München

Vertrauen stärken

IKG-Präsidentin Charlotte Knobloch begrüßt die Antisemitismusbeauftragten der Justiz. Foto: Astrid Schmidhuber

Den Vormittag verbrachte Charlotte Knobloch bei einer Feierstunde mit Ministerpräsident Markus Söder in der Gedenkstätte in Dachau. »Es gibt eine neue Ausstellung, die sehr zu empfehlen ist«, sagt sie. In Dachau errichteten die Nationalsozialisten am 22. März 1933 das erste Konzentrationslager. Auf den Tag genau 90 Jahre später sitzt die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern im Konferenzsaal des Gemeindezentrums am Jakobsplatz, mit Blick über München. An ihrer Seite sind bei diesem Gespräch IKG-Vizepräsident Peter Guttmann und die Vorstandsmitglieder Eugen Alter, Anita Kaminski und Ariel Kligman.

Zu dem Treffen sind die Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz gekommen. Die Leitung hat Oberstaatsanwalt Andreas Franck inne, begleitet wird er von den Oberstaatsanwälten Michael Schrotberger aus Nürnberg und Felix Hofmeir aus München. Aus München ist außerdem Staatsanwalt David Nossen erschienen.

schutz Man ist zu einem Austausch über den Stand der Antisemitismusbekämpfung in Bayern zusammengekommen. »Wir sprechen miteinander«, sagt Oberstaatsanwalt Franck, der bei der Generalstaatsanwaltschaft München tätig und seit Herbst 2021 Zentraler Antisemitismusbeauftragter der Bayerischen Justiz ist. »Der Staat ist dazu da, dass Sie geschützt werden«, betont Franck.

»Ich weiß, dass der Staat viel für diesen Schutz unternimmt«, sagt Charlotte Knob­loch. Zufrieden könne man aber noch nicht sein. Vor ihr liegt ausgedruckt eine Meldung vom Vormittag: Das Konzert von Roger Waters in der Münchner Olympiahalle darf trotz Antisemitismus-Vorwürfen stattfinden. Die Stadt hatte die Veranstaltung eigentlich verhindern wollen, zuletzt aus rechtlichen Gründen aber doch klein beigegeben. »Wie kann man Antisemitismus bekämpfen, wenn ein solches Konzert eine Bühne bekommt?«, fragt die IKG-Präsidentin ernst.

»Ich weiß, dass der Staat viel für diesen Schutz unternimmt«, sagt Charlotte Knob­loch.

Ihr sei klar, dass es Antisemitismus immer gegeben habe, auch in den 1700 Jahren jüdischen Lebens in Deutschland sei Judenfeindlichkeit stets vorhanden gewesen, so Charlotte Knobloch. »Wir können Judenhass nicht beseitigen«, sagt sie deshalb. »Aber wir können ihn bekämpfen!« Die Entwicklung in Deutschland beunruhige nicht nur sie. Jüdisches Leben in Deutschland sei bedroht, viele fühlten sich nicht ausreichend geschützt. Das könne sie auch innerhalb der Gemeinde beobachten. »Die Jungen, die hier geboren sind, verlassen sonst irgendwann das Land«, sagt Knobloch. Eben erst sei eine Familie aus der IKG mit drei Kindern nach Israel ausgewandert. Zwei weitere Familien planten dies ebenfalls.

ansprechpartner »Juden sollten nicht selbst Antisemitismus bekämpfen müssen«, sagt Staatsanwalt David Nossen. Er ist einer der Ansprechpartner für antisemitische Delikte, die es in allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften gibt. Er wünscht sich deshalb eine stärkere Sensibilisierung der Staatsanwälte. Um dies zu fördern, sind verschiedene Fortbildungen geplant, wie Andreas Franck ausführt: etwa eine Weiterbildung für Richter und Staatsanwälte und eine zweitägige Tagung für Antisemitismusbeauftragte aus ganz Deutschland mit Besuch in der IKG.

Ein wesentliches Ziel bleibt, das Vertrauen jüdischer Bürgerinnen und Bürger in die Bayerische Justiz weiter zu stärken und sie zur Anzeige zu ermutigen, wenn antisemitische Straftaten begangen werden. »Wir wollen jüdische Bürger überzeugen, dass sie nach einer Straftat zur Polizei gehen«, sagt Franck.

Zu diesem Zweck sind vom Polizeipräsidium München eigens Informationsflyer zum Thema Hasskriminalität entworfen und herausgegeben worden, mit einem Schwerpunkt auf Antisemitismus. Sie verweisen auf Beratungsstellen und Hilfsangebote, außerdem auf die Möglichkeit eines »Mini-Zeugenschutzes«, wie Oberstaatsanwalt Franck ausführt: Damit könnte bei der Anzeige einer antisemitischen Straftat die Adresse des Opfers geschwärzt werden.

polizei Die Sorge, diese könnte sonst den Angreifern zugänglich werden, sei einer der häufigsten Gründe dafür, dass Jüdinnen und Juden Beschimpfungen, Bedrohungen und Übergriffe nicht bei der Polizei melden würden.

Judenfeindliche Motive müssen als solche erkannt und verurteilt werden.

Von zentraler Bedeutung bleibe, dass antisemitische Motive auch als solche erkannt und verurteilt würden. »Es hat sich bereits etwas getan«, sagt dazu der Leitende Oberstaatsanwalt Schrotberger aus Nürnberg und betont, dass die Justiz auch den gesellschaftlichen Wandel und die »aufgeheizten Verhältnisse« im Blick haben muss.

Als Beispiel nennt er einen Vorfall aus der Silvesternacht, als im oberfränkischen Ermreuth ein 21-Jähriger die Scheibe der Synagoge eingeschlagen und anschließend versucht habe, einen Feuerwerkskörper zu zünden, um das Gebäude in Brand zu setzen. Der Mann sitzt derzeit in Untersuchungshaft, die Tat werde als antisemitisch eingestuft. Gerade an Silvester, wenn getrunken und geböllert werde, seien solche Vorfälle zuvor oft nicht richtig eingestuft worden, so Schrotberger.

vorreiterrolle Auch habe die Gene­ralstaatsanwaltschaft München eine Vorreiterrolle bei der strafrechtlichen Verfolgung von Schoa-Vergleichen auf Corona-Demons­trationen eingenommen. Die entsprechenden Verfahren etwa gegen gelbe Sterne mit der Aufschrift »Ungeimpft« hatten deutschlandweit Beachtung gefunden, auch vor Gericht hatte das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft Bestand. Erst Mitte März verwarf das Bayerische Oberste Landesgericht die Revision eines Mannes, der wegen eines entsprechenden Vergleiches angeklagt und verurteilt worden war.

Oberstaatsanwalt Hofmeir, der Antisemitismusbeauftragte für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München, fasste den gemeinsamen Weg deshalb optimistisch zusammen: »Es gibt Ansätze, es gibt Entwicklung!« Darin, dass diese Entwicklung im Austausch weiter gefördert werden soll, sind sich an diesem Abend alle einig. »Das gegenseitige Vertrauen ist da«, bemerkt Charlotte Knobloch. »Aber wir müssen es pflegen und stärken – auf beiden Seiten.«

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