Israel

Ein Kind nach dem Tod

Iris Haim mit ihrem Sohn Yotam vor dem 7. Oktober 2023 Foto: privat

Israel

Ein Kind nach dem Tod

Israelische Richter erlauben der Familie der getöteten Geisel Yotam Haim die Verwendung von dessen Sperma, um einen Enkel zu zeugen

von Sabine Brandes  23.04.2026 12:08 Uhr

Er kann nun Vater werden – obwohl er tot ist. Ein israelisches Gericht hat entschieden, dass die Familie der am 15. Dezember 2023 versehentlich durch die israelische Armee (IDF) getöteten Geisel Yotam Haim dessen eingefrorenes Sperma verwenden darf, um ein Kind zu zeugen. Der Fall berührt eine der sensibelsten Fragen des israelischen Rechts- und Ethiksystems: Darf ein Mensch nach seinem Tod genetisch »weiterleben« – auch wenn sein Wille nicht eindeutig dokumentiert ist?

»Das Gericht entschied, dass die Familie fortfahren darf«, heißt es in der Entscheidung des Richters Ariel Maman in der Stadt Beer Scheva. Hinter dieser nüchternen Formulierung steht ein zutiefst emotionaler Konflikt zwischen Trauer, Hoffnung und dem Versuch, die Identität eines Menschen über dessen Tod hinaus zu bewahren.

Die Familie Haim erklärte anschließend, dass der Staat Israel einen wichtigen Schritt nach vorn getan habe. Aus ihrer Sicht sei es ein »bedeutender und emotionaler Meilenstein, der auch anderen Familien in ähnlichen Situationen den Weg ebnet«.

Liebe und Kontinuität

Yotam war 28 Jahre alt, als er am 7. Oktober 2023 von Hamas-Terroristen aus dem Kibbuz Kfar Aza entführt wurde. Am 10. Dezember versuchte er zusammen mit den Geiseln Alon Shamriz (26) und Samer Talalka (24), der Gefangenschaft in Gaza zu entfliehen. Es endete in einer Tragödie, die Israel erschütterte: Soldaten hielten die drei jungen Männer für eine Bedrohung und erschossen sie.

Das Engagement der Familie Haim hat den Fall öffentlich geprägt. Iris Haim, Yotams Mutter, sprach wiederholt davon, dass es nicht nur um Recht, sondern um Liebe und Kontinuität gehe. In israelischen Medien wird sie mit den Worten zitiert, sie empfinde diesen Schritt als Versuch, »Licht aus der Dunkelheit« entstehen zu lassen. »Ich habe meinen Sohn verloren – aber ich habe nicht die Zukunft verloren, die er sich gewünscht hat.«

Sie betonte, dass sie ihr mögliches Enkelkind nicht selbst aufziehen wolle, sondern eine Frau suche, die bereit sei, es auszutragen und großzuziehen. Laut den Aussagen mehrerer Familienmitglieder und Freunde hat Yotam zu Lebzeiten wiederholt über seinen Kinderwunsch gesprochen. Ein Angehöriger wird zudem mit den Worten zitiert: »Wir erfüllen nur das, was er nicht mehr zu Ende bringen konnte. Er wollte immer Kinder.«

»Ich habe meinen Sohn verloren, aber nicht die Zukunft, die er sich gewünscht hat.«

Iris Haim

Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl ähnlicher Verfahren in Israel ein, in denen Familien von Terroropfern, gefallenen Soldaten oder getöteten Geiseln versuchen, genetisches Material der Verstorbenen zu nutzen, mit dem Ziel, ein Kind als Fortsetzung ihres Lebens zu ermöglichen.

Israel nimmt international eine Sonderstellung ein, wenn es um assistierte Reproduktion geht. In-vitro-Fertilisation (IVF), Samenspenden und auch Leihmutterschaft sind vergleichsweise verbreitet und gesellschaftlich akzeptiert. Die Gründe dafür liegen in einer Kombination aus hochmoderner Reproduktionsmedizin, religiös-juristischen Rahmenbedingungen und einer starken kulturellen Betonung von Familie. Kinder in die Welt zu setzen, gilt in vielen Teilen der Gesellschaft nicht nur als persönliches Anliegen, sondern als zentrale Lebensaufgabe. So gibt es staatlich regulierte Samenbanken, und Tausende Kinder werden jedes Jahr durch Spendersamen geboren.

Wohl des Kindes

Nicht unumstritten jedoch ist die Praxis der posthumen Samengewinnung. In Israel kann unter bestimmten Bedingungen nach dem Tod eines Mannes Sperma entnommen und eingefroren werden, beispielsweise bei plötzlichem Tod durch Krieg oder einen Terroranschlag. »Je früher die Entnahme nach dem Tod erfolgt, desto größer sind die Erfolgschancen«, heißt es dazu auf der Website des Gesundheitsministeriums in Jerusalem.

Gleichzeitig gibt es eine ethische Debatte. Besonders deutlich wird dies in der Forschung von Ruth Landau von der Hebräischen Universität in Jerusalem. Landau argumentiert, dass es ein Spannungsfeld zwischen dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen, den Interessen der Hinterbliebenen und dem Wohl des zukünftigen Kindes gebe. Besonders kritisch bewertet sie das Konzept einer »mutmaßlichen Einwilligung«, da es grundsätzlich problematisch sei, reproduktive Absichten eines Verstorbenen verlässlich zu rekonstruieren. Die Annahme, der Wille des Toten lasse sich eindeutig bestimmen, stelle eine zentrale ethische Schwachstelle dieser Praxis dar, so Landau. Daraus ergebe sich ein Konflikt zwischen der Autonomie des Verstorbenen und den Interessen des entstehenden Kindes, der sich auch rechtlich nur schwer auflösen lasse.

Denn während Gerichte häufig von einer »mutmaßlichen Zustimmung« ausgehen, bleibt häufig unklar, ob die »posthume Reproduktion« tatsächlich dem Willen des Verstorbenen entspricht – oder eher den Bedürfnissen der Hinterbliebenen. In einem ähnlichen Verfahren hatte der zuständige Richter festgestellt, dass es die Aufgabe des Gerichts sei, »den mutmaßlichen Willen eines Menschen zu schützen, der sich nicht mehr äußern kann«.

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Kritiker sehen außerdem die Gefahr, dass aus Trauer ein reproduktiver Auftrag wird und Kinder so in eine Rolle hineingeboren werden, die von Verlust und Erinnerung geprägt ist.

Auch die religiösen Positionen zum Thema sind uneinheitlich. Einige Rabbiner akzeptieren posthume Reproduktion unter bestimmten Bedingungen, andere lehnen Eingriffe in den Körper nach dem Tod grundsätzlich ab.

Während Iris Haim in der Öffentlichkeit immer wieder betont, dass sie im möglichen Enkelkind eine Form von Weiterleben und Trost sehe, bleibt gleichzeitig die Leerstelle des Verlusts ihres Sohnes Yotam unübersehbar. Nach dem Tod neues Leben entstehen zu lassen, ist für sie nicht nur ein symbolischer Akt, sondern auch ein zutiefst persönlicher Versuch, Sinn in einem radikalen Bruch zu finden, den nichts rückgängig machen kann. »Er wird nicht zurückkehren«, sagte ein Familienmitglied im Gerichtssaal. »Aber seine Geschichte wird weitergehen.«

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