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Nicht als politische Strategin bekannt: Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara Foto: Copyright (c) Flash 90 2025

Es war eine Premiere. Noch nie in der Geschichte Israels wurde eine Generalstaatsanwältin abgesetzt. Gali Baharav-Miara sollte die Erste sein. Ihre Amtsenthebung stand lange im Raum – und so auch die Frage, wie weit die Regierung bei der Neuausrichtung staatlicher Institutionen zu gehen bereit ist.

Am Montagnachmittag beschloss das Kabinett ihre Entlassung. Einstimmig – ohne Premier Benjamin Netanjahu, er blieb der Abstimmung fern. Damit geriet eine Person, die eigentlich eine eher technokratische Funktion ausübt, mit in den Strudel eines Konflikts, der längst grundsätzliche Prinzipien des demokratischen Systems berührt.

Baharav-Miara war nie umstritten in Israel. Jahrzehntelang arbeitete die heute 65-Jährige in der Tel Aviver Staatsanwaltschaft, unter anderem als Leiterin der Zivilabteilung. Später war sie im Justizministerium und in der Privatwirtschaft tätig. In der Öffentlichkeit und der Fachwelt gilt sie keinesfalls als politische Strategin, sondern steht im Ruf, eine gewissenhafte Verwaltungsjuristin mit ausgeprägtem Pflichtbewusstsein und langer Erfahrung zu sein.

Baharav-Miara wohnt ganz unspektakulär in Givatayim, hat drei erwachsene Kinder und war bis zum Tod ihres Mannes, einem Sicherheitsbeamten, familiär stark eingebunden. In der Öffentlichkeit tritt die Juristin selten auf, Interviews gibt sie kaum. Auch auf Social Media ist sie nicht vertreten.

Sie gilt als gewissenhafte Verwaltungsexpertin mit jahrzehntelanger Erfahrung.

Zur Generalstaatsanwältin wurde Baharav-Miara Anfang 2022 von der damaligen Regierung unter Naftali Bennett ernannt, auf Vorschlag von dessen Justizminister Gideon Sa’ar. Unter der aktuellen Regierung geriet sie jedoch zunehmend unter Druck – vor allem, weil sie sich in zentralen Punkten gegen den geplanten Umbau des Justizwesens stellte.

In Gutachten und Stellungnahmen äußerte sie verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber gleich mehreren Gesetzesvorhaben, etwa der Abschaffung der sogenannten Angemessenheitsklausel, die es den Gerichten bislang erlaubte, Entscheidungen der Exekutive auf deren Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen. Auch bei der Entlassung von Schin-Bet-Chef Ronen Bar im April beschuldigte sie die Regierung, mit der Entscheidung das Gesetz zu brechen.

Das Amt der Generalstaatsanwältin verleiht Baharav-Miara erheblichen Einfluss. Sie leitet nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern berät zugleich die Regierung in juristischen Fragen – eine Doppelfunktion, die es ihr ermöglicht, Gesetzesinitiativen zu prüfen, Entscheidungen zu blockieren und rechtliche Rahmenbedingungen für politisches Handeln vorzugeben.

Das Kabinett von Premier Benjamin Netanjahu wirft ihr vor, ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Nach einem Misstrauensvotum im März sagte Justizminister Yariv Levin, das Verhalten Baharav-Miaras habe das Vertrauen zwischen ihr und der Regierung zerrüttet, die weitere Zusammenarbeit sei unmöglich.

Unabhängig, unparteiisch und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet

Das klingt politisch motiviert und konstruiert, weil sich der Vorwurf einer grundsätzlich oppositionellen Haltung nur schwer aufrechterhalten lässt. So äußerte sich Baharav-Miara seit Beginn des Krieges in Gaza so gut wie nie zu militärischen und politischen Entscheidungen der Regierung.

Auch das geplante Haftbefehlsverfahren des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant kritisierte sie in einer offiziellen Stellungnahme. Sie wies die geplanten Haftbefehle scharf zurück und betonte, das israelische Rechtssystem sei unabhängig, unparteiisch und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Israel sei in der Lage, mögliche Rechtsverstöße – auch durch ranghohe Entscheidungsträger – selbst zu untersuchen und verbat sich jegliche Einmischung.

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Die rechtliche Grundlage für Baharav-Miaras Amtsenthebung ist umstritten. Viele Experten sehen einen Interessenkonflikt darin, dass Netanjahu persönlich maßgeblich an der Entscheidung über die Demission der Generalstaatsanwältin beteiligt ist, sei sie doch derzeit für mehrere laufende Strafverfahren gegen den Regierungschef zuständig. Dass ein Angeklagter Einfluss auf die Position genau der Person nimmt, die ihn juristisch zur Verantwortung ziehen soll, gilt als rechtsstaatlich äußerst problematisch.

Ein politisch besetztes Komitee

Zudem ist auch die Zusammensetzung des ministeriellen Komitees, das über ihre Entlassung entscheidet, höchst umstritten: Anders als in der bisherigen Praxis ist es diesmal kein unabhängiges Gremium aus erfahrenen Juristen, sondern ein politisch besetztes Komitee, bestehend aus Ministern der aktuellen Koalition, was Zweifel an der Unparteilichkeit des Verfahrens nährt. Politiker der Opposition, allen voran Yair Lapid, bezeichneten es als »illegal«. Baharav-Miara selbst spricht von einem »tödlichen Schaden« für die Rechtsstaatlichkeit.

Angesichts zahlreicher Einsprüche vonseiten der Politik gegen die Kabinettsentscheidung reagierte der Oberste Gerichtshof am Montag unmittelbar nach dem Beschluss mit einer einstweiligen Verfügung. Die Richter untersagten der Regierung, eine Nachfolge für Baharav-Miara zu bestimmen. Zudem erklärten sie, dass der »normative Status« ihrer Rechtsgutachten bestehen bleibe, also bindend für alle Beteiligten sei. Die Generalstaatsanwältin bezeichnete ihre Entlassung als »rechtswidrig«. Für den 4. September plant der Oberste Gerichtshof eine Anhörung aller Einsprüche.

Was bis dahin passieren wird, ist ungewiss. Kabinettsmitglieder wie Kommunikationsminister Schlomo Karhi haben bereits angekündigt, Baharav-Miaras künftige Entscheidungen zu ignorieren. Auch ist mit massiven Protesten auf Israels Straßen zu rechnen, denn für viele Bürger ist diese Entscheidung ein Skandal. Für manche ist Gali Baharav-Miara die letzte »Hüterin der Rechtsstaatlichkeit« im Land – eine enorme Last für eine Frau, die eigentlich nur Verwaltungsjuristin sein wollte.

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