Im Februar hatte der High Court in London die Einstufung von »Palestine Action« als terroristische Vereinigung für unverhältnismäßig und rechtswidrig erklärt. Dagegen legte die Regierung von Premierminister Keir Starmer Rechtsmittel ein – mit Erfolg: Das Berufungsgericht in London entschied am Montag, dass das Verbot der Gruppe militanter Israel-Gegner begründet und verhältnismäßig sei und hob die Entscheidung des High Court auf.
Die Vorsitzende Richterin Baroness Carr erklärte in der Urteilsbegründung, dass die damalige Innenministerin Yvette Cooper das Recht gehabt habe, die Gruppe zu verbieten. Durch die Einstufung als Terrororganisation ist die Unterstützung von Palestine Action zu einer Straftat geworden, welcher mit einer langjährigen Haftstrafe geahndet werden kann. Vor dem Gerichtsgebäude waren dennoch zahlreiche Anhänger von Palestine Action erschienen, die von Polizisten weggetragen wurden.
Der Europäische Jüdische Kongress (EJC) begrüßte hingegen die Entscheidung des Berufungsgerichts. Jüdische Einrichtungen gehörten zu den Zielen von Palestine Action, so die Organisation auf X. »In einer Zeit zunehmenden Antisemitismus in ganz Europa ist es unerlässlich, eine klare Grenze zwischen rechtmäßigen Protesten und Gewalttaten, Einschüchterung und Sachbeschädigung zu ziehen. Demokratische Gesellschaften müssen die Meinungsfreiheit schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass Extremismus und Zwang niemals normalisiert oder entschuldigt werden.«
Im Mai hatte ein Schwurgericht zudem vier Palestine-Action-Mitglieder wegen der Zerstörung einer Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit in Bristol schuldig gesprochen. Sie wurden vergangene Woche zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Einer der Anklagten hatte eine Polizeibeamtin zweimal mit einem Vorschlaghammer angegriffen und ihr dabei die Wirbelsäule gebrochen. mth