Spanien

Einer hat’s geschafft

Wer einen spanischen Pass haben will, muss seine Verbundenheit mit dem Land beweisen. Foto: Thinkstock

Es war eine historisch wohl einmalige Geste des guten Willens und der Versöhnung. Am 1. Oktober 2015 setzte die spanische Regierung ein Gesetz in Kraft, das den Nachfahren der 1492 von der Iberischen Halbinsel vertriebenen Juden ein Rückkehrrecht einräumt. Mehr noch: Wer nachweisen kann, dass er Sefarde ist, soll sogar einen spanischen Pass erhalten. Der damalige Madrider Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón sprach von einer historischen Schuld, die nun endlich abgetragen werde.

Doch heute, zehn Monate später, droht das ganze Unternehmen, ein Flop zu werden: Lediglich eine einzige Person hat bislang die spanische Staatsbürgerschaft nach der neuen Gesetzeslage zugesprochen bekommen. In der Warteschleife der spanischen Verwaltung, die über die Gesuche zu entscheiden hat, befinden sich derzeit 2424 Antragsteller aus aller Welt – sehr viel weniger, als man ursprünglich angenommen hatte.

Prognosen Als die Madrider Regierung mit ihrem Vorhaben an die Öffentlichkeit trat, überschlugen sich die Prognosen. »Es könnten bis zu einer halben Million Menschen weltweit sein, die darauf pochen, sefardische Wurzeln zu haben. Vermutlich werden aber weniger als 100.000 in naher Zukunft einen spanischen Pass in den Händen halten«, erklärte im Januar der Direktor der Unión Sefardí Mundial, José Benarroch.

Seine Hochrechnung leitete er von den langen Schlangen von Interessenten ab, die sich vor den spanischen Konsulaten, vor allem in Israel, gebildet hatten, um Zugang zu den notwendigen Informationen zu erhalten. Der Präsident der Föderation jüdischer Gemeinden in Spanien, Isaac Querub, schätzte die Zahl der Antragsteller auf 90.000 bis 200.000.

In den spanischen Amtsstuben hatte man sich seinerzeit auf die Zahl 90.000 eingestellt. Der Unterstaatssekretär im Justizministerium, Juan Bravo, erklärte, dass dies eine Annahme ohne jeden wissenschaftlichen Ansatz sei, denn es könnten durchaus auch sehr viel mehr werden: »Selbst wenn wir auf 200.000 Rückkehrwillige treffen sollten, macht uns das nichts aus, denn wir sind uns bewusst, dass wir vor einer wahrlich geschichtlichen Aufgabe stehen.«

herkunftsländer Nun hat Madrid die Herkunftsländer von 601 der insgesamt 2424 Antragssteller genannt. Der größte Teil (302) kommt aus Argentinien, das gegenwärtig von einer schweren wirtschaftlichen Krise heimgesucht wird.

Die Befürchtungen der israelischen Regierung, dass viele Sefarden, die im jüdischen Staat eine Heimat gefunden haben, nun wieder nach Seferad (hebräisch für Spanien) zurückkehren würden, haben sich nicht bestätigt. Lediglich 225 wollen Spanier werden. Die Regierung in Madrid hat darauf verzichtet, dass die Rückkehrer ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, sie dürfen also ihren israelischen Pass behalten. Diese Regelung gilt auch für alle anderen Antragsteller.

Das drittgrößte Kontingent stammt aus Venezuela, das nicht nur mit einer verheerenden innenpolitischen Lage – es steht kurz vor einem Bürgerkrieg – und einer katastrophalen Wirtschaft auf sich aufmerksam macht, sondern auch mit latentem Antisemitismus. 195 Frauen, Männer und Kinder mit sefardischen Wurzeln wollen das Land verlassen. Aus den USA gingen 150 Anträge ein, aus Brasilien 136, aus Mexiko 125, aus Kanada 96, Kolumbien 92, der Türkei 71, Marokko 61 und Chile 52.

Nachweise Die Frage, weshalb es so viel weniger Sefarden gibt, die Spanier werden wollen, als ursprünglich angenommen, lässt sich nicht so einfach beantworten. Die Madrider Tageszeitung El Pais schreibt von einem »wahren Kreuzweg«, den die Antragsteller beschreiten müssen, um ihre Abstammung von jenen Juden nachzuweisen, die vor mehr 500 Jahren aus den spanischen Provinzen vertrieben wurden.

Als Antragsberechtigter gilt, wer nachweisen kann, Mitglied einer jüdisch-sefardischen Gemeinde zu sein, wer über Kenntnisse des Ladino, der mittelalterlichen jüdisch-spanischen Sprache, verfügt oder Haketia, das Kastilische des 15. Jahrhunderts, spricht. Weitere Bedingung: Man muss eine Geburts- oder Heiratsurkunde seiner Familie in spanischer Sprache vorweisen, und der Familienname des Antragstellers muss auf eine sefardische Linie schließen lassen. Einen Antrag auf Einbürgerung können außerdem all diejenigen stellen, deren Nachnamen sich auf den Listen jüdischer Familien finden, die den besonderen Schutz Spaniens genossen haben.

»Diese Dokumente vorweisen zu können, ist nicht immer einfach, vor allem für ein Volk, das seit 2000 Jahren in der Diaspora lebt, und dessen Familien zu einem großen Teil während der Schoa ausgelöscht wurden«, schreibt El Pais.

Sollte man es dennoch geschafft haben, die geforderten Unterlagen bereitzustellen, wird eine Reise nach Spanien notwendig, denn persönliches Erscheinen vor dem Notar, der die Akten prüft, ist Pflicht. Die Gesamtkosten für diese Prozedur werden auf 3000 bis 5000 Euro geschätzt – zu viel für manchen, der sich mit einem Neustart in einem fremden Land beschäftigt.

Sprachprüfung Aber das ist noch nicht alles. Hinzu kommt, dass der Antragsteller eine Sprach- und landeskundliche Prüfung ablegen muss. »Allein Ladino zu können, reicht nicht, um für ein Examen in Spanisch gewappnet zu sein«, warnt Karen Gerson Sarhon vom Sefardischen Zentrum in Istanbul. »Es ist einfach, sich mündlich mit jemandem, der Spanisch spricht, auszutauschen, aber im Schriftlichen gibt es große Unterschiede zwischen Ladino und dem heutigen Spanisch.«

Gerson Sarhon findet es befremdlich, dass Madrid zwar lobt, dass die Sefarden die spanische Kultur über 500 Jahre lang bewahrt haben, ihnen aber nicht erlaubt, die Sprachprüfung in Ladino abzulegen. Die Folge ist, dass sich potenzielle Antragsteller ans portugiesische Konsulat wenden, das den Sefarden ebenfalls einen Pass anbieten, aber keine Sprachprüfung fordert.

Reichlich Verwirrung ist auch über die korrekte Zahl der Sefarden entstanden, die zwischenzeitlich Spanier geworden sind. Richtig ist, dass es seit Inkrafttreten des Gesetzes nur eine einzige Person war. Richtig ist allerdings auch, dass in der Zeit davor 4522 Sefarden eingebürgert wurden. Dies geschah mithilfe der »Carta de naturaleza«, einer Befugnis des Ministerrats, die bei außergewöhnlichen Umständen erteilt werden kann.

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