»Rituelle Distanz«

Diplomatischer Urknall

Keine Viertelstunde dauerte die Zeremonie, aber nach Feiern war wohl niemandem zumute. Als am 10. September 1952 im Hochzeitssaal des Luxemburger Stadtpalais die Vertreter des Staates Israel sowie der Claims Conference auf der einen und die deutsche Delegation mit Bundeskanzler Konrad Adenauer an der Spitze auf der anderen Seite des Tisches Platz nahmen, um das als »Wiedergutmachungsabkommen« in die Geschichte eingegangene Vertragswerk zu unterzeichnen, herrschte eine äußerst frostige Atmosphäre.

Geradezu spürbar wird diese auf dem hinlänglich bekannten Foto, welches die beiden sich gegenüber sitzenden Gruppen der Protagonisten zeigt, die sich nicht nur anschweigen, sondern offensichtlich auch bemüht sind, jeglichen Blickkontakt zu vermeiden.

»Es schien, als laste über der Begegnung die Aura eines Banns«, bringt es Dan Diner auf den Punkt. »Von den Deutschen war Abstand zu halten«, so der in Jerusalem lehrende Historiker, der bis 2014 auch dem renommierten Simon-Dubnow-Institut für Jüdische Geschichte und Kultur an der Universität Leipzig als Direktor vorstand. Dieser Abstand wurde durch Bezugspunkte aus dem historischen wie auch dem religiösen Arsenal jüdischer Erinnerungen gespeist und in mitunter drastische Worte gefasst.

Bann »Herem«, zu Deutsch »Bann«, lautet in diesem Kontext denn auch das erste und zugleich zentrale Stichwort, auf das sich Diner bezieht. Im kollektiven jüdischen Gedächtnis rückte Deutschland damit in die Nähe des frühneuzeitlichen Spanien, das sich in der Inquisition ebenfalls seiner Juden entledigt hatte. Doch genauso wie über die Iberische Halbinsel, so hatten auch über Deutschland die rabbinischen Autoritäten wohl niemals explizit eine derartige Ächtung ausgesprochen.

Sehr wohl ist aber eine Profanisierung dieses ursprünglich sakralen Begriffs zu beobachten. Gemeint war fortan das, was in der modernen Sprache unter einem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Boykott zu verstehen ist und bereits in Ansätzen seit dem Frühjahr 1933 gegen Deutschland in Stellung gebracht wurde, als Juden – wenn auch aus den verschiedensten Gründen erfolglos – als Reaktion auf die antisemitische Politik der Nazis weltweit Sanktionen durchzusetzen versuchten.

Nach 1948 betraf diese Ächtung einige Jahre lang sogar Juden selbst, als der World Jewish Congress ein Verbot ihrer Niederlassung im Nachkriegsdeutschland erlassen hatte. Auch auf den ersten israelischen Reisepässen fand sich das Zeichen des »Herem«. So war auf ihnen zu lesen, dass dieses Dokument für alle Staaten gelten sollte – außer für Deutschland. Aber bereits diesem Prozedere haftete etwas Provisorisches und Unentschiedenes an, war doch der Ausschlussvermerk nur aufgestempelt und nicht in das Druckverfahren des Dokuments integriert.

dilemma
Das Luxemburger Abkommen stellte die israelische Politik und ihre Akteure deshalb vor folgendes Dilemma: »Die Aura des gegen Deutschland gerichteten Banns aufrechtzuerhalten und zugleich aus Staatsräson deutsche Reparationen zu erwirken.« Das schien, wie sich an der Quadratur des Kreises zu versuchen. In den mitunter sehr emotional geführten Debatten verloren im Vorfeld alte ideologische Grenzlinien ihre Bedeutung. Gegner und Befürworter stammten aus allen politischen und religiösen Parteien und stritten darum, ob die Annahme des »Blutgeldes« in irgendeiner Form moralisch zu legitimieren sei oder nicht.

Doch weniger schien die von der israelischen Regierung angesichts der prekären wirtschaftlichen Lage des Landes erklärte Bereitschaft, Reparationen anzunehmen, das Problem zu sein. »Eher war es der geradezu als Sakrileg empfundene Umstand, dass die shilumim mittels Verhandlungen und unmittelbarem physischen Kontakt zu erwirken wären«, fasst Diner zusammen. Gerade die dringend benötigten Sachleistungen in Form von Maschinen oder Fahrzeugen ließen die Gegner eine Situation heraufbeschwören, in der deutsche Experten ins Land kommen würden, um Israelis an deren Handhabung anzulernen, oder gar umgekehrt Israelis zu Trainingszwecken nach Deutschland reisen müssten.

Staatsgemäss Doch trotz aller gewollten Distanz von israelischer Seite: Diner verweist auf ein ganz zentrales Moment, das der Zeremonie zugrunde lag und dessen Dimensionen sich alle Beteiligten damals wohl kaum bewusst waren. »Mit der Unterfertigung des Wiedergutmachungsabkommens zwischen Deutschland und dem Staate Israel war so etwas wie ein Gründungsakt erfolgt.« Indirekt ging es nicht allein um eine finanzielle »Wiedergutmachung«, so der reichlich unglückliche Begriff der deutschen Seite.

Vielmehr resultierte aus den Verhandlungen die Anerkennung der Juden als ein politisches Kollektiv sowie eine gewandelte Selbstwahrnehmung, die sich bereits in den Debatten im Vorfeld ankündigte. So attestierte Pinchas Rosen, Israels langjähriger Justizminister, den Gegnern von Entschädigungsleistungen, allen voran Menachem Begin, in den Begrifflichkeiten einer vergangenen diasporischen Welt zu argumentieren, und forderte sie auf, endlich »staatsgemäß zu handeln«.

Diners Verdienst ist es, in seinem Buch in sprachlich ungewohnt luzider Form auf bisher verborgen gebliebene mentale Tiefenschichten in der Historie der israelischen Gesellschaft aufmerksam zu machen, deren Kenntnis für ein umfassendes Verständnis dieses »Urknalls« in den deutsch-israelischen Beziehungen einfach unerlässlich ist.

Dan Diner: »Rituelle Distanz – Israels deutsche Frage«. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2015, 176 S., 19,99 €

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