Meinung

Das ibug-Festival 2025 – eine sächsische Documenta?

Vladimir Shikhman

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Das ibug-Festival 2025 – eine sächsische Documenta?

Antisemitismus in der Kunst: Auf dem internationalen ibug-Festival in Chemnitz wurden im vergangenen Jahr Werke gezeigt, die antisemitische Klischees reproduzierten. Droht dieses Jahr eine Wiederholung?

von Vladimir Shikhman  28.07.2026 15:05 Uhr

Seit 2022 wird immer wieder auf die documenta 15 in Kassel verwiesen, wenn es um das Thema Antisemitismus im Kulturbetrieb geht. Kurz nach ihrer Eröffnung wurde das großflächige Banner People’s Justice des indonesischen Kollektivs Taring Padi als antisemitisch kritisiert. Das Werk zeigte eine Figur mit klassischen judenfeindlichen Stereotypen (Hakennase, Reißzähne, blutunterlaufene Augen, Schläfenlocken und SS-Runen auf dem Hut) sowie eine Person mit schweinsähnlichem Gesicht und der Aufschrift »Mossad«. Es folgte ein Antisemitismus-Skandal, inklusive einer gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Debatte über die Grenzen der Kunstfreiheit.

2025, im Jahr der Kulturhauptstadt Europas, haben wir in Chemnitz ein Déjà-vu erlebt. Auf dem internationalen ibug-Festival für urbane Kunst wurden im August-September 2025 höchst umstrittene Kunstwerke ausgestellt, um deren antisemitische Einordnung eine nicht minder hitzige Kontroverse entbrannte. Das Festival verbindet Urban Art, Industriekultur und lokalen Raum und ist mittlerweile in der sächsischen Kulturlandschaft fest verankert. Im brachliegenden »Krankenhaus Stadtpark« in Chemnitz wurde so die 20. Auflage des ibug-Festivals durch den gleichnamigen, in Leipzig ansässigen Verein veranstaltet.

Was hatten die Verfasser des Protestbriefes vom 26. August 2025 mit rund 90 Unterschriften konkret zu beanstanden und warum hat das etwas mit Antisemitismus zu tun? Unter der Überschrift »Netanjahu’s stickers Gaza set« wurden vom Künstlerkollektiv »Plan B« verstümmelte und getötete Kinder dargestellt. Dass dem Ministerpräsidenten Israels daran gelegen sei, palästinensische Kinder zu morden, um so sein Sticker-Set aufzubessern, ist als Verweis auf die seit der mittelalterlichen Kunst tradierten und daher weit verbreiteten Ritualmordlegende zu verstehen, so die Argumentation hinter dem Protestschreiben.

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In anderen auf dem ibug-Festival ausgestellten Werken seien Verschwörungstheorien über Dritte im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt verbreitet worden. Wieder wird von »Plan B« behauptet, dass die Europäische Union die Vertreibung der Palästinenser aus dem Gaza-Streifen und seine Neubesiedlung finanziell fördere. In einem Werk von Luke Carter steht mit Bezug auf den Nahen Osten geschrieben: »Deutschland mordet mit«. Im Hintergrund sieht man eine palästinensische Mutter mit ihrem getöteten Kind.

Nach der Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), welche vom Bundestag, der Europäischen Kommission, der Kultusministerkonfererenz, der Hochschulrektorenkonferenz, dem Zentralrat der Juden und vielen weiteren Institutionen empfohlen wurde, seien diese Kunstwerke wegen ihres delegitimierenden und dämonisierenden Charakters dem Phänomen des israelbezogenen Antisemitismus zuzuordnen, so das Plädoyer der Unterschreibenden. Zu ihnen gehören neben Mitgliedern des Netzwerks Jüdischer Hochschullehrender, des Vereins Ärztinnen und Ärzte gegen Antisemitismus, der studentischen Jüdischen Allianz Mitteldeutschland auch Mitglieder der Jüdischen Gemeinde Chemnitz sowie Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Initiativen aus Chemnitz und bundesweit.

Auch der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für das Jüdische Leben, Thomas Feist, hält die Kritik an Kunstwerken des ibug-Festivals für gerechtfertigt. Wie die »Freie Presse« am 4. September 2025 berichtete, warf er einigen Beteiligten »die Übernahme von ‚Fakten‘ vor, die nichts als Übernahme von Hamas-Propaganda sind.«

Es verwundert, dass keine Gutachterinnen und Gutachter aus dem Fachgebiet der Antisemitismusforschung ausgewählt wurden.

Der veranstaltende ibug e. V. reagierte auf diese Antisemitismus-Vorwürfe umgehend. Auf Basis einer ersten vorläufigen Einschätzung wurden zwei Teile des oben erwähnten Werks des Künstlers Luke Carter abgedeckt. In einer Pressemitteilung vom 9. September informiert der Verein, er habe zur Einordnung der Werke »mehrere renommierte Expertinnen und Experten aus den Disziplinen Jura, Kunst-, Kultur- und Medienwissenschaften, Geschichte sowie weiteren relevanten Fachbereichen konsultiert.« Es verwundert nur, dass keine Gutachterinnen und Gutachter aus dem Fachgebiet der Antisemitismusforschung ausgewählt wurden.

So weist z.B. einer der Gutachter – Marc Siegel, Professor für Filmwissenschaft an der Johannes Gutenberg- Universität in Mainz –, »die Antisemitismusvorwürfe gegen die Kunstwerke von Luke Carter und Plan B in der Chemnitzer ibug-Ausstellung entschieden zurück und erklärt, dass diese jeder Grundlage entbehren. Er interpretiert die Werke stattdessen als kritische künstlerische Reflexionen über die Handlungen Israels gegenüber dem palästinensischen Volk und die politische Verstrickung Deutschlands.« Daraufhin wird das zuvor verhängte Werk von Luke Carter wieder gezeigt. Mehr als 35.000 Besucherinnen und Besucher des ibug-Festivals haben dadurch die Möglichkeit, es an drei Wochenenden in Augenschein zu nehmen.

Eine andere beauftragte Gutachterin, die Direktorin des Einstein-Forums in Potsdam und Philosophin Susan Neiman, wird in einem Bericht von MDR Aktuell vom 5. September zur Kontroverse um Antisemitismus der ibug-Kunst wie folgt zitiert: »Die Definition von Antisemitismus der IHRA, der International Holocaust Remembrance Alliance, sei inzwischen umstritten, so Neimann. Die Definition der Jerusalem Declaration on Antisemitism unterscheide hingegen klarer zwischen Antisemitismus und Israelkritik.«

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Nach der Resolution des Deutschen Bundestages »Nie wieder ist jetzt - Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken« vom 7. Oktober 2024 sollen aber keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus verbreiten. »In diesem Zusammenhang sind der Beschluss der Bundesregierung vom 20. September 2017, der die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus politisch bekräftigt, und der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019, in dem sich der Bundestag zur IHRA-Arbeitsdefinition bekennt, als maßgeblich heranzuziehen.« Diesem Zitat ist zu entnehmen, dass die Entscheidung über die Förderfähigkeit des ibug-Festivals, zumindest auf der Bundesebene, davon abhängt, ob es Antisemitismus nach der IHRA-Definition verbreitet oder nicht, so die Argumentation der Gegenseite.

Parallel dazu hat die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH als Geldgeberin für das ibug-Festival ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten beauftragt, das sich mit der Frage befasst hat, ob und inwiefern die betreffenden Arbeiten antisemitische Bildsemantiken enthalten. Zitat aus dem Brief des Chemnitzer Oberbürgermeisters Sven Schulze vom 23. März 2025 dazu: »Das Gutachten wurde durch Dr. Marc Grimm, einen ausgewiesenen Experten der Antisemitismusforschung, angefertigt. Sein Gutachten, das der gGmbH seit 20. November 2025 vorliegt, kommt zu dem Ergebnis, dass die diskutierten Werke sehr wohl in Teilen Deutungsmuster reproduzieren, die als israelbezogener Antisemitismus eingeordnet werden können. Diese Bewertung wurde durch die Chemnitz 2025 gGmbH als fachlich nachvollziehbar und methodisch fundiert eingeordnet.« Also doch antisemitisch?!

Nicht klein beigeben

Welches Fazit kann man zu dieser bereits knapp ein Jahr dauernden Kontroverse ziehen? Man muss nicht klein beigeben, nur weil die eigenen Positionen im Kampf gegen Antisemitismus unbequem sind. Antisemitismus muss klar benannt, jeder Fall öffentlich gemacht werden.

In Sachen Aufklärung muss noch viel passieren, auf konkrete Text- und Bildbeispiele bezogen, mit trefflichen Argumenten, sachlich, ruhig, wissenschaftlich fundiert, ohne Empörung und fehlgeleitete Emotionen. Es ist schade, dass der ibug e. V. auf unser mehrmaliges Angebot bis dato nicht eingegangen ist, eine Podiumsdiskussion zu den von ihnen gezeigten antisemitischen Kunstwerken in Chemnitz zu veranstalten.

Immerhin kommuniziert der Verein mit uns: »Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir die Thematik sehr ernst nehmen und uns bei der Aufarbeitung auf zwei Ansätze fokussieren: Zum einen führen wir teamintern eine intensive Auseinandersetzung, im Zuge derer wir bereits Maßnahmen ergriffen haben und weitere planen. Dies schließt auch externe Beratungsangebote ein. Des Weiteren stehen wir mit unseren Förderern im regelmäßigen und konstruktiven Austausch. Diesen Aufarbeitungsprozess verstehen wir als mittel- bis langfristig und fortlaufend.«

Wie viel Glauben man diesen Beteuerungen schenken soll, wird sich bereits beim diesjährigen 21. ibug-Festival im August 2026 im sächsischen Riesa zeigen. Es bleibt die Hoffnung, dass dort diesmal keine antisemitische Kunst präsentiert wird.

Der Autor ist Professor für Wirtschaftsmathematik an der TU Chemnitz und Mitglied im Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender e.V.

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