Die Union progressiver Juden (UpJ) und die Jüdische Gemeinde zu Berlin haben am 10. Juli mitgeteilt, dass ihr im Mai gegründetes Rabbinatsgericht, das sogenannte »Zentrale Liberale Bet Din Deutschland«, nun von der »European Union for Progressive Judaism« (EUPJ) anerkannt wurde. Ein Beit Din ist ein rabbinisches Gericht, das als religiöse Entscheidungsinstanz unter anderem Übertritte zum Judentum regelt.
Ab dem 1. September würden demnach nur noch Konversionen ihres Beit Din zum Zweck der Einwanderung nach Israel anerkannt, hieß es in der Mitteilung der UpJ. Das bisherige Beit Din der Allgemeinen Rabbinerkonferenz Deutschland (ARK) verliere diese Zuständigkeit.
Nun stellt der Zentralrat der Juden in Deutschland diese Darstellung richtig: Maßgeblich für die Anerkennung von Giurim (Konversionen) sei allein die Entscheidung des Staates Israel.
Jewish Agency erkennt weiterhin Giurim der ARK an
Für die führende jüdische Einwanderungsorganisation, die »Jewish Agency for Israel«, habe sich an der bisherigen Praxis nichts geändert; unverändert würden Giurim des Beit Din der Allgemeinen Rabbinerkonferenz anerkannt.
Die Jewish Agency hatte dem Zentralrat darüber hinaus schriftlich bestätigt, dass sie mit dem Zentralen Liberalen Bet Din Deutschland weder in Kontakt stehe noch eine entsprechende Anfrage erhalten habe. In Deutschland sei laut Zentralrat damit ebenso unverändert das Beit Din der Allgemeinen Rabbinerkonferenz für liberale und konservative Giurim zuständig.
Die Gründung eines zweiten liberalen Rabbinatsgerichts durch die UpJ im Mai hatte zuvor zu einer Parallelstruktur geführt und diesen Konflikt ausgelöst. Die ARK betreibt bereits seit 2005 ein liberales Beit Din.
Die Union progressiver Juden vertritt in Deutschland nach eigenen Angaben rund 5000 Mitglieder, dem Zentralrat der Juden gehören knapp 100.000 Mitglieder in 105 Gemeinden an. ja