Es sollte ein Schritt zu mehr Transparenz sein: Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) der Schweiz hat Unterlagen zu Josef Mengele veröffentlicht. 217 Seiten umfasst das Dossier über den ehemaligen Auschwitz-Arzt, der nach dem Zweiten Weltkrieg untertauchte und später in Südamerika lebte. Die Akten enthalten Polizeiberichte, interne Notizen, Formulare und Hinweise aus der damaligen Fahndung. Doch wer sich davon Aufklärung über Mengeles mögliche Aufenthalte in der Schweiz verspricht, stößt rasch auf Grenzen. Zahlreiche Passagen sind geschwärzt.
Dabei ist gerade die Schweiz für die Geschichte Mengeles nicht irgendein Schauplatz. Historisch dokumentiert ist, dass er sich 1956 in Engelberg aufhielt. Nach dem Krieg nutzten mehrere Nationalsozialisten die Schweiz als Zwischenstation auf dem Weg nach Südamerika. Einige Jahre später verdichteten sich Hinweise, Mengele könne sich erneut in der Schweiz aufhalten. 1961 geriet Zürich in den Fokus der Fahndung. Ob Mengele damals tatsächlich in Kloten war, lässt sich bis heute nicht belegen.
Diese offene Frage war einer der Gründe, weshalb der Schweizer Historiker Gérard Wettstein Zugang zu den Unterlagen verlangte. Er wollte der Sache auf den Grund gehen und Belege für Mengeles möglichen Schweiz-Aufenthalt finden. Doch der NDB verweigerte ihm diesen Zugang über Jahre. Noch im Februar 2026 verwies der Nachrichtendienst auf eine Schutzfrist, die bis 2071 reichen sollte. Wettstein zog vor das Bundesverwaltungsgericht – mit Erfolg. Der Historiker aus Bern erhielt Recht.
Unterlagen 25 Jahre gesperrt
Dann kam eine bemerkenswerte Wendung: Die Behörde stellte fest, dass die Akten eigentlich nicht mehr hätten gesperrt sein dürfen. Bereits 2001 hatte der Bundesrat beschlossen, Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Bergier-Kommission verwendet worden waren, zugänglich zu machen.
Die nach dem Historiker Jean-François Bergier benannte unabhängige Expertenkommission (UEK) wurde 1996 vom Bundesrat eingesetzt, um die Beziehungen der Schweiz zu Nazideutschland und den Umgang mit nachrichtenlosen zu untersuchen. Diese Expertenkommission hatte bereits damals Einsicht in die Akten. Das Mengele-Dossier war zu diesem Zeitpunkt bereits beim Bundesarchiv.
Damit hätte die Geschichte eigentlich ein Ende haben können: Eine lange zurückgehaltene Akte wird geöffnet, Historiker können sie einsehen, offene Fragen werden anhand der Quellen überprüft. Doch dazu kam es nie. Über 25 Jahre lang hatte der NDB den Zugang zu diesen Unterlagen blockiert, was in der Vergangenheit immer wieder zu Kritik geführt hatte. Zu einer Aufhebung dieser Sperrung ist es erst im Mai dieses Jahres gekommen – nur aufgrund von Wettsteins Beschwerde, nachdem ein Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt wurde.
Schutz von Dritten
Das Mengele-Dossier ist nun mit 217 Seiten öffentlich zugänglich, sogar online auf der Internetseite der Bundesverwaltung. »Angesichts des außerordentlich hohen öffentlichen Interesses und der Zahl der eingegangenen Gesuche hat der NDB deshalb einen anderen Weg gewählt, als es einzelnen Gesuchstellenden unter Auflagen vor Ort zu zeigen«, heißt es dort. Lädt man das große PDF-Dokument herunter, wird rasch deutlich: Viele Stellen darin, hauptsächlich in Polizeiakten, sind geschwärzt. »Um Quellen und Personendaten Dritter zu schützen«, wie es von offizieller Seite her heißt. Die darin enthaltenen Zeitungsartikel, Aktennotizen, Formulare und Polizeiberichte sind daher nicht vollständig.
Auf Anfrage dieser Zeitung hieß es bereits im Mai zur Begründung der Schwärzungen, die Dokumente unterlägen wegen sicherheitsrelevanter öffentlicher Interessen sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte Dritter. Der NDB sei gesetzlich verpflichtet, seine Quellen zu schützen. Schutzinteressen bestünden nach wie vor, weshalb selbst in den freigebenden Dokumenten bestimmte Passagen nach wie vor geschwärzt seien.
So steht auch in der Pressemitteilung, die der NDB vergangene Woche publiziert hat: »Wo der gesetzliche Quellenschutz greift oder Personendaten Dritter betroffen sind, endet der Spielraum – diese Daten sind geschwärzt.« Geschützt werden sollen unter anderem frühere und heutige Mitarbeitende der Bundesverwaltung mit Bezug zum Nachrichtendienst und seinen Vorgängerorganisationen.
Ob Mengele in der Schweiz war, bleibt unklar
Das klingt zunächst nach einer gewöhnlichen Datenschutzfrage. Historisch ist sie allerdings nicht unproblematisch. Bei Akten über staatliches Handeln gehören Namen, Zuständigkeiten, Orte und zeitliche Abläufe häufig zu den entscheidenden Informationen. Genau dieser Zusammenhang fehlt nach Ansicht Wettsteins in wesentlichen Teilen. Der Historiker kritisiert, dass gerade jene Angaben unkenntlich gemacht wurden, die eine Rekonstruktion der damaligen Vorgänge ermöglichen könnten.
Eine Aussage darüber, ob Schweizer Behörden Mengele möglicherweise geschützt hätten, lässt sich auf Grundlage des veröffentlichten Dossiers nicht treffen. Aber auch das Gegenteil lässt sich nicht ohne Weiteres rekonstruieren. Ob sich Mengele 1961 tatsächlich in Zürich oder Kloten aufgehalten hat, bleibt offen. Der Historiker Gérard Wettstein will jedoch weiterkämpfen und notfalls erneut vor Gericht ziehen. Er verlangt Zugang zu den Originalakten.