Migration

»Wer gegen Juden hetzt, der darf nicht deutscher Staatsbürger werden«

Berlin-Neukölln, Dezember 2017: Demonstrationteilnehmer verbrennen eine selbst gemalte Fahne mit Davidstern. Foto: dpa

Nach den massenhaften antisemitischen Vorfällen bei israelfeindlichen Demonstrationen in Deutschland fordert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), das Einbürgerungsrecht zu verschärfen. Demnach sollen antisemitisch motivierte Taten künftig eine Einbürgerung ausschließen.

»Im Staatsangehörigkeitsrecht sollte ausdrücklich geregelt werden, dass Einbürgerungen von Personen, die antisemitisch motivierte Handlungen vorgenommen haben, ausgeschlossen sind«, sagte Middelberg der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (Montag). »Wer öffentlich gegen Juden hetzt, die Existenz des Staates Israel infrage stellt oder die israelische Fahne verbrennt, der darf nicht deutscher Staatsbürger werden«, so Middelberg weiter.

Im Staatsangehörigkeitsgesetz soll demnach der Satz hinzugefügt werden: »Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn der Ausländer eine antisemitisch motivierte Handlung vorgenommen hat.« Zu der erforderlichen Loyalitätserklärung soll im Gesetz der ausdrückliche Hinweis aufgenommen werden, dass antisemitisch motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.

Angela Merkels Aussage, wonach die Existenz des Staates Israel deutsche Staatsräson sei, dürfe nicht »leerlaufen«, sagte Middelberg. Dies müsse »gerade bei Einbürgerungen besonders beachtet werden«. Der CDU-Innenpolitiker forderte die SPD auf, seinem Vorschlag noch in dieser Woche im Bundestag zuzustimmen.

»Die SPD, deren Kanzlerkandidat nach den jüngsten Ausschreitungen ‚die volle Härte des Gesetzes‘ gefordert hat, sollte ihren Worten Taten folgen lassen«, forderte Middelberg.

Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle (CSU) begrüßte den Vorstoß. Merkel habe »aufgrund der besonderen Verantwortung Deutschlands berechtigt den Schutz von Jüdinnen und Juden sowie das ‚Nie Wieder!‘ nach der menschenverachtenden NS-Diktatur zur Staatsräson erklärt«, sagte er.

»Wer nach Deutschland kommt und sich diese Handlungsmaxime nicht zu eigen macht, darf nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.« Eine entsprechende Konkretisierung des Staatsangehörigkeitsrechts müsse dringend geprüft werden, verlangte Spaenle.

Kürzlich hatten auch FPD-Innenpolitiker in einem Positionspapier gefordert, dass nicht eingebürgert werden dürfe, wer zu Hass aufrufe.

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