Düsseldorf

Verwaltungsgericht verbietet Parole »From the River to the Sea«

Samidoun organisiert Pro-Terror-Demonstrationen, wie hier in Duisburg, und sammelt Spenden, die für Terror gegen Israel verwendet werden. Foto: picture alliance / Jochen Tack

Die Parole »From the River to the Sea - Palestine will be free« kann nach einer Gerichtsentscheidung bei pro-palästinensischen Kundgebungen verboten werden. Die Untersagung der Parole bei zwei »pro-palästinensischen« Versammlungen in Duisburg und Düsseldorf sei rechtmäßig gewesen, erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch.

Mit zwei Urteilen wies es Klagen der Veranstalter ab (AZ: 18 K 3322/24, Duisburg und 18 K 8760/23, Düsseldorf). Gegen die Urteile kann jeweils ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden müsste.

In Duisburg hatte die Polizei der Veranstalterin einer für den 10.
April angemeldeten »pro-palästinensischen« Versammlung die Verwendung der Parole untersagt. In Düsseldorf hatte das Polizeipräsidium darauf hingewiesen, dass die Verwendung dieser Parole bei einer pro-palästinensischen Versammlung in der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf am 2. Dezember 2023 strafbar sei.

In beiden Fällen gab das Verwaltungsgericht der Polizei recht. Im Fall der Duisburger Kundgebungsanmeldung sei die Prognoseentscheidung der Polizei
»tragfähig« gewesen, denn es sei hinreichend wahrscheinlich gewesen,
dass die Parole verwendet wird. Damit wäre ein vereinsrechtlicher
Straftatbestand verwirklicht worden.

Zwar ist die Parole nach Auffassung des Gerichts nicht per se antisemitisch. Die Parole »From the river to the sea - Palestine will be free« sei aber ein Kennzeichen sowohl der seit dem 2. November 2023 verbotenen Vereinigung Samidoun Deutschland (Samidoun) als auch der palästinensischen Terrororganisation Hamas.

Beide Vereinigungen hätten sich die Parole »durch ständige Übung« zu eigen gemacht, erklärten die Richter. »Damit ist deren Verwendung grundsätzlich verboten.«

Auch eine Ausnahme im Einzelfall wollte das Gericht nicht gelten lassen und verwies darauf, dass die Anmelderin Mitglied der seit dem 16. Mai dieses Jahres verbotenen Vereinigung Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) ist.

Rechtswidrig sei hingegen gewesen, die Verwendung der Parolen »Yalla Intifada« und »Kindermörder Israel« zu untersagen. Dies habe das Polizeipräsidium Duisburg anerkannt.

Im Blick auf die Versammlung in Düsseldorf begründete das
Verwaltungsgericht seine Entscheidung unter anderem mit dem damals erwarteten Teilnehmerkreis, dem Versammlungsthema und vor allem dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.

Eine Verwendung der Parolen »Israelische Verbrechen gegen den Gaza-Streifen« und »Stoppt den Genozid / Völkermord« sowie der Begriffe »Genozid / Völkermord« hätte aber nicht untersagt werden dürfen. Das Polizeipräsidium Düsseldorf habe anerkannt, dass dies rechtswidrig war.

Berlin

CSD-Veranstalter: Anschlag nicht instrumentalisieren

Der Berliner CSD-Verein fordert Solidarität statt Spaltung nach dem Anschlag im Tiergarten. Was die Veranstalter noch betonen

 26.07.2026

Berlin

Wegner lobt nach Anschlag Einsatzkräfte und CSD-Veranstalter

Berlins Regierungschef Wegner hebt das rasche Handeln und das Zusammenspiel nach dem Terroranschlag am Rande des CSD hervor. Worüber er nun in den nächsten Tage sprechen möchte

 26.07.2026

Berlin

Bundeskanzler nennt CSD-Anschlag terroristisch und islamistisch

Nicht nur ein Angriff auf Teilnehmer des Berliner CSD, sondern auch einer gegen Freiheit und Offenheit – Bundeskanzler Merz kündigt an, genau das über Parteigrenzen verteidigen zu wollen

 26.07.2026

Karlsruhe

Generalbundesanwalt soll CSD-Ermittlungen übernehmen

Ein mutmaßlich islamistischer Hintergrund steht bei den Ermittlungen zum Anschlag am Rande des Berliner CSD im Fokus. Die Zuständigkeit wechselt daher bald zur obersten Anklagebehörde in Deutschland

 26.07.2026

Berlin

Dobrindt spricht von Terroranschlag – Verdächtiger flüchtig

Dramatisches Ende eines bunten Festes: Am Rande des CSD in Berlin fährt ein Fahrzeug in die Menge. Eine Person stirbt, 29 Menschen werden verletzt. Nach dem mutmaßlichen Täter wird gefahndet

 26.07.2026 Aktualisiert

Meinung

Die Gefahr des Islamismus endlich ernst nehmen

Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD reichen Bekundungen der Trauer und Betroffenheit nicht. Es braucht konkretes gesetzgeberisches Handeln, um dem Terror zu begegnen

von Volker Beck  26.07.2026

Berlin

Blumen, Trauer und Tränen nach CSD-Angriff

Eine Frau stirbt, viele Menschen werden schwer verletzt. Der Angriff mit einem Auto im Berliner Tiergarten galt offensichtlich den Besuchern des Christopher Street Day

von Andreas Rabenstein, Monika Wendel  26.07.2026

Teheran

Iran droht USA mit Ausweitung des Konflikts

Das iranische Militär droht den USA mit einer Ausweitung der Kämpfe. Sollten die Luftangriffe andauern, werde Teheran neue militärische Strategien in der Region anwenden

 26.07.2026

Berlin

CSD-Angriff: Keine Lebensgefahr bei acht Charité-Patienten

Ein Mann steuert am Samstagabend einen Van in eine Menschenmenge. Eine Frau stirbt. Mehrere Menschen erleiden teilweise schwere Verletzungen. Acht von ihnen werden in die Charité gebracht

 26.07.2026