Hamburg

Zeuge vermittelte Kontakt vor Entführung der Block-Kinder

Die Gastronomin Christina Block verlässt am Mittwoch das Strafjustizgebäude, in dem das Landgericht Hamburg untergebracht ist. Foto: picture alliance/dpa

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat ein Zeuge ausgesagt, einen Kontakt zwischen einem der mutmaßlichen Entführer und dem Familienanwalt der Blocks hergestellt zu haben. Dabei sei es aber nicht um die Frage einer Rückholaktion gegangen, sagte der 62-Jährige im Landgericht Hamburg. Der Zeuge verfügt über Kontakte in höchste Sicherheitskreise sowohl in Deutschland als auch in Israel. Er gilt als guter Netzwerker.

Er habe den Leiter der israelischen Sicherheitsfirma, die die Kinder mutmaßlich entführte, vorher gar nicht gekannt, sagte er weiter. Dieser habe ihn angerufen, weil er Kontakte in Deutschland suchte. Der Mann habe erklärt, dass er Experte für Cybersicherheit sei.Zeuge: Ich habe nur Mailadresse weitergeleitet

Er habe lediglich eine Mailadresse an den Familienanwalt der Blocks weitergeleitet, das sei alles. Er sei schockiert gewesen, als es bei ihm im Zuge der Ermittlungen zu der Entführung eine Durchsuchung gegeben habe. Laut Staatsanwaltschaft war der Zeuge zu keinem Zeitpunkt Beschuldigter in dem Verfahren.

Delling angeklagt

Die israelische Sicherheitsfirma soll für die Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023/24 verantwortlich sein. Die Kinder wurden zur Mutter Christina Block nach Deutschland gebracht. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette »Block House«, Eugen Block, soll während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag gegeben haben, zwei ihrer vier Kinder aus der Obhut des in Dänemark lebenden Vaters zu entführen. Die 52-Jährige bestreitet das.

Block ist in dem Prozess eine von sieben Angeklagten. Blocks Lebenspartner, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling (66), ist wegen Beihilfe angeklagt. Er bestreitet, etwas Unrechtes getan zu haben.

Nach Darstellung der Angeklagten Block war die israelische Sicherheitsfirma ausschließlich zur Überprüfung der Cybersicherheit des zur Block-Gruppe gehörenden Elysée-Hotels angeworben worden und handelte ihr zufolge bei der Rückholaktion auf eigene Faust.

Israelische Streitkräfte

Staatsanwaltschaft und Nebenklage wollten wissen, über wen der mutmaßliche Entführer denn den Kontakt zu dem Zeugen hergestellt hatte. Den Namen des Vermittlers wollte der 62-Jährige im Gerichtssaal nicht sagen. Der Zeuge argumentierte, dass er es nicht dürfe, weil das diese Person gefährde.

Die Vorsitzende Richterin erklärte: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine öffentliche Namensnennung diese Kontaktperson und staatliche Sicherheitsinteressen in Gefahr bringe. Der Betreffende soll bei einer Einheit der israelischen Streitkräfte tätig sein.

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Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde anschließend noch einmal über die Frage der Namensnennung gesprochen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin werden im Anschluss keine Informationen dazu gegeben.Was hat es mit einem Treffen in Berlin auf sich?

Streit mit Ex-Mann

Irritationen bei der Nebenklage löste die Information aus, dass der Zeuge und der mutmaßliche Entführer sich einmal in einem Berliner Hotel begegneten. Der Zeuge betonte, dass es sich dabei um einen Zufall gehandelt habe.

Er sei nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober häufiger in Berlin gewesen, weil er sich mit den Geiseln im Gaza-Streifen beschäftigt habe. Der andere Mann, der später mutmaßlich an der Entführung beteiligt war, habe ihn in dem Hotel angesprochen. 

Der Zeuge berichtete weiter, er habe den Familienanwalt der Blocks über den Hamburger Hafenchef im Sommer 2022 kennengelernt. Zu diesem Zeitpunkt habe er gar nicht genau gewusst, was das Unternehmen Block mache. Dabei sei das Gespräch auch auf den Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel gekommen.

»Flächendeckend vorverurteil«

»Wir brauchen mehr Informationen über die Kinder in Dänemark«, habe der Familienanwalt gesagt. Der Zeuge erklärte, ein sehr guter Freund von ihm aus Israel sei Richter, der sich mit solchen Fällen auskenne. Er habe ein Treffen der Block-Seite mit dem Juristen vermittelt.

Anschließend äußerte sich Block zu ihren elektronischen Tagebuch-Aufzeichnungen. Die Angeklagte betonte, sie widerspreche zwar »ausdrücklich« der Verwendung des Tagebuchs. Weil aber öffentlich in den Medien über die Inhalte berichtet werde, stehe sie massiv unter Druck. Sie habe sich daher entschieden, Fragen zu den Inhalten ihres Telefons, darunter auch das Tagebuch, zu beantworten. 

Block warf dem Nebenkläger, ihrem Ex-Mann Stephan Hensel, vor, diese Inhalte an die Medien weitergereicht zu haben. »Ich frage mich, ob dies ein faires Verfahren sein kann, bei so vielen Informationen, die außerhalb des Saals herumgeistern.« Sie werde flächendeckend vorverurteilt.

Das Tagebuch war schon am vierten Verhandlungstag Thema gewesen. Die Vorsitzende Richterin fragte damals zu einem Eintrag. Blocks Verteidiger Ingo Bott monierte daraufhin, das Tagebuch sei nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt worden. Deshalb dürfe es noch nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden.

Block konnte ihre Erklärung nicht vollständig verlesen, weil der Prozesstag endete. Die Verhandlung wird am 29. Oktober fortgesetzt. Bis Ende März hatte das Gericht insgesamt 53 Prozesstage terminiert.

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