Düsseldorf

Verwaltungsgericht verbietet Parole »From the River to the Sea«

Samidoun organisiert Pro-Terror-Demonstrationen, wie hier in Duisburg, und sammelt Spenden, die für Terror gegen Israel verwendet werden. Foto: picture alliance / Jochen Tack

Die Parole »From the River to the Sea - Palestine will be free« kann nach einer Gerichtsentscheidung bei pro-palästinensischen Kundgebungen verboten werden. Die Untersagung der Parole bei zwei »pro-palästinensischen« Versammlungen in Duisburg und Düsseldorf sei rechtmäßig gewesen, erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch.

Mit zwei Urteilen wies es Klagen der Veranstalter ab (AZ: 18 K 3322/24, Duisburg und 18 K 8760/23, Düsseldorf). Gegen die Urteile kann jeweils ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden müsste.

In Duisburg hatte die Polizei der Veranstalterin einer für den 10.
April angemeldeten »pro-palästinensischen« Versammlung die Verwendung der Parole untersagt. In Düsseldorf hatte das Polizeipräsidium darauf hingewiesen, dass die Verwendung dieser Parole bei einer pro-palästinensischen Versammlung in der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf am 2. Dezember 2023 strafbar sei.

In beiden Fällen gab das Verwaltungsgericht der Polizei recht. Im Fall der Duisburger Kundgebungsanmeldung sei die Prognoseentscheidung der Polizei
»tragfähig« gewesen, denn es sei hinreichend wahrscheinlich gewesen,
dass die Parole verwendet wird. Damit wäre ein vereinsrechtlicher
Straftatbestand verwirklicht worden.

Zwar ist die Parole nach Auffassung des Gerichts nicht per se antisemitisch. Die Parole »From the river to the sea - Palestine will be free« sei aber ein Kennzeichen sowohl der seit dem 2. November 2023 verbotenen Vereinigung Samidoun Deutschland (Samidoun) als auch der palästinensischen Terrororganisation Hamas.

Beide Vereinigungen hätten sich die Parole »durch ständige Übung« zu eigen gemacht, erklärten die Richter. »Damit ist deren Verwendung grundsätzlich verboten.«

Auch eine Ausnahme im Einzelfall wollte das Gericht nicht gelten lassen und verwies darauf, dass die Anmelderin Mitglied der seit dem 16. Mai dieses Jahres verbotenen Vereinigung Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) ist.

Rechtswidrig sei hingegen gewesen, die Verwendung der Parolen »Yalla Intifada« und »Kindermörder Israel« zu untersagen. Dies habe das Polizeipräsidium Duisburg anerkannt.

Im Blick auf die Versammlung in Düsseldorf begründete das
Verwaltungsgericht seine Entscheidung unter anderem mit dem damals erwarteten Teilnehmerkreis, dem Versammlungsthema und vor allem dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.

Eine Verwendung der Parolen »Israelische Verbrechen gegen den Gaza-Streifen« und »Stoppt den Genozid / Völkermord« sowie der Begriffe »Genozid / Völkermord« hätte aber nicht untersagt werden dürfen. Das Polizeipräsidium Düsseldorf habe anerkannt, dass dies rechtswidrig war.

Meinung

Die Hybris des Jens Spahn

Mit seinem Verhalten hat der CDU-Politiker nicht nur der eigenen Partei geschadet, sondern der Demokratie

von Ralf Balke  21.07.2026

Washington D.C.

US-Geheimdienste erwarten keine Kursänderung Teherans nach neuen Angriffen

Die neue Lageeinschätzung wurde der Regierung von Präsident Donald Trump bereits vorgelegt

 21.07.2026

Statistik

Opferberatungsstellen: 3.167 Fälle rechter Gewalt im Jahr 2025

Die nichtstaatlichen Opferberatungsstellen verzeichnen nach dem Rekordjahr 2024 den zweithöchsten Wert an rechter Gewalt. Am häufigsten war das Tatmotiv Rassismus. Besonders nahmen Angriffe auf politische Gegnerinnen und Gegner zu

 21.07.2026

Projekt

Ein Denkmal für gefallene Soldaten und ermordete Juden

Ein Dorf will mit einer Gedenkstätte an die Opfer der NS-Zeit erinnern. Das geplante gemeinsame Gedenken an gefallene Soldaten und ermordete Juden ruft ein unterschiedliches Echo hervor

von Jens Bayer-Grimm  21.07.2026

München

Schmerz und offene Fragen auch zehn Jahre nach OEZ-Anschlag

Am 22. Juli 2016 erschoss ein rechtsextremer 18-Jähriger am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun junge Menschen. Noch immer sind für die Angehörigen viele Fragen offen

von Susanne Schröder  21.07.2026

Köln

Bewährungsstrafen gegen frühere Mitglieder antisemitischen Goyim-Netzwerks

Es geht um die Beteiligung an einer Verbreitung von Judenhass-Propaganda

 21.07.2026

Höchberg

DIG-Mitglied wegen Israel-Anstecker angegriffen und schwer verletzt

Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes

 21.07.2026 Aktualisiert

Beirut

USA: Erste Schritte bei »Pilotzonen« im Südlibanon

Nach jahrzehntelangem Kriegszustand gab es zuletzt Annäherungsversuche zwischen Israel und dem Libanon. Nun verkündet das US-Außenministerium als Vermittler einen weiteren Schritt

 21.07.2026

Washington D.C.

Trump: »Netanjahu wird unter keinen Umständen festgenommen«

Der amerikanische Präsident wendet sich gegen die Aussage des New Yorker Bürgermeisters Zohran Mamdani, der eine Festnahme prüfen lässt

 21.07.2026