Der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) will künftig Einsicht in die Unterlagen zum NS-Verbrecher Josef Mengele ermöglichen. Über 25 Jahre lang hatte der NDB den Zugang zu diesen Unterlagen blockiert, was in Vergangenheit zu Kritik geführt hat.
Zu dieser Änderung ist es nun gekommen, weil eine Beschwerde hängig ist, nachdem ein Einsichtsgesuch in die Akten abgelehnt wurde. Ein Schweizer Historiker beantragte bereits Ende 2025 im Schweizerischen Bundesarchiv Zugang zu den Akten über Josef Mengele. Gérard Wettstein, der sich im Rahmen seiner Forschungstätigkeit mit dem Arzt und NS-Kriegsverbrecher befasste, wollte herausfinden, welche Erkenntnisse über Mengele vorliegen und ob es Hinweise auf einen Aufenthalt in der Schweiz gibt.
Bereits 1956 verbrachte Josef Mengele gemeinsam mit seinem Sohn Urlaub in Engelberg. Wettstein wollte klären, ob sich der NS-Verbrecher 1961 zudem in Kloten im Kanton Zürich aufgehalten hatte und ihm die Schweizer Behörden trotz internationaler Fahndung die Ausreise ermöglichten. Antworten darauf versprach sich Wettstein von den Unterlagen im Bundesarchiv zum Fall Mengele, dessen Zuständigkeitsbereich sich beim NDB befindet.
Nachrichtendienstliche Quellen per Gesetz geschützt
Immer wieder stellten Forscher Anträge, um Einsicht in das Mengele-Dossier zu erhalten. Der NDB wies jedoch jede Anfrage mit der Begründung ab, dass die Akte beim Schweizerischen Bundesarchiv einer erweiterten Schutzfrist unterliege - wegen sicherheitsrelevanter öffentlicher Interessen sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte Dritter, wie der Nachrichtendienst damals anführte. Der NDB sei gesetzlich verpflichtet, seine Quellen zu schützen.
Der NDB wies jede Anfrage und so auch jene Wettsteins mit der Begründung ab, das Dossier beim Schweizerischen Bundesarchiv einer erweiterten Schutzfrist unterliege.
Wettstein gab sich damit nicht zufrieden und reichte gegen die Sperrung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Der Nachrichtendienst hätte dazu ursprünglich bis zum 20. Mai Stellung nehmen sollen, nachdem die Frist bereits einmal verlängert worden war. Nun teilte der NDB vergangene Woche öffentlich mit: »Aufgrund einer neuen Ausgangslage wird der Nachrichtendienst des Bundes künftig Zugang zum Dossier Josef Mengele beim Schweizerischen Bundesarchiv gewähren.« In diesem Rahmen habe er »verschiedene Abklärungen« getroffen und sei zum Schluss gekommen, »dass die Grundlage für die Einsicht gegeben« sei.
Gretchenfrage Schutzfrist
Wettstein stieß bei seinen Recherchen auch auf einen Bundesratsbeschluss aus dem Jahr 2001, wonach das Dossier schon damals hätte frei zugänglich sein müssen. Der Beschluss besagt nämlich, dass für das Archivgut, das bereits in den 1990er Jahren von der Bergier-Kommission ausgewertete wurde, eine liberale Einsichtspraxis vorgesehen werde.
Die nach dem Historiker Jean-François Bergier benannte unabhängige Expertenkommission (UEK) wurde 1996 vom Bundesrat eingesetzt, um die Beziehungen der Schweiz zu Nazideutschland und den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen - gemeint sind Bankkonten, zu deren Inhaber die Bank keinen Kontakt mehr hat - zu untersuchen. Diese Expertenkommission hatte bereits damals Einsicht in die Akten.
Warum hielt der NDB die Akten ein Vierteljahrhundert lang unter Verschluss?
Ein Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001 weist Bundesstellen an, für das von der Bergier-Kommission ausgewertete Archivgut innerhalb des gesetzlichen Rahmens eine liberale Einsichtspraxis zu verfolgen.
Vom NDB heißt es, man wisse nicht, welche Unterlagen damals von der Bergier-Kommission eingesehen worden seien; dies könne nur anhand der Quellenverzeichnisse und Anmerkungen in den Publikationen der Bergier-Kommission eruiert werden. Die für diese Prüfung erforderlichen UEK-Publikationen und Quellenverzeichnisse liegen beim Bundesarchiv. Die Akten sind nicht markiert; der NDB hatte zum Zeitpunkt der Beurteilung des Einsichtsgesuchs daher keine Kenntnis, dass dieses Dossier vom Beschluss erfasst ist.
Im vorliegenden Fall wurde das Bundesarchiv vom Gesuchsteller auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, dass der Bundesratsbeschluss für das Dossier anwendbar sein könnte. Das Bundesarchiv hat dies abgeklärt und dem NDB im Laufe der Abklärungen zum hängigen Beschwerdeverfahren mitgeteilt, dass auch das Dossier Josef Mengele unter den Anwendungsbereich des Beschlusses fällt.
Schutzinteressen bestünden nach wie vor, weshalb selbst in den freigebenden Dokumenten bestimmte Passage nach wie vor geschwärzt seien. So heißt es auch in der Medienmitteilung, die der NDB vergangene Woche publiziert hat: »Da das Dossier weiterhin schutzwürdige Informationen enthält, sind dafür Auflagen zu definieren.« Hintergrund der neuen Ausgangslage sei besagter Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001.
Fortschritt in der Geschichtsschreibung
Ob damit neue Erkenntnisse ans Tageslicht kommen und die Rolle der Schweiz im Umgang mit Josef Mengele neu beleuchtet werden kann, bleibt offen. Die Entscheidung der Schweizer Behörden jedoch, Historikern endlich Zugang zu bislang gesperrten Akten über Mengele im Bundesarchiv zu gewähren, markiert dennoch einen bedeutsamen Schritt in der historischen Aufarbeitung eines der dunkelsten Kapitel der europäischen Geschichte.
Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, äußerte sich in Berlin zu dieser Entwicklung mit eindringlichen Worten. Für die Überlebenden von Auschwitz sei der Name Josef Mengele auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs untrennbar mit Angst, Schmerz und unvorstellbarem Leid verbunden. Mengele, der als »Todesengel von Auschwitz« berüchtigt wurde, führte grausame medizinische Experimente an Häftlingen durch und selektierte unzählige Menschen für den Tod.
Dass ein solcher Täter der juristischen Verantwortung über Jahrzehnte entgehen konnte, empört viele bis heute. Vor diesem Hintergrund wird die Öffnung der Akten nicht nur als historischer Fortschritt gesehen, sondern auch als ein Akt der späten Anerkennung des erlittenen Unrechts.