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»Verwaiste Werke«

Pessachtage in der Maginotlinie», «Rothschild-Bank aufgelöst», «Palästina-Einwanderung». Schon wer die Überschriften des «Aufbau» vom 3. Mai 1940 durchblättert, bekommt einen Einblick in die Lebensumstände der exilierten deutschen Juden, den kaum eine andere Quelle bietet. In der New Yorker Wochenzeitung schrieben prominente Autoren wie Hannah Arendt und Martin Buber; die Leser schauten vielleicht eher auf die Geburts-, Heirats- und Todesanzeigen. Dazwischen stößt man auf Reklame für Schiffskarten und Auswanderungsberatung, Hinweise auf Stellenvermittlungen und englisches Vokabeltraining.

offline Für den «Aufbau»und andere jüdische Periodika während der Naziherrschaft gab es bis vor Kurzem eine wichtige Anlaufstelle im Netz: die digitalen Exilsammlungen aus dem Bestand der Deutschen Nationalbibliothek. Seit 1997 liefen Zeitschriften und Zeitungen dort über die Scanner und wurden als Faksimiles veröffentlicht – im Fachjargon: «retrodigitalisiert». Ausgewählt wurden knapp 30 Publikationen, neben dem «Aufbau» etwa «Das Andere Deutschland» das «Pariser Tageblatt» oder der «Shanghai Jewish Chronicle». Später kamen jüdische Druckerzeugnisse aus NS-Deutschland dazu, Medien der Selbsthilfe wie die Informationsblätter des Zentralausschusses für Aufbau und Hilfe oder die Monatsblätter des Jüdischen Kulturbunds. Ein Vorzeigeprojekt für offen zugängliche, digitale Archive, gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Doch seit Ende Juni führen die Verweise in den Bibliothekskatalogen ins Leere. Die digitalen Sammlungen können «aus rechtlichen Gründen nicht bereitgestellt werden», heißt es auf der Website der Nationalbibliothek. Wer zu den Quellen will, muss nun wieder den physischen Weg an die Archivstandorte antreten. Doch das Material ist verstreut, schlecht erhalten, schwer zugänglich – eben das war ja ein Grund, es digital bereitzustellen.

urheber «Wir als Nationalbibliothek haben ein großes Interesse daran, unsere Bestände auch verfügbar zu machen», sagt Exilarchiv-Leiterin Sylvia Asmus. Das große Aber: Die Nationalbibliothek sei inzwischen zu einer neuen Einschätzung gekommen, ob man die Sammlungen auch tatsächlich im Netz anbieten darf. Dahinter stehen Fragen wie: Reicht eine Genehmigung der Herausgeber, um sie neu zu veröfffentlichen? Ein zusätzlicher Hinweis an etwaige Rechteinhaber, sich gegebenenfalls zu melden? So sei man bisher verfahren. Es gibt noch weitere Regeln, die solche digitalen Archive eigentlich erleichtern sollen, aber wann und wo sie gelten, bleibt umstritten.

Wie immer ist auch im Urheberrecht vieles Auslegungsfrage. Grundsatz ist: Wer Rechte hält, muss gefragt werden, wenn sein Werk verwendet wird und es keine sonstigen Ausnahmen gibt. «Der Nutzungsrechtsinhaber ist in aller Regel der Urheber – und gerade nicht der Verlag der Printpublikation», sagt der Medienrechtler Jörn Heckmann. Allein für die Texte müssten also in jedem Einzelfall Genehmigungen eingeholt werden. Doch dazu müsste man erst einmal wissen, bei wem die Rechte inzwischen liegen.

«Das ist eine Detektivarbeit», weiß Heckmann, der an solchen Klärungen schon bei einer religionswissenschaftlichen Enzyklopädie mitgewirkt hat. Da muss man einen markanten Autorennamen heraussuchen, sich ans Telefonbuch setzen und alle heraussuchen und anrufen, die ihn kennen könnten. Im günstigen Fall lassen sich mit solchen Methoden vielleicht die Hälfte der Rechte klären. «Sehr frustierend» nennt das Heckmann.

Erst recht bei einer Exilsammlung. «Urheber aus dem Bereich der deutschen Emigration 1933-45 sind heute kaum noch zu ermitteln», sagt Sylvia Asmus. Dennoch werde man eine Klärung «jetzt verstärkt angehen». Doch lückenlose Klarheit wird man wohl kaum erreichen können. Die ist bei komplexen Sammlungen wie Zeitschriftenarchiven «faktisch nicht möglich», weiß Jörn Heckmann.

ungeregelt So bleibt die deutsch-jüdische Exilpresse bis auf Weiteres offline. Forscher und Mitarbeiter von Museen und Bibliotheken sind verwundert und verärgert, auch viele andere Nutzungen sind nicht mehr möglich. Die Else-Lasker-Schüler-Stiftung etwa hat für das Projekt «Schulen ans Netz» Unterrichtsmaterial entworfen: Schüler können sich die Situation der Exilierten erschließen, indem sie sich in ihre Veröffentlichungen einarbeiten. In den Hinweisen zur Unterrichtseinheit heißt es: «Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler auf das digitale Online-Archiv der Exilpresse zugreifen.» Das geht nun nicht mehr.

Wer sich mit Mitarbeitern von Archiven und Bibliotheken unterhält, hört seit Jahren eine Klage: Die Einrichtungen sollen das kulturelle Erbe bewahren und zugänglich machen, und sie finden im Internet neue Möglichkeiten – nur nutzen dürfen sie diese regelmäßig nicht. Die Ausnahmen für Bildung und Wissenschaft enden schnell, wenn eine Veröffentlichung im Netz erwogen wird. Leichter haben es nur Sammlungen, an deren Inhalten alle Rechte abgelaufen sind – die Exilsammlung müsste dafür Jahrzehnte warten.

Neue, europaweite Regelungen für sogenannte verwaiste Werke, deren Rechteinhaber unbekannt oder nach sorgfältiger Suche nicht mehr auszumachen sind, werden zwar in Fachwelt und Politik diskutiert. Doch auf eine Umsetzung warten die Einrichtungen schon lange. So finden sich Archive und andere Gedächtnisorganisationen in einem Dilemma: Sie brauchen nicht nur Mut zur Grauzone, für ihre Vorhaben kämen sie manchmal gar nicht umhin, sie zu überschreiten. Ein Risiko, das öffentliche Einrichtungen kaum eingehen wollen.

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