27. Januar

Josef Schuster: Verbrechen der NS-Zeit weiter juristisch verfolgen

Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland Foto: Marco Limberg / Zentralrat der Juden in Deutschland

Vor dem Internationalen Holocaust-Gedenktag am Donnerstag fordert der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, eine unverminderte juristische Verfolgung von Verbrechen der NS-Zeit.

Gerichtsverhandlungen seien auch nach langer Zeit nicht nur für die Opfer und deren Nachkommen von Bedeutung, sagte er der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (Mittwoch). »Unserer Gesellschaft führen solche Prozesse noch einmal vor Augen, zu was Menschen fähig sind. Sie zeigen, wohin Hetze gegen Minderheiten führen kann.«

ANTISEMITISMUS 77 Jahre nach dem Ende der Schoa beobachtet der Zentralrat ein erschreckendes Ausmaß an Antisemitismus.  Viele Bemühungen der Politik und Zivilgesellschaft waren in den vergangenen Jahren zu verzeichnen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Zum Internationalen Holocaust-Gedenktag mahnte der Zentralrat am Mittwoch in Berlin eine zügige Umsetzung der Vorhaben an.

»Gerade am heutigen Tag machen die Berichte der Schoa-Überlebenden deutlich, wie wichtig der Kampf gegen den Judenhass ist. Damals begann es mit Worten und Ausgrenzung. Es führte in den millionenfachen Judenmord. Um den Antisemitismus heute zurückzudrängen, müssen alle Bereiche der Gesellschaft zusammenwirken. In der Justiz, in Hochschulen und Schulen, in der Kultur sowie bei Polizei und Bundeswehr braucht es deutlich mehr Anstrengungen und eine selbstkritische Prüfung der eigenen Haltung«, forderte der Zentralrat in einer Mitteilung.

DEMOKRATIEFÖRDERGESETZ Um das zivilgesellschaftliche Engagement zu stärken, sollte rasch das Demokratiefördergesetz auf den Weg gebracht werden., hieß es weiter in der Mitteilung: »In allen Bundesländern müssen bei den Staatsanwaltschaften Antisemitismus-Beauftragte eingesetzt werden. Länder und Hochschulen müssen zügig das geänderte Richtergesetz umsetzen, das verpflichtende Lehrveranstaltungen zum NS-Unrecht in der Juristenausbildung vorsieht. Auch die Lehrerausbildung muss entsprechend reformiert werden, um Antisemitismus in den Schulen zurückzudrängen.«

Vor allem müsse der israelbezogene Antisemitismus stärker als bisher bekämpft werden: »Israel ist für Juden eine Lebensversicherung. Daher müssen gesetzliche Möglichkeiten geschaffen werden, um dem BDS-Beschluss des Bundestags Rechnung zu tragen. Das seit 2018 von der damaligen Bundesregierung angekündigte deutsch-israelische Jugendwerk muss endlich eingerichtet werden.«

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, erklärt: »Wenn wir die bedrohlichen Entwicklungen in unserer Gesellschaft aufhalten wollen, müssen den Worten Taten folgen. Antisemitismus darf nirgendwo und in keiner Form auf Toleranz treffen. Die Erinnerung an die Schoa bedeutet Verantwortung und Verpflichtung, der alle Menschen in unserem Land nachkommen müssen.«

VERFAHREN Derzeit laufen nach Recherchen der Neuen Osnabrücker Zeitung bundesweit noch zwei Gerichtsverfahren gegen ehemalige Beschäftigte von Konzentrationslagern an den Landgerichten Itzehoe und Brandenburg. Sechs weitere Verfahren liegen bei den Staatsanwaltschaften vor, ohne dass es bisher zu einer Anklage gekommen ist. Zuvor hatte die NOZ berichtet, dass ein siebtes Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle nach dem Tod des Verdächtigen im Alter von 96 Jahren eingestellt worden ist.

Der Mann soll zwischen 1943 und Kriegsende als Wachmann im Kriegsgefangenenlager Bathorn (Niedersachsen) Dienst geleistet haben. Die Zentralstelle der Justiz zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg führt nach Angaben von Leiter Thomas Will darüber hinaus in sechs Verdachtsfällen von Verbrechen in Konzentrations- und Kriegsgefangenenlagern Vorermittlungen durch. kna/ja

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