Neubrandenburg

Vierter Anlauf zu Prozess

Das Verfahren war im ersten Anlauf bereits Ende Februar eröffnet worden. Foto: dpa

In Mecklenburg-Vorpommern ist am Montag der Prozess gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem KZ Auschwitz wiederaufgenommen worden. Der 95-jährige Angeklagte erschien im Rollstuhl vor dem Landgericht in Neubrandenburg. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen. Drei Prozesstermine waren bislang geplatzt – einer aus formalen Gründen, zwei wegen bescheinigter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten.

Nach Verlesung der Anklageschrift wurde der Prozess nach etwa drei Stunden erneut unterbrochen und auf den 19. September vertagt, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst mitteilte. Ein neues Gutachten bescheinige dem 95-jährigen Angeklagten eine »eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit« wegen »leichtgradiger Demenz«, hieß es. Darauf müsse bei der Sitzungsdauer Rücksicht genommen werden.

häftlinge Der Angeklagte soll als SS-Sanitäter im Sommer 1944 mehrere Wochen im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben. Ihm wird zur Last gelegt, von Mitte August bis Mitte September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die SS-Leute im KZ handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten ausführen konnten. In dem fraglichen Zeitraum kamen laut Anklage 14 Züge mit Häftlingen an, die in den Gaskammern umgebracht wurden. Die Verteidigung bestreitet die Schuld ihres Mandanten. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 95-Jährigen drei bis 15 Jahre Haft.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger stellten am Montag zwei Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter. Sie kritisierten vor allem die schleppende Prozessführung. Einer dieser Anträge wurde verlesen und kann daher am kommenden Montag verhandelt werden.

In einem offenen Brief hatten auch Auschwitz-Überlebende und das Internationale Auschwitz Komitee (IAK) in der vergangenen Woche massive Kritik am bisherigen Verfahren und an der Haltung des zuständigen Landgerichts in Neubrandenburg geübt. Das Verfahren, das im ersten Anlauf bereits Ende Februar eröffnet worden war, verlaufe für die Überlebenden »quälend langsam«, so der Vorwurf. epd

Erwiderung

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