Wer am 27. Oktober in Israel wählen will, muss an diesem Tag im Land sein. Eine allgemeine Briefwahl oder die Möglichkeit, in israelischen Botschaften und Konsulaten die Stimme abzugeben, gibt es nicht. Alle, die im Ausland leben oder auch nur im Urlaub sind und trotzdem an die Urne wollen, müssen sich in den Flieger setzen. Genau das will die israelische Initiative »Fly & Vote« unterstützen.
Nach Angaben der Organisation, die zur amerikanischen Aid Coalition gehört, einer NGO zur Förderung der Demokratie, haben sich mittlerweile einige Zehntausend Israelis dafür registriert. »Fly & Vote« bezeichnet sich als überparteilich. Man frage nicht danach, wo jemand sein Kreuzchen setzen will.
»Ermöglichen des demokratischen Wahlrechts«
Die Regierungspartei Likud von Premierminister Benjamin Netanjahu allerdings sieht dies nicht nur als ein »Ermöglichen des demokratischen Wahlrechts«, sondern als Versuch der Wahlbeeinflussung. Die Partei hat den Organisatoren gedroht, die Aktion verbieten zu lassen, und bereits die Wahlkommission eingeschaltet. Der Vorwurf: Die Unterstützung bei der Rückkehr könne gegen Wahl- und Parteienfinanzierungsgesetze verstoßen und einen Vorteil für eine bestimmte politische Richtung darstellen.
Generell geht es bei Wahlen um die grundsätzliche Frage, wer mitbestimmen darf: jeder Staatsbürger, unabhängig davon, wo er lebt, oder nur Menschen, die tatsächlich im Land ansässig sind und somit auch unmittelbar die Folgen der politischen Entscheidungen tragen?
Ofer Kenig vom Israel Democracy Institute unterscheidet zwischen Israelis, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, und solchen, die dauerhaft ausgewandert sind. »Ich finde nicht, dass jeder israelische Staatsbürger die Möglichkeit haben sollte, im Ausland zu wählen«, stellt er fest. »Das wäre unfair und ist nicht moralisch.« Sein Argument: Wer dauerhaft im Ausland lebt, erlebt den israelischen Alltag nicht mehr. Das gilt insbesondere für die Sicherheitsrealität in dem kleinen Nahoststaat. »Hier in Israel sind wir so eine Art ›Schicksalsgemeinschaft‹.«
Staatsbürger im Ausland dürfen nicht regulär aus der Ferne wählen
Mit seiner Anwesenheitsregelung gehört das Land zu einer relativ kleinen Gruppe von Demokratien, in denen Staatsbürger im Ausland nicht regulär aus der Ferne wählen dürfen, dazu gehören auch Irland und Griechenland. Kenig sieht dafür mehrere Gründe: Zum einen sei die israelische Diaspora groß. Zum anderen könne die relativ einfache Möglichkeit für Juden, im Rahmen des Rückkehrrechts die israelische Staatsbürgerschaft zu erwerben, dazu führen, dass Personen mit einer losen Verbindung zu Israel trotzdem dauerhaft Einfluss auf die Politik nehmen.
Kenig kennt das Problem aus eigener Erfahrung. 2009 war er als Postdoktorand in Kanada. Auch er konnte von dort aus nicht an der Wahl in seiner Heimat teilnehmen. »Natürlich hätte ich ein Flugticket kaufen und zurückkommen können. Aber es war teuer und nur schwer möglich. Ganz offensichtlich war das eine Benachteiligung.«
Wer sich ein Flugticket leisten kann, wählt. Wer nicht flüssig ist, dessen Stimme zählt nicht.
Genau deshalb hält er es für sinnvoll, Israelis, deren Lebensmittelpunkt weiterhin in Israel liegt, auch während eines vorübergehenden Aufenthalts die Stimmabgabe aus dem Ausland zu ermöglichen. Dazu gehören für ihn Studierende, die einige Jahre an einer ausländischen Universität verbringen, oder Mitarbeitende von Hightech-Unternehmen, die für zwei oder drei Jahre entsandt werden. Auch junge Israelis, die nach dem Militärdienst den traditionellen »Tijul Hagadol« antreten, eine längere Reise durch die Welt, sollten seiner Ansicht nach ihr Wahlrecht nicht verlieren.
Eine Frage des Lebensentwurfs
Für Kenig ist nicht der Aufenthaltsort das entscheidende Kriterium, sondern etwas anderes: Ob das Wahlrecht jedem Bürger gehört – unabhängig davon, wo er sein Leben verbringt – sei eine Frage des Lebensentwurfs. Und die sollte seiner Meinung nach lauten: »Ist Israel weiterhin dein Lebensmittelpunkt, auch wenn du vorübergehend woanders lebst?«
In Israel wird eine Person aus dem lokalen Wahlregister gelöscht, wenn sie sich eine gewisse Zeit im Ausland aufhält. Doch die Frage, »wann genau« das geschieht, könne niemand beantworten, so Kenig. »Das Gesetz ist diesbezüglich sehr vage formuliert. Und hier muss unbedingt Klarheit herrschen.«
Das Israel Democracy Institute hat daher vorgeschlagen, eindeutige Kriterien für die Wahlberechtigung aus dem Ausland zu schaffen. Kenig nennt als Beispiel einen Aufenthalt von maximal drei Jahren außerhalb Israels. Entscheidend sollte aber nicht allein die Zahl der Jahre sein. Ein Bürger müsste vielmehr nachweisen, dass er beabsichtigt, nach Israel zurückzukehren. Wer dem Land indes endgültig den Rücken gekehrt hat, sollte kein Wahlrecht mehr haben, sagt Kenig. »Ich glaube, dass jeder das Recht verloren hat, an den Wahlen eines Staates teilzunehmen, in dem er nicht lebt.«
Wahlrecht und Geldbeutel
Ein solches Modell könnte auch das Problem lösen, das durch »Fly & Vote« sichtbar geworden ist. Denn derzeit hängt die Möglichkeit, sein Wahlrecht auszuüben, in erheblichem Maße vom Geldbeutel ab. Wer sich ein Flugticket leisten kann, kommt und wählt. Wer nicht so flüssig ist, dessen Stimme zählt nicht. Nach einer aktuellen Recherche leben schätzungsweise eine halbe Million wahlberechtigte Israelis im Ausland.
Gleichzeitig versteht Kenig die Bedenken gegenüber einer Initiative wie »Fly & Vote«. Wenn eine Organisation lediglich dabei helfe, Flüge zu organisieren, aber nicht die Tickets bezahle, sieht er keinen Grund, die Aktion zu verhindern. Eine Grenze wäre für ihn allerdings dort erreicht, wo eine solche Aktion zu einer politischen Kampagne wird.
»Wenn wir klare Hinweise hätten, dass, sagen wir, 80 Prozent oder mehr der Mobilisierung in Richtung eines der erkennbaren politischen Lager geht, wäre das etwas, worüber man sich Sorgen machen müsste.«
Potenzielle Wähler von Oppositionsparteien
Genau diesen Verdacht äußert der Likud und argumentiert, dass die Initiative vor allem potenzielle Wähler von Oppositionsparteien nach Israel bringen könnte. Die Organisatoren geben jedoch an, die parteipolitischen Vorlieben der Teilnehmer überhaupt nicht zu kennen.
Grundsätzlich hält Kenig es für denkbar, Israelis, die sich zwar im Ausland befinden, die aber ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Israel haben, eine Abstimmung zu ermöglichen. Etwa per Antrag einige Wochen vor dem Stichtag, mit dem der Wahlwillige erklärt, dass er nur vorübergehend im Ausland ist und zurückkehren will.
Anschließend könnte er in einer diplomatischen Vertretung oder möglicherweise per Briefwahl abstimmen. Wie es in vielen anderen Ländern üblich ist. Logistisch sei das machbar, ist Kenig sicher: »Wenn die Amerikaner Wahlunterlagen per Post in die ganze Welt verschicken können, dann wäre das bestimmt auch für unser kleines Land möglich.«