Düsseldorf

Verwaltungsgericht verbietet Parole »From the River to the Sea«

Samidoun organisiert Pro-Terror-Demonstrationen, wie hier in Duisburg, und sammelt Spenden, die für Terror gegen Israel verwendet werden. Foto: picture alliance / Jochen Tack

Die Parole »From the River to the Sea - Palestine will be free« kann nach einer Gerichtsentscheidung bei pro-palästinensischen Kundgebungen verboten werden. Die Untersagung der Parole bei zwei »pro-palästinensischen« Versammlungen in Duisburg und Düsseldorf sei rechtmäßig gewesen, erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch.

Mit zwei Urteilen wies es Klagen der Veranstalter ab (AZ: 18 K 3322/24, Duisburg und 18 K 8760/23, Düsseldorf). Gegen die Urteile kann jeweils ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden müsste.

In Duisburg hatte die Polizei der Veranstalterin einer für den 10.
April angemeldeten »pro-palästinensischen« Versammlung die Verwendung der Parole untersagt. In Düsseldorf hatte das Polizeipräsidium darauf hingewiesen, dass die Verwendung dieser Parole bei einer pro-palästinensischen Versammlung in der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf am 2. Dezember 2023 strafbar sei.

In beiden Fällen gab das Verwaltungsgericht der Polizei recht. Im Fall der Duisburger Kundgebungsanmeldung sei die Prognoseentscheidung der Polizei
»tragfähig« gewesen, denn es sei hinreichend wahrscheinlich gewesen,
dass die Parole verwendet wird. Damit wäre ein vereinsrechtlicher
Straftatbestand verwirklicht worden.

Zwar ist die Parole nach Auffassung des Gerichts nicht per se antisemitisch. Die Parole »From the river to the sea - Palestine will be free« sei aber ein Kennzeichen sowohl der seit dem 2. November 2023 verbotenen Vereinigung Samidoun Deutschland (Samidoun) als auch der palästinensischen Terrororganisation Hamas.

Beide Vereinigungen hätten sich die Parole »durch ständige Übung« zu eigen gemacht, erklärten die Richter. »Damit ist deren Verwendung grundsätzlich verboten.«

Auch eine Ausnahme im Einzelfall wollte das Gericht nicht gelten lassen und verwies darauf, dass die Anmelderin Mitglied der seit dem 16. Mai dieses Jahres verbotenen Vereinigung Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) ist.

Rechtswidrig sei hingegen gewesen, die Verwendung der Parolen »Yalla Intifada« und »Kindermörder Israel« zu untersagen. Dies habe das Polizeipräsidium Duisburg anerkannt.

Im Blick auf die Versammlung in Düsseldorf begründete das
Verwaltungsgericht seine Entscheidung unter anderem mit dem damals erwarteten Teilnehmerkreis, dem Versammlungsthema und vor allem dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.

Eine Verwendung der Parolen »Israelische Verbrechen gegen den Gaza-Streifen« und »Stoppt den Genozid / Völkermord« sowie der Begriffe »Genozid / Völkermord« hätte aber nicht untersagt werden dürfen. Das Polizeipräsidium Düsseldorf habe anerkannt, dass dies rechtswidrig war.

Australien

Polizei: Angreifer in Sydney waren Vater und Sohn 

Weitere Details des judenfeindlichen Terroranschlags werden bekannt

von Denise Sternberg  14.12.2025

Hintergrund

Der Held von Sydney

Laut australischen Medien handelt es sich um einen 43-jährigen muslimischen Vater von zwei Kindern, der einen Laden für lokale Produkte betreibt

 14.12.2025

Jerusalem

Israels Regierungschef wirft Australien Tatenlosigkeit gegen Judenhass vor

Nach einem Anschlag in Sydney fordert Netanjahu von Australien entschlosseneres Handeln gegen Judenhass. Er macht der Regierung einen schweren Vorwurf

 14.12.2025

Kommentar

Müssen immer erst Juden sterben?

Der Anschlag von Sydney sollte auch für Deutschland ein Weckruf sein. Wer weiter zulässt, dass auf Straßen und Plätzen zur globalen Intifada aufgerufen wird, sollte sich nicht wundern, wenn der Terror auch zu uns kommt

von Michael Thaidigsmann  14.12.2025

Meinung

Blut statt Licht

Das Abwarten, Abwiegeln, das Aber, mit dem die westlichen Gesellschaften auf den rasenden Antisemitismus reagieren, machen das nächste Massaker nur zu einer Frage der Zeit. Nun war es also wieder so weit

von Sophie Albers Ben Chamo  14.12.2025 Aktualisiert

Anschlag in Sydney

Felix Klein: »Von Terror und Hass nicht einschüchtern lassen«

Zwei Männer töten und verletzen in Sydney zahlreiche Teilnehmer einer Chanukka-Feier. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung äußert sich zu der Tat

 14.12.2025

Terror in Sydney

Zivilist entwaffnet Angreifer und wird als »Held« gefeiert

Zwei Männer schießen auf Teilnehmer einer Chanukka-Feier in Sydney: Es gibt Tote und Verletzte. Ein Video soll nun den mutigen Einsatz eines Passanten zeigen

 14.12.2025

Australien

Merz: »Angriff auf unsere gemeinsamen Werte«

Bei einem Anschlag auf eine Chanukka-Feier in der australischen Metropole gab es viele Tote und Verletzte. Der Bundeskanzler und die Minister Wadephul und Prien äußern sich zu der Tat

 14.12.2025 Aktualisiert

Terror in Sydney

Zentralrat der Juden: »In Gedanken bei den Betroffenen«

Der Zentralrat der Juden und weitere jüdische Organisationen aus Deutschland äußern sich zu dem Anschlag auf eine Chanukka-Feier im australischen Sydney

 14.12.2025 Aktualisiert