Auschwitz-Prozess

Die Psyche der Täter

Die Befehle kamen aus Berlin: Szene aus dem Filmtrailer Foto: Screenshot JA

Knapp 19 Jahre nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz wurde am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Römer ein Gerichtsverfahren gegen 22 Angeklagte eröffnet, das zunächst unter dem Namen »Strafsache gegen Mulka und andere« das Aufsehen der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit erregte.

Später als Frankfurter Auschwitz-Prozess bezeichnet, ging er als größter Strafprozess der deutschen Nachkriegszeit in die Geschichte ein, auch weil es das erste Mal war, dass die Menschheitsverbrechen von Auschwitz vor einem deutschen Gericht thematisiert wurden.

NS-Verbrechen Dass es überhaupt dazu kam, ist maßgeblich auf das Engagement des hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer zurückzuführen, dem der Journalist Thomas Gnielka Erschießungslisten aus dem Lager zugespielt hatte. Der Prozess gab der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen in Deutschland erstmals eine öffentliche Dimension. Insgesamt sagten 211 Überlebende des Lagers gegen die Angeklagten aus. Noch niemals zuvor war den Leiden der Opfer im Land der Täter eine ähnliche Aufmerksamkeit zuteilgeworden wie in den 183 Tagen des Frankfurter Prozesses.

Janusch Kozminski, Produzent, Autor und Regisseur unzähliger Dokumentarfilme, hat dem Gerichtsverfahren nun eine umfangreiche Arbeit gewidmet, die ab dem heutigen Donnerstag in ausgewählten deutschen Kinos zu sehen sein wird. 183 Tage. Der Auschwitz-Prozess ist das Ergebnis akribischer Kleinarbeit.

Kozminski hat aus den verschiedensten Quellen Fotos und kurze Videosequenzen zusammengetragen, sie minutiös zusammengeschnitten und mit Tonbandaufnahmen des Verfahrens unterlegt. Der Film bildet den Abschluss seiner Tetralogie Am Schluss des Briefes über jüdisches Leben in Deutschland. Für deren ersten Teil Wir sind da. Die Geschichte der Juden in Deutschland von 1945 bis heute wurde er zusammen mit Richard C. Schneider bereits im Jahr 2000 mit dem Bayrischen Fernsehpreis ausgezeichnet.

Kozminskis Mutter ist selbst Überlebende von Auschwitz. Direkt zu Beginn des Films sehen wir eine Bilderserie des Häftlingsfotografen Wilhelm Brasse, auf der die damals 16-jährige Janina Bleiberg bei ihrer Einlieferung in das Lager im Mai 1942 zu sehen ist.

Charaktere 15 Jahre gingen ins Land, bevor die Verbrecher von Auschwitz erstmals systematisch vor einem deutschen Gericht angeklagt wurden. Kozminski hält sich dennoch kaum mit der Vorgeschichte der Prozesse auf. Ihn interessiert vordergründig ein Einblick in das Handeln der Täter, ihre Rechtfertigungs- und Leugnungsversuche, die in starkem Widerspruch zu dem stehen, was die überlebenden Zeugen gegen sie aussagen. Somit ist sein Film auch eine Studie über die Psyche der Mörder.

Aus der Reihe der Angeklagten werden vier verschiedene Charaktere ausgewählt, die einen Querschnitt durch die deutsche Gesellschaft bilden: der Handelskaufmann Robert Mulka, Adjutant des Lagerkommandanten Rudolf Höß, der die Beschaffung des Zyklon B für »Umsiedlungszwecke« verfügte, während des Prozesses aber steif und fest behauptete, nicht gewusst zu haben, dass im Lager Hunderttausende Menschen vergast würden; Victor Capesius, Lagerapotheker und enger Vertrauter Mengeles, der sich auf der Rampe von Birkenau an Selektionen beteiligte und Morphiumversuche an Häftlingen durchführte, aber dennoch der Meinung war: »Ich bin nicht schuldig geworden in Auschwitz«; schließlich die Exzesstäter Oswald Kaduk und Wilhelm Boger.

Kaduk, ein Metzger, ertränkte nachweislich mehrere Häftlinge und trat sie zu Tode, beschwerte sich allerdings während des Prozesses beim Vorsitzenden Richter Hans Hofmeyer, dass er nun für alles »hinhalten« müsse, was damals geschehen sei. Der Kriminalbeamte Boger war Mitarbeiter der politischen Abteilung des Lagers, folterte Häftlinge im Verhör bis zum Tode und war für Hunderte Erschießungen an der »Schwarzen Wand« verantwortlich.

Die Erfindung eines grausamen Folterinstruments namens »Boger-Schaukel« brachte ihm den Beinamen »Bestie von Auschwitz« ein. Der Massenmord, so die Aussage, war in weiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert und wurde von Mitgliedern aus allen gesellschaftlichen Schichten aktiv unterstützt.

Plädoyer Viele der Fakten und Bilder, die der Film vorstellt, sind bekannt. Der Auschwitz-Prozess ist durch die Fachhistorie umfassend erforscht und filmisch wie dramatisch rezipiert worden. 183 Tage ist vielmehr ein Plädoyer gegen das Vergessen. Der Film bringt die Stimmen der Überlebenden buchstäblich zum Erklingen und verdeutlicht, mit welchem Hass und Misstrauen sie sich während des Prozesses konfrontiert sahen: Schamlos behauptete Wilhelm Bogers Verteidiger Rudolf Aschenauer, die Verhandlung komme einem Schauprozess gleich, und stellte pauschal die Glaubwürdigkeit aller Zeugen infrage.

Die absurdeste Verkehrung der historischen Schuld lieferte aber die Verteidigung von Victor Capesius, als sie beantragte, den Angeklagten aufgrund dessen Beteiligung an Selektionen freizusprechen. Schließlich sei er als »Selekteur« vor allem Lebensretter gewesen, hätte die Auswahl von arbeitstauglichen Häftlingen doch in Wahrheit zu einer Verminderung der tatsächlich geplanten vollständigen Vernichtung der europäischen Juden geführt.

Kozminski greift verstärkt auf Standbilder zurück, Fotos aus dem sogenannten Auschwitz-Album und aus der Häftlingskartei. Diese wechseln sich mit kürzeren Videosequenzen ab, welche die Täter teilweise selbst auf der Rampe von Birkenau gedreht haben oder aber dem Material der alliierten KZ-Filme entstammen.

Das wird komplettiert durch nachgedrehte Szenen aus dem leeren Saal im Frankfurter Römer und der Gedenkstätte in Auschwitz. So entstehen verschiedene Zeitebenen, die eine Brücke zur Gegenwart schlagen. Dieser collagenhafte Erzählstil wirkt zu Beginn etwas statisch, kann im Verlauf des 174 Minuten langen Werkes aber doch eine Unmittelbarkeit entfalten, die unter die Haut geht. 183 Tage ist ein reichhaltiges Dokument für die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in der Bundesrepublik, die in den 60er-Jahren noch weit von einem angemessenen und respektvollen Umgang mit den Opfern und ihren Angehörigen entfernt war.

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