Tikvah-Institut

Wie kann »Kein Geld für Antisemitismus« umgesetzt werden?

Volker Beck leitet das Tikvah-Institut und ist Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress

Mit Blick auf die sogenannte Fördergeld-Affäre im Bundesforschungsministerium braucht es aus Sicht des Geschäftsführers des Tikvah-Instituts, Volker Beck, eine Versachlichung der Debatte.

Nach Antisemitismusskandalen in staatlich geförderten Einrichtungen werde immer wieder die Forderung ‚Kein Geld für Antisemitismus‘ laut, »aber geschehen ist bisher nichts Konkretes«, sagte Beck vor einer entsprechenden juristischen Fachtagung seines Instituts gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung am Montag.

»Wir wollen politisch und rechtlich klären, was verfassungsrechtlich getan werden kann und was zu tun ist«, so Beck, der auch Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft ist. Diskutiert werde dabei eine Änderung der Haushaltsordnungen von Bund und Ländern. Denn eine gesetzliche Grundlage sei notwendig. Dies sei im Zuwendungsrecht nicht ungewöhnlich, führte Beck weiter aus. So verlange etwa das Stiftungsfinanzierungsgesetz, dass die Empfänger die »freiheitliche demokratische Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung« fördern.

Meinungsfreiheit bewahren, ohne Antisemitismus Vorschub zu leisten

Es gehe darum, die Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit zu wahren, ohne Antisemitismus Vorschub zu leisten. »Wir wollen, dass antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Konzepte von Zuwendungen der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden«, so Beck. Überlegungen, den Verfassungsschutz hinsichtlich antisemitischer Konzepte stärker einzubeziehen oder Bekenntnisse als Zuwendungsvoraussetzung zu fordern, halte das Institut indes für problematisch.

Zu der Tagung haben unter anderen der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sowie der Geschäftsführer des Zentralrats der Juden, Daniel Botmann, ihr Kommen angekündigt.

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Dies hatte die Staatssekretärin nach eigenen Angaben aber nicht beabsichtigt. Daher sei eine Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen auch nicht weiter verfolgt worden. Dennoch entließ die Ministerin die Staatssekretärin nach Bekanntwerden der Vorgänge in den einstweiligen Ruhestand.

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