Berlin

Verwaltungsgericht hat entschieden

Foto: Marco Limberg

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Rechtsstreit des Landes und der Jüdischen Gemeinde am Montag seine Entscheidung bekannt gegeben. Anlass der Verfahren waren unterschiedliche Auffassungen beider Seiten bei der Auslegung des Staatsvertrages.

Nun stellte die Kammer fest: Das Land habe den finanziellen Zuschuss bislang aufgrund einer fehlerhaften Berechnung deutlich zu niedrig angesetzt, weil die im Staatsvertrag vorgesehene automatische Anpassung an die Tarifabschlüsse im Land Berlin nicht hinreichend berücksichtigt worden sei: »Der JG steht für die Jahre 2013 und 2014 eine Grundfinanzierung in Höhe von 6,469 Mio. Euro bzw. 6,673 Mio. Euro zu«, heißt es in der Pressemitteilung.

Reaktion Nun sei die Grundlage dafür geschaffen, dass die Jüdische Gemeinde endlich wachsen und notwendige Einrichtungen wie eine neue Kita und Sekundarschule verwirklichen könne, sagte Gideon Joffe, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, nach der Verkündung am Montagnachmittag.

Der Staatssekretär für kulturelle Angelegenheiten, Tim Renner, bewertete es positiv, dass die Entscheidung mehr Rechtsklarheit schaffe. »Das Land Berlin wird nach sorgfältiger Prüfung des Urteils über weitere Schritte entscheiden und auch künftig das Gespräch mit der Jüdischen Gemeinde suchen«, heißt es in einer schriftlichen Erklärung.

zuschuss Das Verwaltungsgericht hat damit nun auch über den Anspruch der Gemeinde auf einen staatlichen Zuschuss zum Pensionsfonds für die Zeit von Juni 2013 bis Dezember 2014 entschieden. Für eine endgültige Bewilligung fehle es indes an den zur abschließenden Berechnung der Zuschusshöhe erforderlichen Angaben, sodass das Gericht das Land nur zu einer vorläufigen Bewilligung im Ermessenswege verpflichten konnte. Die Gemeinde habe keinen Anspruch auf Erlass der noch ausstehenden Rückforderung überzahlter staatlicher Zuschüsse zum Pensionsfonds in Höhe von rund vier Millionen Euro.

Insgesamt gebe es, so die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, im Rechtsstreit keinen klaren Gewinner: »Beide Seiten obsiegen beziehungsweise unterliegen zu nahezu gleichen Teilen.« ja

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