Der Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat eine alte Debatte neu entfacht. SPD und Linke fordern, ein Diskriminierungsverbot für queere Menschen im Grundgesetz zu verankern. Die Befürworter argumentieren, dass der Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen und queeren Personen (LGBTIQ) in Artikel 3 nicht ausreiche, weil dort die »sexuelle Identität« nicht explizit benannt werde.
Vieles spricht für diese Argumentation. Das Grundgesetz erfasst die Bedrohung manchmal nur unzureichend. Auch in der öffentlichen Wahrnehmung besteht ein Ungleichgewicht: Häufig werden potenzielle Einschränkungen von Schutzrechten problematisiert, denen die Angreifer ausgesetzt sein könnten, anstatt konsequent den Fokus auf die Opfer zu legen.
Was für die LGBTIQ-Gemeinschaft zutrifft, sollte aber auch für den Schutz jüdischer Identität gelten. Jüdisches Leben wird bislang im Grundgesetz nicht erwähnt. Es findet sich dort kein ausdrückliches Verbot antisemitischer Diskriminierung.
Jüdisches Leben wird bislang im Grundgesetz nicht erwähnt. Es findet sich dort kein ausdrückliches Verbot antisemitischer Diskriminierung.
Die Rechtswirklichkeit ist entsprechend bedrückend. Opfern fehlt es oft an einer rechtlichen Handhabe, um gegen Judenhass vorzugehen, und das nicht nur mit Blick auf das Strafrecht. Jüdische Künstler, Lehrende und Gewerbetreibende sind, durch Kampagnen wie BDS befördert, unterschwelliger Diskriminierung ausgesetzt. Mit Zuschreibungen wie »Zionist« verschleiern Antisemiten zudem die Zielgruppe ihrer Agitation. Zu Recht wird auf die Verfolgung der Homosexuellen durch die Nazis hingewiesen. Dieses Argument gilt aber in besonderem Maße für Jüdinnen und Juden. Es würde seltsam anmuten, das eine zu tun, das andere aber zu lassen.
Ja, es ist Zeit, dass der Gesetzgeber die Lücke schließt, um Hass und Gewalt gegen Minderheiten besser vorzubeugen. Für eine Grundgesetzänderung bräuchte es aber eine Zweidrittelmehrheit im Parlament – und die Zustimmung aller Fraktionen bis auf die AfD. CDU/CSU lehnen das Vorhaben zu LGBTIQ bislang ab. Vielleicht würde sich das ja ändern, wenn man es um den Schutz jüdischen Lebens erweitern würde?
Die Autorin ist Geschäftsführerin der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung in Potsdam.