalige Rabbiner Michael Goldberger habe den Verletzten sofort seelsorgerische Hilfe geleistet. Man habe die Opfer und deren Familien vor der Presse abgeschirmt.

Die Polizei hatte den Militariahändler und ehemaligen Bundeswehrsoldaten Ralf S. – einen Mann mit Verbindungen ins Neonazi-Milieu – früh im Visier. Als selbst ernannter »Sheriff« des Stadtteils Flingern war er in den umliegenden Straßen für seine Rundgänge bekannt. Seine Wohnung wurde durchsucht. Doch die Polizei konnte ihm damals nichts nachweisen. Die intensiv »in alle Richtungen« gestarteten Ermittlungen fuhren sich schließlich fest.

mithäftling Erst 2014 gab es einen neuen Impuls: Ralf S. saß damals wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Er freundete sich mit einem anderen Gefangenen an. Dieser Mithäftling meldete den Behörden, Ralf S. habe ihm gegenüber mit dem Verüben des Wehrhahn-Anschlags geprahlt. Ralf S. habe gesagt, er habe »die Kanaken in die Luft gejagt«. Die Ermittler schauten nun genauer hin – und fanden diverse Indizien, die Ralf S. aus ihrer Sicht belasteten. So hatte der in der Nähe des Tatorts wohnende Angeklagte dank einer Freundin im Jahr 2000 ein Alibi vorweisen können. Die Frau hat ihre Aussage inzwischen allerdings zurückgezogen. Anfang Februar 2017 wurde Ralf S. schließlich verhaftet, seitdem saß er in Untersuchungshaft.

Der Prozess hatte Ende Januar begonnen. An 22 Tagen war mittlerweile verhandelt worden. 60 Zeugen und drei Gutachten wurden gehört. Staatsanwalt Ralf Herrenbrück war in seiner Zwischenbilanz nach der Vernehmung der Zeugen Mitte Mai sicher, Ralf S. mit einer Vielzahl von Indizien als Täter überführen zu können. Dieser habe sich zudem in Widersprüche verwickelt und mehrfach Wissen offenbart, dass nur der Täter gehabt haben könne. Seine Alibis seien widerlegt worden – und die Aussage des ehemaligen Mithäftlings belaste ihn.

stammtischniveau Die Verteidigung verneint hingegen, dass die Beweisaufnahme des verwickelten Indizienprozesses Ralf S. überführt habe. Der Angeklagte habe nach den Ermittlungsergebnissen »nicht einmal ansatzweise« die Fähigkeiten zum Bau der Rohrbombe gehabt, sagt Verteidiger Olaf Heuvens. Die Aussage des ehemaligen Strafgefangenen, die die erneuten Ermittlungen gegen den Militariahändler ins Rollen brachte, hält der Verteidiger für nicht glaubwürdig. Ausländerfeindlich sei sein Mandant zwar, so der Anwalt. Der Rassismus gehe aber nicht weiter als »übliches Stammtischniveau«.

Das Gericht entschied nach den Zwischenbilanzen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, Ralf S. nun freizulassen. Dass die Kammer keinen »dringenden Tatverdacht« mehr sieht, ist ein deutlicher Fingerzeig, dass das bundesweit viel beachtete Verfahren wahrscheinlich mit einem Freispruch endet – sofern die Anklage in den nächsten Wochen keine neuen Zeugen oder stichhaltigen Beweise präsentiert. Damit stünden die Ermittlungen fast 18 Jahre nach dem Rohrbombenanschlag wieder am Anfang. Weitere neue Spuren gibt es nicht.

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