Symposium Krakau

Unrecht und Gerechtigkeit

Er war nicht die Hauptperson des Symposiums und sollte eigentlich nur zehn Minuten lang sprechen. Und doch verschaffte Edward Mosbergs Auftritt dem Symposium »Die Zweideutigkeit Nürnbergs – Hass und Gerechtigkeit« vergangene Woche in Krakau den emotionalen Höhepunkt. Denn der 90-jährige Schoa-Überlebende schilderte seine KZ-Qualen voller Leidenschaft, Trauer – und ungebändigter Wut.

»Sie töteten die Menschen ohne jeglichen Grund, ohne jeglichen Grund!«, rief er mit bebender Stimme und stampfte mit seinem Fuß immer wieder auf den Boden. Dann hob er mit zitternden Händen einen Gummischlagstock in die Höhe, stieg vom Podium und stellte sich direkt vor die rund 150 Gäste der Aula des Collegium Novum. »Wissen Sie, wie es ist, damit geschlagen zu werden? Sie können nicht verstehen, wie oft ich dem Tod ins Auge blickte – aber ich lebe und bin hier, um darüber zu sprechen!«, rief er. Und er ergänzte: »Ich glaube fest daran, dass der Staat Israel, wenn er vor 75 Jahren existiert hätte, die Gaskammern bombardiert hätte und der Holocaust niemals passiert wäre.«

Mosbergs eindrückliche Rede schloss den ersten Teil des hochkarätig besetzten Symposiums, das am Vortag des 25. March of the Living stattfand. Veranstalter des Symposiums waren die Organisatoren des March of the Living, das Raoul Wallenberg Zentrum für Menschenrechte und die Krakauer Jagiellonen-Universität. Den Ehrenvorsitz hatte Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel.

Entstellung Den Veranstaltern ging es darum, zwei bedeutende Ereignisse gemeinsam in den Blick zu nehmen: den 80. Jahrestag der Einführung der Nürnberger Rassengesetze (1936) und den 70. Jahrestag der Internationalen Kriegsverbrecherprozesse von Nürnberg. »Der Begriff Nürnberg beschwört zwei gegensätzliche Auffassungen von Recht herauf: ein negatives und ein positives«, sagte der New Yorker Jurist Alan Dershowitz, emeritierter Harvard-Professor und Co-Vorsitzender des Symposiums. »Die Nürnberger Rassengesetze repräsentieren die extremste Entstellung des Gesetzes, die Nürnberger Prozesse hingegen den Triumph der Gerechtigkeit«, so der 77-Jährige.

Während des ganztägigen Symposiums konzentrierten sich die mehr als 25 Redner, unter ihnen Israels Justizministerin Ayelet Shaked, vor allem auf Inhalt und Folgen der Nürnberger Prozesse, die seinerzeit pionierhaft waren. Beim Internationalen Militärgerichtshof der Jahre 1945–1946, an dem alle vier Siegermächte beteiligt waren, klagte man 21 führende NS-Funktionäre an und verurteilte sie, unter ihnen Hermann Göring und Hans Frank. In zwölf Folgeprozessen, 1946 bis 1949 allein von US-Behörden in Nürnberg geführt, brachte man rund 200 weitere Nazi-Funktionäre auf die Anklagebank.

Tribunal Anschaulich schilderte John Q. Barrett, Rechtswissenschaftler an der New Yorker St. John’s University, wie die juristische Handhabung von Kriegsverbrechen entstand, und knüpfte etwa an die Haager Landkriegsordnung von 1907 an. Bereits 1943, so Barrett, hätten die Alliierten beschlossen, die Verantwortlichen des NS-Regimes vor einem Tribunal zur Verantwortung zu ziehen.

Laut Michael Berenbaum, Professor an der American Jewish University in Los Angeles, ist der Holocaust anfangs lediglich als »Fußnote des Zweiten Weltkriegs« betrachtet worden. Mit der Zeit aber habe er »eine zentrale Position eingenommen«. Frankreichs ehemaliger Justizminister Robert Badinter (88), dessen Vater im KZ Sobibor ermordet wurde, erläuterte, warum eine juristische Aufarbeitung damals so wichtig war: »Männer wie Robert Jackson, der US-Chefankläger in Nürnberg, argumentierten zu Recht, dass ohne diese Prozesse bereits 20 Jahre später neue Intellektuelle all das Geschehene hätten neu interpretieren können.«

Badinter, der als Justizminister 1981 maßgeblich die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich forciert hatte, verwies aber auch darauf, dass die Internationale Strafgerichtsbarkeit nach den Nürnberger Prozessen bis zum Ende des Kalten Krieges zunächst versandete. Tatsächlich hat das Internationale Strafrecht erst spät wieder an die Nürnberger Erfahrungen sowie die UN-Völkermordkonvention von 1948 anknüpfen können. Erst in den 90er-Jahren wurden internationale, zeitlich begrenzte Ad-hoc-Strafgerichtshöfe geschaffen, die sich mit Völkerrechtsverbrechen in den Jugoslawienkriegen sowie dem Völkermord an den Tutsi in Ruanda befassten. 1998 dann schuf das Rom-Statut die Grundlage für die Gründung des ständigen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, der seit 2002 für die Strafverfolgung von Völkerrechtsverbrechen verantwortlich ist.

Etliche Staaten haben das Rom-Statut jedoch bis heute nicht ratifiziert, darunter die USA, China, Russland und Israel. Badinter schloss seinen Vortrag mit den Worten: »Ich lasse Sie mit der Frage hier: Warum sprechen wir so viel über den Internationalen Strafgerichtshof und geben ihm nicht die notwendigen Mittel, um zu handeln?«

Israels Justizministerin Shaked ging auf diese Frage nicht ein. Sie lobte in ihrem Vortrag vielmehr die Initiative des deutschen Justizministeriums zum Rosenburg-Projekt, in dessen Rahmen eine unabhängige Kommission den Umgang des Bundesjustizministeriums mit der eigenen NS-Vergangenheit untersucht.

Parallelen In weiteren Panels diskutierten die Referenten etwa die »universellen Lektionen« aus Nürnberg für die Verhinderung von Kriegsverbrechen heute sowie Parallelen zwischen dem Holocaust und dem Völkermord in Ruanda von 1994 sowie die »Erinnerung, Umwandlung und Leugnung des Holocaust«. Während des gleichnamigen Panels kritisierte Alan Dershowitz vehement den Antisemitismus von heute, den er etwa in der akademischen Welt und der radikalen Linken verortet.

Diese breite Perspektive mit insgesamt neun Einzelthemen hatte jedoch auch Schwächen: So wurden einige wichtige Aspekte zwar angerissen, jedoch kaum in ihrer Komplexität behandelt. Viele der renommierten Stimmen blieben so letztlich an der Oberfläche. Auch ließen die Veranstalter keinen Raum für Diskussionen. Während der rund achtstündigen Veranstaltung wurde keine einzige Frage aus dem Publikum zugelassen. »Wir konnten die Panels aus Zeitgründen nicht für die Diskussion öffnen«, begründete dies Shmuel Rosenman, Vorsitzender von March of the Living International und Mitveranstalter des Symposiums, im anschließenden Gespräch.

Die Veranstalter schlossen das Symposium mit einer Deklaration. In dem zwölf Punkte umfassenden Dokument verweisen »Parlamentarier, politische Führer und Vertreter der Zivilgesellschaft aus der ganzen Welt« darauf, dass »der Holocaust nicht mit den Gaskammern begann – sondern mit Worten«. Es gelte daher auch heute, alles zu tun, um weitere Völkermorde zu verhindern und zu ahnden. »Nie wieder werden wir gleichgültig sein gegenüber Aufstachelung zum Hass, nie wieder werden wir schweigen angesichts des Bösen, nie wieder werden wir Rassismus und Antisemitismus nachgeben«, heißt es in der Deklaration.

Bonn/Berlin

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