Talmudisches

Der richtige Zeitpunkt

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Talmudisches

Der richtige Zeitpunkt

Wann man andere besänftigen, trösten oder ermahnen sollte

von Yizhak Ahren  05.05.2023 09:54 Uhr

In den Sprüchen der Väter zählt der Tannait Rabbi Schimon Ben Elasar vier Dinge auf, die man tunlichst unterlassen sollte. Er sagt: »Suche deinen Genossen nicht zu besänftigen zur Zeit seines Zornes. Suche ihn nicht zu trösten, solange sein Toter vor ihm liegt. Suche ihn nicht zur Lösung seines Gelöbnisses zu veranlassen in dem Augenblick seines Gelobens. Und bemühe dich nicht, ihn zu sehen im Augenblick seiner Erniedrigung« (4,23).

Bevor wir das den Beispielen in unserer Mischna zugrunde liegende Prinzip hervorheben, sei zunächst jeder der vier Ratschläge für sich betrachtet.

RATSCHLÄGE Einen zornigen Freund zu besänftigen, ist zweifellos eine gute und lobenswerte Tat. Was mag Rabbi Schimon dagegen einzuwenden haben? Ihm gefällt das Timing nicht. Er macht darauf aufmerksam, dass nicht jeder Augenblick für den Versuch einer Besänftigung geeignet ist. Wenn der Zornige noch nicht wieder in der Lage ist, ruhig zu überlegen, sollte ein Freund besser schweigen, um die vorhandene Erregtheit nicht noch zu steigern. Erst nach erlangter Gemütsruhe können besänftigende Worte auf ihn beruhigend wirken. Natürlich ist es in der Praxis oft nicht einfach, den richtigen Augenblick für die Intervention zu erkennen.

Wenden wir uns jetzt dem zweiten Fall unserer Mischna zu. Rabbi Schimon lehrt, dass man Trauernde nicht vor der Beerdigung trösten soll. Sofort drängt sich die Frage auf: Warum denn nicht?

Rabbiner Seckel Bamberger (1863–1934) erklärt: »Es erscheint dies als Teilnahmslosigkeit und ist daher wirkungslos. Ist der Gegenstand seines Schmerzes seinem Gesichtskreise entrückt, wird er für tröstende Worte empfänglich sein.« Es gibt also für das Trösten im Trauerfall einen falschen Zeitpunkt und einen richtigen.

gelübde Die dritte Handlung, von der Rabbi Schimon spricht, betrifft ein Gelübde (hebräisch: Neder). Ein Neder, den jemand aus irgendeinem Grund gemacht hat, bindet diese Person. Jedoch kann eine solche Selbstverpflichtung aus triftigen Beweggründen von einem Gerichtskollegium aufgelöst werden.

Mögliche Gründe zur Auflösung des Neders sollen aber, so lehrt Rabbi Schimon, nicht im Augenblick des Gelobens vorgebracht werden. Was spricht gegen ein solches Vorgehen, das den »Schaden« sogleich beheben will? Die gelobende Person könnte im Moment der Begeisterung für das Gelübde gute Argumente abwehren und dadurch unbrauchbar machen, die später eine Auflösung des Neders jedoch ermöglicht hätten.

Der vierte und letzte Fall unserer Mischna spricht von einer Person, die gesündigt hat und danach aus Scham allein zu sein wünscht. Nach Rabbi Schimon sollte jemand, der diesem Mann beziehungsweise jener Frau behilflich sein möchte, den nachvollziehbaren Wunsch berücksichtigen und vorläufig von einem Besuch absehen. Denn erst zu einem späteren Zeitpunkt kann es Besuchern gelingen, durch Zuspruch und Trost eine positive Entwicklung einzuleiten. Hingegen kann eine wohl gemeinte Unterstützung, die viel zu früh kommt, mehr schaden als nützen.

TIMING Die vier Fälle, die Rabbi Schimon in der Mischna auflistet, stehen keineswegs unverbunden nebeneinander, sondern es verbindet sie die Frage des richtigen Timings. Die rechte Tat muss zur rechten Zeit geschehen, wenn sie den erwünschten Erfolg haben soll. Das gilt übrigens, wie Sigmund Freud (1856–1939) lehrte, auch für die Deutung in der klassischen Psychoanalyse. Gibt der Psychotherapeut in der Behandlung eine bestimmte Deutung zu früh, dann wird die vorgeschlagene Interpretation abgewehrt.

Die gute Absicht reicht also nicht aus, wenn jemand einer anderen Person helfen möchte. Stets gilt es, sorgfältig zu bedenken, ob eine an sich gute Handlung oder Bemerkung die erwünschte Wirkung haben wird. Daher heißt es im Hinblick auf das Toragebot der Zurechtweisung (3. Buch Mose 19,17) im Talmud: »Rabbi Ilea sagte im Namen von Rabbi Eleasar Ben Rabbi Schimon: ›Wie es einem Menschen geboten ist, etwas zu sagen, wenn man dem gehorcht, so ist es ebenso geboten, etwas nicht zu sagen, wenn man dem nicht gehorcht‹« (Jewamot 65b).

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