Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich sitzt seit Anfang April in tschechischer Haft. Eigentlich muss sie aber in Deutschland eine Strafe verbüßen, floh jedoch vor Haftantritt und konnte erst einige Monate später festgenommen werden. Nun soll das Landgericht im tschechischen Pilsen darüber entscheiden, ob Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Wie es dann für die Rechtsextremistin aus Sachsen-Anhalt weitergehen könnte.
Liebich befindet sich derzeit Behördenangaben zufolge im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Dort sitzen auch Menschen ein, die schwere Straftaten begangen haben. Für die heutige Gerichtsverhandlung (13 Uhr) wird erwartet, dass die Rechtsextremistin anwesend ist.
Nach Liebichs Festnahme am 9. April im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland war sie zunächst in Polizeigewahrsam gebracht worden. Wenig später hatte Liebich dort ihre Auslieferung abgelehnt - weshalb die Staatsanwaltschaft Halle einen Antrag auf Auslieferung stellte, über den nun das Landgericht in Pilsen entscheiden muss. Die Staatsanwaltschaft in der Saalestadt im Süden Sachsen-Anhalts ist derzeit auf deutscher Seite für den Fall zuständig.
Keine größeren Probleme erwartet
Der hallesche Oberstaatsanwalt Dennis Cernota hatte erklärt, dass das Landgericht Pilsen unter anderem prüfen wird, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert haben. Es sei aber nicht damit zu rechnen, dass es in diesem Prozess zu größeren Problemen kommt, so Cernotas Einschätzung. »Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Ist davon auszugehen, dass Liebich nach Deutschland gebracht wird?
Ja. Unklar ist allerdings, ob das tschechische Gericht schon am ersten Prozesstag eine Entscheidung trifft. Sollte eine Auslieferung rechtskräftig entschieden werden, ist denkbar, dass Liebich nur wenige Tage später von den tschechischen Behörden an der Grenze an deutsche Kolleginnen und Kollegen übergeben wird.
Wie würde es für Liebich nach der Auslieferung weitergehen?
Ist die Rechtsextremistin auf deutschem Boden, ist davon auszugehen, dass sie auf schnellstem Wege in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht wird. Ab diesem Zeitpunkt wäre dann die sächsische Justiz für den Fall zuständig.
Möglich ist dann, dass noch einmal darüber entschieden wird, ob Liebich wirklich im Frauengefängnis einsitzen soll. Diese Entscheidung trifft der Anstaltsleiter des Frauengefängnisses, in das Liebich geladen wurde. Dabei geht es auch darum, abzuwägen, ob Liebich eine Gefahr für andere Insassinnen darstellt und wie sie untergebracht werden soll.
Warum wurde Liebich verurteilt und später europaweit gesucht?
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Berufung und Revision gegen das Urteil scheiterten.
Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Da Liebich rechtlich trotzdem seitdem als Frau gilt, wurde sie in das Frauengefängnis, das dem Wohnort Liebichs am nächsten liegt.
Wie haben Behörden auf die Kritik an der Änderung von Name und Geschlecht reagiert?
Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Der Landkreis im Süden Sachsen-Anhalts kann einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Halle stellen, weil das Standesamt, dessen Geburtenregister berichtigt werden würde, im Saalekreis liegt. Die Änderung der Einträge durch Liebich war Anfang 2025 bekanntgeworden.
Im März dieses Jahres hatte das Amtsgericht Halle angekündigt, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Bislang ist keine Entscheidung darüber öffentlich geworden. Für die Entscheidung gibt es laut Gerichtssprecher keine feste Frist. Dass Liebich nun gefasst wurde, könnte laut Gerichtssprecher einen Einfluss darauf haben, wie und wann das Amtsgericht eine Entscheidung trifft.
Was würde passieren, wenn Liebich wieder als Mann gilt?
Eine mögliche Berichtigung von Namen und Geschlecht Liebichs hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle erst einmal keine Auswirkungen auf das weitere Vorgehen.
Bei der Festnahme Anfang April dieses Jahres trug Liebich einem Bericht der »Mitteldeutsche Zeitung« nach Männerkleidung und hatte einen kahlgeschorenen Kopf. Während Gerichtsprozessen in Deutschland war Liebich zuletzt in Frauenkleidung erschienen, war geschminkt und hatte lackierte Fingernägel.
Unter anderem Liebichs Auftreten und Aussehen könnten eine Rolle spielen, wenn es darum geht, ob die 55-Jährige als Mann oder Frau gilt und wo sie die Haft absitzen muss. dpa