Minhagim

Wie die Alten sungen ...

Manche Rabbiner erlauben es, andere nicht: Reis an Pessach Foto: imago

Minhagim

Wie die Alten sungen ...

Unsere Bräuche dürfen nicht im Gegensatz zur Halacha stehen

von Rabbiner Avraham Radbil  07.10.2013 19:39 Uhr

Das Judentum ist sehr vielseitig. Und so kann man auch sehr viele verschiedene Minhagim (Traditionen oder Bräuche) bei uns finden. Einige sind ortsgebunden, andere haben viel mit der Herkunft des jeweiligen Menschen zu tun. Minhagim sind nicht zu unterschätzen, denn unsere Weisen sagen: »Minhag Israel Tora hi« (die jüdische Tradition ist die Tora).

Und so kann man von den unterschiedlichsten Minhagim hören. In unserer Familie gibt es zum Beispiel einen Minhag, nicht auf den Friedhof zu gehen, solange die Eltern (möge G’tt ihnen noch lange Jahre schenken) noch am Leben sind. Ich habe einmal jemanden sagen gehört, es sei ein Minhag seiner Synagoge, jeden Tag das Morgengebet so schnell wie möglich, fast rekordverdächtig, zu rezitieren. Und jeder, der etwas langsamer vorbete, widersetze sich diesem Minhag.

Einmal hat mir jemand sogar erzählt, der Minhag seiner Synagoge sei es, am Schabbat mit dem Auto zum Gebet zu kommen. Als Beleg für die Gültigkeit eines Minhags wird oft die berühmte Aussage des Talmud Jeruschalmi aus dem Traktat Bava Metzia herangezogen: »Minhag mewatel Halacha« (eine Tradition hebt das Gesetz auf).

Definition Dürfen Traditionen also frei erfunden werden? Hat die Halacha tatsächlich keine Gültigkeit mehr, wenn sie mit dem Brauch kollidiert? Was sind die Ursprünge für unsere Minhagim, und sind alle Minhagim gleich zu bewerten? Um diese Fragen beantworten zu können, müssen wir zuerst genau definieren, was ein Minhag ist.

Minhagim sind Ausübungen bestimmter Praktiken, die nicht in der Halacha festgehalten wurden, aber den Menschen geläufig sind, sodass sie sich mit der Zeit etablierten und den Status eines Gesetzes erreichten. So steht zum Beispiel im Schulchan Aruch, Rema, Yoreh Deah 376,4, dass der Minhag unserer Väter Gesetz ist.

Die Quelle dafür finden wir in Mischlej 1,8: »Höre, mein Sohn, die Zucht des Vaters, und lasse nicht von der Weisung deiner Mutter«. Der berühmte Kommentator Maharascha sagt, da eine Frau nicht verpflichtet sei, Tora zu lernen, bezögen sich die Worte: »Weisung deiner Mutter« auf unsere Bräuche. Also wird es uns nahegelegt, nicht von ihnen abzulassen.

Doch ist damit jede Gewohnheit unserer Eltern oder Großeltern gemeint, selbst wenn diese der Tora widersprechen? Bestimmt nicht! Es gibt allerdings drei Arten der Minhagim, die befolgt werden müssen. Als Erstes möchte ich einen Brauch nennen, der als »Umzäunung« für ein Gesetz etabliert wurde, damit die Tora nicht übertreten wird. So sehen wir zum Beispiel in Gemara Psachim, dass die Einwohner eines Ortes namens Bischon einen Brauch eingeführt haben, an Freitagen nicht zum Markt in Zidon zu fahren, damit alle Schabbatvorbereitungen rechtzeitig getroffen werden können. Die Söhne der Väter, die den Brauch eingeführt hatten, baten allerdings Rabbi Jehuda, ihnen die Erlaubnis zu erteilen, dennoch an dem Markt teilzunehmen. Sie sagten, dass ihre Väter es sich leisten konnten, freitags nicht zum Markt zu fahren, da sie reich waren.

Erlaubnis Die Söhne dagegen waren nicht sehr wohlhabend. Dennoch hat Rabbi Jochanan ihnen die Erlaubnis verweigert, mit der Begründung, dass dieser Minhag, der von den Vätern zum Schutz der Schabbatvorbereitungen eingeführt wurde, nicht rückgängig gemacht werden kann (Chaye Adam 127, 11). Dieser lokale Minhag muss aber nicht überall praktiziert werden.

Zum Zweiten gibt es den Brauch, der auf einem unentschiedenen Gesetz basiert. Dies kann zutreffen, wenn es eine Diskussion zwischen Rabbinern über ein bestimmtes Gesetz gibt, ohne dass man dabei zu einer klaren halachischen Entscheidung gekommen ist. Dann kann es passieren, dass eine Gemeinde der Meinung eines Rabbiners folgt und die andere der anderen. Ein klassisches Beispiel dafür wäre der Verzehr von Reis an Pessach. Rabbi Josef Karo hat erlaubt, an den Pessachtagen Kitniot (Hülsenfrüchte) zu essen; Rama erlaubt dies nicht. Bis heute folgen Sefardim der Meinung von Rabbiner Karo, Aschkenasim der Meinung von Remo. Jeder hält sich an seinen Brauch, und für jeden ist es die richtige Interpretation des Gesetzes.

Drittens kennen wir den Brauch, der auf einem historischen Ereignis basiert. Ein klassisches Beispiel dafür wäre die Trauerzeit zwischen Pessach und Schawuot. Der Schulchan Aruch schreibt, dass in dieser Zeit 24.000 Schüler von Rabbi Akiva gestorben sind. Aus diesem Grund entstand ein Brauch, in dieser Zeit nicht zu heiraten und keine Haare zu schneiden. Und obwohl es unterschiedliche Interpretationen gibt, wann genau die Trauerperiode anfängt und wann sie endet, hat das ganze Volk Israel diesen Brauch auf sich genommen.

Doch möchte ich drei Arten von Bräuchen nennen, die nicht befolgt werden müssen. Dazu gehören Bräuche, die keinen Grund haben. Ein Beispiel dafür wäre die Angewohnheit, an Pessach keinen Knoblauch oder Radieschen zu essen (Chaye Adam 127, 7). Nicht beachtet werden muss auch ein Brauch, der auf einer falschen Annahme basiert: Wenn zum Beispiel jemand die ganzen Pessachfeiertage über Mazza Schmura isst, weil er denkt, dass es die vorgeschriebene Halacha ist, oder weil viele diese Praxis befolgen. Dieser Brauch muss aber nicht befolgt werden, da er auf einer falschen Annahme basiert. Die eigentliche Halacha lautet, dass man von der Mazza Schmura nur an den ersten beiden Abenden von Pessach essen soll (Chaye Adam 127,7).

Speisen Und schließlich gibt es Bräuche, die nur einzelne Personen befolgen, wie in dem Fall, wenn jemand auf sich genommen hat, jeden Montag und Donnerstag zu fasten oder milchige und fleischige Speisen nicht am selben Tag einzunehmen, weil dieser Mensch für sich das Gesetz noch erschweren möchte. Seine Kinder sind nicht verpflichtet, den Brauch ihres Vaters zu befolgen. Wenn aber eine Gemeinde einen solchen Brauch auf sich nimmt, muss jedes einzelne Gemeindemitglied sich an den Brauch halten (Chaya Adam 127,11).

Es gibt aber auch Bräuche, die gar nicht befolgt werden dürfen, weil sie falsch sind. Ein Beispiel dafür wäre, wenn eine Gemeinde den Brauch eingeführt hat, während der Vorlesung der Megillat Esther die Namen der zehn aufgehängten Söhne von Haman gemeinsam mit dem Vorbeter laut zu sagen. Dieser Brauch ist falsch, weil man jedes einzelne Wort vom Vorbeter hören muss (Chaye Adam 155,22).

Wir sehen also, dass der Minhag keine vorgeschriebene Halacha überlagern darf. Wenn es sich um eine allgemein akzeptierte Halacha handelt, egal ob sie direkt aus der Tora stammt oder rabbinischen Ursprungs ist, darf der Minhag nicht mit ihr kollidieren. Wenn es aber zwischen den Rabbinern eine Meinungsverschiedenheit gibt, darf der Minhag einer der Meinungen folgen. Manchmal sogar dann, wenn es sich um eine Minderheitsmeinung handelt, solange die betreffende rabbinische Persönlichkeit Akzeptanz in rabbinischen Kreisen findet.

Die Regel: »Minhag mewatel Halacha«, die im Talmud Jeruschalmi zu finden ist, bezieht sich auf einen Einzelfall. Konkret gab es eine Unstimmigkeit zwischen einem Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer über die Anzahl der abgesprochenen Arbeitsstunden. Falls keiner von ihnen einen gültigen Beweis bringen kann und es einen etablierten Brauch in der Gegend gibt, wie viele Stunden ein Arbeitstag hat, richten wir uns nach dem Brauch, obwohl die allgemeine Halacha besagt: »Hamotzi mechawero alaw haraaja« (der, der das Geld beansprucht, muss den Beweis erbringen). In diesem Einzelfall kann die Halacha durch den Brauch überlagert werden.

Wir sehen also: Wenn sich im Judentum ein Brauch etablieren soll, muss es dafür einen Grund geben. In keinem Fall darf der Brauch der Halacha, unserem Religionsgesetz, widersprechen.

Der Autor ist Rabbiner der Israelitischen Gemeinde Freiburg.

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