EU-Verordnung

Verzicht auf Etikette

Vielleicht bald Geschichte: Juden und Palästinenser bei der gemeinsamen Weinernte in der Nähe von Gush Etzion Foto: Flash 90

Nichts», so teilt es das Bundeslandwirtschaftsministerium der Jüdischen Allgemeinen mit, nichts werde sich durch die EU-Verordnung zur Kennzeichnungspflicht von Waren aus den von Israel besetzten Gebieten ändern.

Schon die Rede von einer neuen Verordnung sei falsch. «Bei der aktuell medial diskutierten Herkunftsbezeichnung handelt es sich um keine neue Verordnung der EU-Kommission», heißt es im von Christian Schmidt (CSU) geführten Ministerium. «Die EU-Kommission ist mit der Veröffentlichung der ›Interpretationsnote‹ lediglich dem Wunsch einzelner EU-Staaten nach Beispielen für die präzise Umsetzung geltenden EU-Rechts zur Herkunftskennzeichnung nachgekommen.»

Künftig soll laut Verordnung Obst und Gemüse, das von den Golanhöhen, aus dem Gazastreifen, Ost-Jerusalem oder dem Westjordanland stammt, in EU-Staaten mit der Herkunftsbezeichnung «Palästina» oder «besetzte palästinensische Gebiete» in die Läden kommen.

davidstern In Israel bevorzugt Yoav Levy eine andere Präzisierung: Der Winzer aus dem Golan klebt eine symbolisierte Fahne auf den Verschluss seiner Flaschen: Blau und Weiß mit Davidstern. Levy schert sich nicht um EU-Richtlinien. «Ich will, dass die Menschen sofort sehen, wo meine Weine gemacht sind. Ich bin stolz darauf.»

Andere jüdische Weinproduzenten sehen das nicht so. Sie wollen ihren Namen nicht in der Zeitung sehen. «Wie unfair wir das auch finden mögen, momentan können wir nichts gegen diese Etikettierung unternehmen», erklärt ein Winzer aus dem Westjordanland. «Wir hoffen, dass die Leute in Europa nicht lesen, was auf dem Aufkleber steht.»

Das Erstaunliche: Auch in der EU-Kommission versucht man, die Bedeutung der Verordnung kleinzureden. Die Etikettierungspflicht sei eben «Bestandteil der EU-Verbraucherpolitik», teilt eine Sprecherin mit. Was derzeit als neue EU-Verordnung bezeichnet werde, diene doch «lediglich der Klärung bestimmter Faktoren und der wirksameren Umsetzung bereits bestehender Gesetze». Außerdem gelte: «Die Umsetzung der Vorschriften obliegt allerdings allein den Behörden der Mitgliedstaaten.»

Das ist in Deutschland nicht das eigentlich für den Verbraucherschutz zuständige Justizministerium, sondern das für Landwirtschaft und Ernährung. Dort versichert man, Berlin wolle auf keinen Fall eine Maßnahme, die in Richtung Israel-Boykott ginge. Es gehe nur um die richtige Etikettierung. «Insofern wird der Marktzugang nicht verweigert, sondern bei korrekter Kennzeichnung ermöglicht.»

Wer aber für die Überwachung der Etikettierung zuständig ist, bleibt offen: Beim Ministerium verweist man auf die Bundesanstalt für Lebensmittelsicherheit und Ernährung in Bonn. Die hingegen teilt mit, die Kontrolle obliege den einzelnen Bundesländern. «Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf Bundesebene verhängt daher keine Bußgelder.» Niemand scheint zuständig.

Gleichwohl, so wird ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Zeitungen zitiert, herrsche doch in Deutschland schon lange Klarheit, «weil Verbraucher schon immer Wert darauf gelegt haben, dass auf den Produkten drauf steht, wo sie herkommen».

ungarn So entspannt und unzuständig, wie es von der Bundesregierung dargestellt wird, sieht man das im EU-Mitgliedsland Ungarn nicht. Dessen Außenminister Péter Szijjártó erklärte in Jerusalem, seine Regierung beabsichtige keineswegs, sich an die EU-Verordnung zu halten. Die Kennzeichnungspflicht sei «irrational».

Die amerikanische Regierung hingegen ließ durch einen Sprecher verkünden, sie glaube nicht, «dass es einem Boykott entspricht, wenn die Herkunft eines Produkts benannt wird». Die Regelungen in den USA sind allerdings anders: Dort muss angegeben werden, dass das Produkt aus dem Westjordanland stammt – ob es in einer israelischen Siedlung oder von einem palästinensischen Betrieb hergestellt wurde, ist daraus nicht erkennbar.

Was die EU mit ihrer jetzt beschlossenen und veröffentlichten «Klarstellung» bei israelischen Exporteuren bewirkt, ist bestenfalls Verunsicherung. Die Moschaw-Bewegung landwirtschaftlicher Gemeinden warnt davor, dass die Etikettierung schnell zu einem Bann sämtlicher israelischer Produkte werden könne. «Weil die Europäer nicht zwischen Waren aus den Siedlungen und Waren aus dem Rest des Landes unterscheiden werden», sagt Generalsekretär Meir Zur. Damit könnte die Regelung alle landwirtschaftlichen Betriebe in Israel treffen, die für den Export arbeiten, nicht nur Obst- und Gemüsebauern.

Bei der Deutsch-Israelischen Industrie- und Handelskammer rechnet man hingegen nicht mit größeren Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Beziehungen. «Der Export aus den Siedlungen stellt nur einen Bruchteil des israelischen Exportvolumens nach Deutschland dar», sagt die Vizepräsidentin der Kammer, Hildegard Müller. Beruhigend verweist Müller darauf, «dass es für Deutschland derzeit keine verbindlichen Umsetzungsregelungen gibt».

siedler Auf israelischer Seite wird bestätigt, dass es um gerade einmal ein Prozent des israelischen Exportvolumens in Richtung EU geht. Gleichwohl belegen jüngste Zahlen, die der Jescha-Rat der Siedler im Westjordanland veröffentlichte, dass es in den vergangenen vier Jahren einen deutlichen Zuwachs israelischer Firmen auf palästinensischem Gebiet gab: von 680 auf 890 Firmen, die dort 24.000 Menschen beschäftigten. Mehr als die Hälfte, nämlich 15.300, seien Palästinenser.

Auch aus diesem Grund schrieb Meir Zur von der Moschaw-Bewegung in einem Brief an die Regierung, dass er von den Politikern «Taten erwartet, um das zu stoppen».

In der Jerusalemer Regierung sorgt man sich weniger um den wirtschaftlichen denn mehr um den politischen Schaden, der von der EU-Verordnung ausgeht. Die israelische Justizministerin Ayelet Shaked sagte, selbst wenn man der Behauptung zustimmen würde, dass das Westjordanland von Israel besetztes Gebiet sei, so verwundere es doch, dass die EU nicht bezüglich der Türkei und Zypern oder bezüglich Chinas und Tibets ähnlich vorgehe. «In ihrer Scheinheiligkeit fordert die EU dort nichts Vergleichbares, sehr wohl aber von Israel.»

obst und gemüse Bei der EU-Kennzeichnungspflicht geht es vor allem um Obst, Gemüse und Kosmetika. Allgemein gibt es beim «Lebensmittelkennzeichnungsrecht» keine generelle Verpflichtung, die Herkunft von Produkten auszuweisen. Die EU verweist aber darauf, dass ein «Made in Israel» eine Täuschung der Verbraucher bedeuten könne. Bei Kosmetika sei es sogar verpflichtend, das Ursprungsland anzugeben.

Von Wein ist bei der EU gar nicht mehr die Rede. Gleichwohl sind die Winzereien, die gerade auf dem Golan exzellente Weine produzieren, mit denen Israel auch auf internationalen Messen höchste Preise einheimst, besonders verunsichert. Israel ist kein Weintrinkerland, seine guten Tropfen gehen vor allem in den Export.

Yoav Schwartz besitzt eines der wenigen Weingeschäfte in Israel. Aus seinem Laden in Bnei Brak nahm er kurzerhand alle europäischen Weine aus dem Sortiment und ersetzte sie mit solchen aus dem Westjordanland. «Ich habe alle Flaschen aus Spanien, Italien und Frankreich aus den Regalen genommen und vorerst in mein Lager gestellt. Das ist nicht leicht für mich, denn ich verkaufe Weine von 40 bis mehr als 100 Euro.» Mit der Aktion will er ein Zeichen gegen die EU setzen, da er der Meinung ist, dass die Etikettierung Menschen davon abhalte, «hochwertige Produkte aus Judäa und Samaria zu probieren».

Schwartz verweist auch darauf, dass die «wahren Opfer» der Verordnung die palästinensischen Arbeitnehmer sind, die in den Firmen jenseits der grünen Grenze arbeiten. «Wenn die Geschäfte Verluste machen, verlieren sie als Erste.»

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