Die israelfeindliche Aktivistin Yasemin Acar ist am Mittwoch vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen Tätlichkeiten gegen Polizisten auf Demonstrationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Freigesprochen wurde die 38-Jährige hingegen vom Vorwurf der mehrfachen Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Konkret ging es um die auch von der Terrororganisation Hamas verwendete Parole »From the river to the sea, palestine will be free« (auf Deutsch: »Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein«).
Die Angeklagte wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, wegen Verleumdung und wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Die Taten ereigneten sich im vergangenen Jahr.
Richter spricht Terror-Sympathisantin seine »Hochachtung« aus
Trotz der Teilverurteilung sprach der Richter Yasemin Acar der »B.Z.« zufolge seine Hochachtung aus: »Hochachtung vor dem, wie Sie sich einsetzen. Sie sprechen wahrscheinlich einigen Leuten aus der Seele. Sie stehen zu dem, was Sie gemacht haben. Versuchen Sie künftig, keine Angriffsfläche zu bieten«, sagte er dem Blatt zufolge.
Dabei hat Yasemin Acar den Angriff des Iran auf Israel gefeiert. Sie weigert sich gleichzeitig, die Hamas zu verurteilen und umgibt sich mit Terror-Sympathisanten wie Thiago Avila, der auf der Beerdigung des getöteten Hisbollah-Chefs Hassan Nasrallah war und diesen einen »Märtyrer« nannte.
Bei »From the river to the sea« kommt es auf den Kontext an
Das Gericht verwies in der Begründung seines Teilfreispruchs wegen Verwendung der umstrittenen Parole auf einen entsprechenden Beschluss des Landgerichtes vom 23. April dieses Jahres. Darin hatte das Landgericht unter anderem darauf verwiesen, dass die Frage, ob der Ausspruch »From the river to the sea...« ein Kennzeichen der Hamas sei, in der Rechtssprechung umstritten sei und es auf den Kontext der Verwendung der Parole ankomme.
Das Landgericht hatte damit die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Amtsgerichtes verworfen. Das Amtsgericht hatte zuvor eine Strafbarkeit der Parole in dem konkreten Fall verneint und kein Verfahren eröffnet. epd/ja