Belgien

Fantasien über Mord an Juden fallen unter die Meinungsfreiheit

Herman Brusselmans im Gerichtssaal in Gent Foto: IMAGO/Photo News

In Belgien hat ein Gericht den Publizisten Herman Brusselmans vom Vorwurf der Volksverhetzung und Aufstachelung zu Hass und Gewalt gegen Juden freigesprochen. Er habe mit seiner umstrittenen Kolumne in der flämischen Wochenzeitschrift »Humo« nicht die vom Strafrecht gesetzten Grenzen überschritten, entschied am Dienstag ein Strafgericht in der Stadt Gent. Jüdische Organisationen hatten dort Klage gegen den 67-Jährigen eingereicht.

Im August 2024 hatte der Autor in seiner »Humo«-Kolumne wörtlich geschrieben: »Ich sehe das Bild eines weinenden und schreienden palästinensischen Jungen vor mir, der völlig außer sich ist und nach seiner Mutter ruft, die unter den Trümmern liegt, und ich stelle mir vor, dass dieser Junge mein Sohn Roman ist und seine Mutter meine Freundin Lena.« Angesichts der Not in Gaza werde er dann so wütend, »dass ich jedem Juden, dem ich begegne, ein scharfes Messer in die Kehle rammen möchte«, so Brusselmans weiter.

Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu bezeichnete er in demselben Artikel als »kleinen, dicken, glatzköpfigen Juden«. Zunächst nahm »Humo« ihren Gastautor noch vor Kritik in Schutz und bezeichnete seinen Text als »Satire«. Einige Tage später entfernte die Redaktion den Beitrag dann aber auf ihrer Webseite.

Strafklage von jüdischer Organisation

Laut der gemeinnützigen Organisation Jewish Information and Documentation Centre (JID), die die Strafklage eingereicht hatte, enthielten gleich ein halbes Dutzend von Brusselmans Kolumnen in den letzten Jahren Aussagen, die zu Gewalt gegen Juden aufriefen.

Zudem habe der Autor die Juden für den Nahostkonflikt verantwortlich gemacht und diesen mit dem Holocaust auf eine Stufe gestellt. Seine Kolumne mit den Messerstecherfantasien habe eine Welle von antisemitischem Hass in den sozialen Netzwerken ausgelöst, argumentierten die Kläger. Sie forderten einen Schadenersatz in Höhe von 7910 Euro gefordert, was einem Cent pro Leser der Zeitschrift »Humo« entspreche.

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Das Gericht erkannte zwar an, dass einige Mitglieder der jüdischen Gemeinde sich durch einige der Sätze in einigen Kolumnen beleidigt gefühlt haben könnten. Es betonte jedoch, dass die Äußerungen des Autors durch das Recht auf freie Meinung geschützt sind, berichteten belgische Medien. Dieses Recht sei ein »Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft«, so die Begründung.

Brusselmans habe in dem ihm eigenen, den Lesern bekannten Stil Kritik geäußert und damit aufrütteln wollen. Wenn man dies beachte, urteilte das Gericht, bekämen die Worte eine andere Bedeutung. Dann könne man die Kolumnen nicht mehr so interpretieren, dass sie Hass oder Gewalt gegen die jüdische Gemeinschaft schürten. Im Februar hatte überraschend bereits die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für Brusselmans gefordert.

Herman Brusselmans im Gerichtssaal (November 2024)Foto: IMAGO/Photo News

Der reagierte anschließend zufrieden und erleichtert: »Mir wurde in jeder Hinsicht Recht gegeben, was ich mir erhofft hatte.« Auf die Frage, ob er erneut so etwas zu Papier bringen würde, blieb Brusselmans aber vage. »Ich weiß nicht, was ich in Zukunft darüber schreiben werde«, sagte er. »Aber ich werde auf der Hut sein.«

Sein Rechtsbeistand Omar Souidi nannte die Bedeutung des Freispruchs für seinen Mandanten »gigantisch«. Brusselmans sei Opfer einer Kampagne gegen ihn. Wörtlich sagte Souidi: »Herman und seine Familie leben nun schon seit 220 Tagen mit der Einschüchterung durch bestimmte Parteien. Das muss aufhören.«

Empörung bei jüdischen Verbänden

Weitere Klagen gegen den Schriftsteller, unter anderem von Mitgliedern der jüdischen Gemeinschaft angestrengt, sind noch nicht entschieden. Der Koordinierungsausschuss Jüdischer Organisationen in Belgien (CCOJB), das Forum Jüdischer Organisationen (FJO), das Jonathas-Institut und das jüdische Gemeindezentrum CCLJ gehen ebenfalls juristisch gegen Brusselmans vor.

Von Seiten der jüdischen Gemeinschaft Belgiens hagelte es am Dienstag scharfe Kritik am Freispruch. Michel Kotek, der Vorsitzende des Informations- und Dokumentationszentrums, nannte das Urteil »Schande für die belgische Rechtsprechung«

Es handele sich bei Brusselmans keineswegs um einen Ausrutscher. Vielmehr leiste sich der Publizist seit mehr als 30 Jahren solche Ausfälle. »Wir sind auch für die Meinungsfreiheit«, so Kotek. »Aber wenn sie in Hass und die Verweigerung von Sicherheit umschlägt, muss der Staat eingreifen. Und das tut er nicht.«

»Normalisierung von Hassrede«

Der Vorsitzende der European Jewish Association (EJA), Rabbiner Menachem Margolin, sagte in einer Erklärung: »Jüdischen Gemeinden in ganz Europa wurde eben mitgeteilt, dass die Gesetze gegen Hass im Königreich Belgien gelten, wenn es um Juden geht.«

Offenbar hielten belgische Gerichte es für »in Ordnung, dass ein Mann, der von Hunderttausenden gelesen wird, zum Mord aufstachelt und Hass verbreitet. Es hat dem Antisemitismus grünes Licht gegeben. Es hat gesagt, dass in Bezug auf Juden alles erlaubt ist.« Das komme einer Normalisierung von Hassrede gleich, so der EJA-Chef. Seine Organisation hatte ebenfalls Klage gegen Brusselmans eingereicht.

Margolin sagte, dass damit die Zukunft der Juden in Belgien ernsthaft in Frage werde. Er forderte die neue belgische Föderalregierung auf, neue Gesetze vorzulegen, »um in Zukunft solche moralisch verwerflichen Entscheidungen zu verhindern.«

»Kontraproduktiver Effekt«

Ganz anders sieht das Bart Eeckhout, Chefkommentator der linken Tageszeitung »De Morgen«. Für ihn sei der Freispruch von Brusselmans »eine Erleichterung«, so Eeckhout in der Mittwochsausgabe der Zeitung. Es sei vielmehr »eine Schande, dass es so weit kommen musste.« Zwar sei es legitim, wenn eine Gesellschaft eine klare Grenze ziehe in punkto Aufstachelung zu Hass und Gewalt.

»Bis zu diesem Punkt ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit legitim. Die Frage ist, ob die aktuelle Gesetzgebung nicht zu weit geht. Mit den besten Absichten ermöglicht sie eine strenge Beurteilung möglicher antisemitischer, sexistischer oder rassistischer Äußerungen. Diese Gesetze drohen, ihr Ziel zu verfehlen. Sie zielen auf hetzerische, zweifelhafte und verwerfliche Kommentare ab, während echter Hass – gegen Juden, Muslime, Frauen, Homosexuelle – unangetastet bleibt«, schrieb Eeckhout.

Die bestehenden Gesetze könnten sogar einen kontraproduktiven Effekt haben, findet er. »Dies ist sicherlich der Fall in der Brusselmans-Affäre. Die unnötigen Klagen schaden der jüdischen Gemeinschaft mehr als die Kolumne, auf die sie abzielen.«

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