Hamburg

Block-Prozess: Angeklagter Israeli richtet Friedensappell an Vater

Im Prozess um die Entführung der beiden jüngsten Kinder von Christina Block (52) hat erstmals einer der Angeklagten seine Beteiligung an der Tat eingeräumt - und den Vater und die Kinder um Verzeihung gebeten. Gleichzeitig richtete er der 36-Jährige mit Blick auf den jahrelangen Sorgerechtsstreit einen Appell an Blocks Ex-Mann Stephan Hensel, der als Nebenkläger an diesem Prozesstag nicht anwesend war: »Er soll dem Krieg zwischen den Eltern ein Ende setzen«, sagte der Israeli nach den Worten eines Dolmetschers und fügte hinzu: »Er soll Frieden stiften.«

Zuvor hatte der Angeklagte betont, es habe aber keine Entführung, sondern eine Rettung der Kinder sein sollen. Ihm sei erzählt worden, dass der Vater böse sei - das habe er zu diesem Zeitpunkt noch geglaubt.

Wegen seiner Kampfsport-Erfahrungen habe er von dem Chef der israelischen Sicherheitsfirma, die laut Anklage die Kinder entführte, den Auftrag bekommen, den Ex-Mann der Hamburger Unternehmerin zu überwältigen. »Das Erste, was ich gemacht habe: Ich sprang auf den Vater«, sagte der Angeklagte.

Flucht zur Grenze

Als der Vater am Boden lag, habe er gesehen, dass seine Begleiter die Kinder schon in ein Auto gebracht hatten. Dann sei er selbst zu einem Auto gesprintet. Die Fahrzeuge seien zu einem Wald an der deutsch-dänischen Grenze gefahren, sagte der Angeklagte vor der Strafkammer am Landgericht Hamburg.

Ob die israelische Sicherheitsfirma einen Auftrag für die Entführung bekommen hatte, sagte er nicht. »Meinen Anteil habe ich gemacht«, erklärte der 36-Jährige. Weiter könne er dem Gericht nicht helfen, »selbst wenn ich es möchte«. Er widersprach der Anklage mit Blick auf eine Aussage der entführten Tochter. Sie soll ihn im Auto mit 70- bis 80-prozentiger Wahrscheinlichkeit erkannt haben. »Das kann nicht sein«, sagte der Angeklagte. Er sei als letzter ins letzte Auto gestiegen, um das Geschehen hinter den Fahrzeugen im Blick zu behalten.

Der 36-Jährige ist neben der Hamburger Gastronomie-Unternehmerin und einem Anwalt der Block-Gruppe (63) der dritte Hauptangeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, gemeinsam mit weiteren Beteiligten den damals zehn Jahre alten Jungen und das 13-jährige Mädchen gewaltsam aus der Obhut des Vaters in Dänemark entführt zu haben.

Auf Zypern verhaftet

Der 36-Jährige war Ende September vergangenen Jahres auf Zypern verhaftet worden und sitzt seit November in Hamburg in Untersuchungshaft. Christina Block hat in einer langen und detaillierten Erklärung vor Gericht den Vorwurf, sie habe die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben, zurückgewiesen.

Gegen Ende des sechsten Verhandlungstags am vergangenen Dienstag hatte der 36-Jährige seine Aussage begonnen. Er berichtete, er habe in Israel für einen staatlichen Energieversorger als Ermittler im Kampf gegen Stromdiebstahl gearbeitet und privat immer Kampfsport getrieben.

Über einen Freund habe er Kontakt zu dem Chef der Sicherheitsfirma bekommen, die die Block-Kinder entführt haben soll. Er habe sich bereiterklärt, bei einer Aktion zur Rettung der Kinder mitzumachen. Dabei sei es ihm nicht um Geld gegangen.

Christina Block (l-r), deutsche Gastronomin und Unternehmerin, Verteidigerin Paula Wlodarek, Verteidiger Ingo Bott, Gerhard Delling, ehemaliger Sportmoderator und Lebensgefährte von Block, und Verteidiger David Rieks stehen vor dem Strafjustizgebäude in HamburgFoto: picture alliance/dpa
Jahrelanger Sorgerechtsstreit

Christina Block ist Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette »Block House«, Eugen Block. Sie kämpft seit Jahren um das Sorgerecht für ihre beiden jüngsten Kinder. Im August 2021 hatte ihr in Dänemark lebender Ex-Mann Stephan Hensel (51) sie nach einem Wochenendbesuch bei sich behalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Ihren Anspruch konnte Block aber nicht bei der dänischen Justiz durchsetzen.

Nach der Entführung blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage bei der Mutter. Das Oberlandesgericht entschied aufgrund eines Eilantrags des Vaters, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen.

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