Einen Einblick in die Rechtstraditionen des Judentums gewähren: Mit diesem Ziel wurden die »Berliner Studien zum Jüdischen Recht« vom damaligen Präsidenten des Zentralrats der Juden, Ignatz Bubis sel. A., dem früheren Arzt und Unternehmer Roman Skoblo sel. A. und dem Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Bernhard Schlink, gegründet. Das war 1996.
Am Montagabend wurde das 30-jährige Bestehen dieser Einrichtung begangen. Bei der Festveranstaltung im Balkonsaal der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin erinnerte sich der inzwischen 81-jährige Schlink an die Anfänge. Er würdigte das außergewöhnliche Engagement von Bubis und Skoblo und sprach von einem »Beitrag zur Stärkung der jüdischen wie der akademischen Kultur in Deutschland«.
Endlich wieder an seinem Platz
Das Interesse sei bei den Studentinnen und Studenten von Anfang an groß gewesen, denn auch sie hätten gespürt, dass ihnen etwas geboten wurde, »das in die deutsche akademische Kultur gehörte und endlich wieder seinen Platz gefunden hatte«. Von hier aus entwickelte sich das Angebot mit Vorlesungen und Seminaren. Besonders hob Bernhard Schlink die langjährige Lehrtätigkeit des amerikanischen Gastprofessors Rabbiner Tsvi Blanchard hervor.
Ergänzt wurde das Seminarprogramm durch die Hildesheimer Vorträge, zu denen gemeinsam mit dem Rabbinerseminar zu Berlin prominente Redner unter anderem aus Israel, den USA oder Großbritannien eingeladen werden. Inzwischen seien die Berliner Studien zu einem »deutsch-jüdischen Leuchtturm« geworden
Vergleichendes Denken und Arbeiten
Der Leiter der Berliner Studien, Martin Heger, sagte, dass hier in Lehre wie Forschung ein vergleichendes Denken und Arbeiten ermöglicht werde. Dies beziehe neben den staatlich-säkularen Rechtsordnungen auch die religiös fundierten Rechtsvorstellungen in ein plurales und interdisziplinär fundiertes Rechtsverständnis mit ein.

Universitätsvizepräsident Niels Helle-Meyer betonte, dass die Beschäftigung mit jüdischem Recht auch die Beschäftigung mit jüdischem Leben bedeute. »Und was könnte wichtiger sein in einer Zeit, in der wir wieder in verstärktem Maße mit Antisemitismus in Deutschland und der Welt konfrontiert sind?« An der Humboldt-Universität wende man sich mit aller Kraft gegen jegliche Form des Antisemitismus, versicherte er.
Mehrfach wurde an diesem Abend an die Zerstörung der jüdischen Rechtstradition durch die Nationalsozialisten erinnert. So betonte Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU), dass die Berliner Studien zum jüdischen Recht mehr als die Erforschung eines besonderen Sachgebiets leisten. Vielmehr knüpften sie an eine große Tradition jüdischen Denkens an, »an eine Tradition, die Wissenschaft, Rechtsphilosophie und Geistesgeschichte Europas über Jahrhunderte geprägt hat und deren Entfaltung durch die Schoa gewaltsam abgebrochen wurde«.
»Hier wird jüdisches Recht nicht als Thema von historischer Bedeutung behandelt, sondern als lebendige Rechtskultur«
An der Humboldt-Universität sei das jüdische Recht als eigenständiger Gegenstand juristischer Forschung und Lehre in den vergangenen drei Jahrzehnten fest verankert worden. Studentinnen und Studenten werde ermöglicht, einer Rechtsordnung zu begegnen, die vielen neue Perspektiven eröffne, sagte Badenberg: »Hier wird jüdisches Recht nicht als Thema von historischer Bedeutung behandelt, sondern als lebendige Rechtskultur, deren unterschiedliche Facetten auch für gegenwärtige Fragen von Relevanz sind.«
Das Gesetze des Landes
Ein Beispiel für diese gegenwärtigen Fragen gab Rabbiner Daniel Fabian, der an den Berliner Studien als Dozent tätig ist. Er sprach bei der Festveranstaltung über das talmudische Prinzip »Dina de-Malchuta Dina«, das vorschreibt, dass Jüdinnen und Juden grundsätzlich verpflichtet sind, die Gesetze des Landes, in dem sie leben, zu befolgen. »Diese Frage besitzt weit über das jüdische Recht hinaus Bedeutung«, erläuterte Fabian. Sie berührt den Kern moderner Religionsfreiheit.
Denn sobald staatliche Regelungen unmittelbar in religiöse Praxis eingreifen, entstehe ein Spannungsverhältnis zwischen dem Staat, seiner Gestaltungsbefugnis und religiöser Selbstbestimmung. Besonders deutlich werde dies bei der Frage, ob der Staat berechtigt sei, selbst festzulegen, welche religiösen Praktiken unverzichtbar sind und welche nicht, wie beispielsweise bei der Diskussion um das Schächten, das rituelle Schlachten.
Rabbiner Fabian hat erst vor Kurzem seine Promotion, die sich mit dem Schächten befasst, abgeschlossen. Martin Heger nannte diese Arbeit das »Geburtstagsgeschenk der Berliner Studien zum Jüdischen Recht an sich selbst«, , »an eine Tradition, die Wissenschaft, Rechtsphilosophie und Geistesgeschichte Europas über Jahrhunderte geprägt hat und deren Entfaltung durch die Schoa gewaltsam abgebrochen wurde«.