Düsseldorf

Verwaltungsgericht verbietet Parole »From the River to the Sea«

Samidoun organisiert Pro-Terror-Demonstrationen, wie hier in Duisburg, und sammelt Spenden, die für Terror gegen Israel verwendet werden. Foto: picture alliance / Jochen Tack

Die Parole »From the River to the Sea - Palestine will be free« kann nach einer Gerichtsentscheidung bei pro-palästinensischen Kundgebungen verboten werden. Die Untersagung der Parole bei zwei »pro-palästinensischen« Versammlungen in Duisburg und Düsseldorf sei rechtmäßig gewesen, erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch.

Mit zwei Urteilen wies es Klagen der Veranstalter ab (AZ: 18 K 3322/24, Duisburg und 18 K 8760/23, Düsseldorf). Gegen die Urteile kann jeweils ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden müsste.

In Duisburg hatte die Polizei der Veranstalterin einer für den 10.
April angemeldeten »pro-palästinensischen« Versammlung die Verwendung der Parole untersagt. In Düsseldorf hatte das Polizeipräsidium darauf hingewiesen, dass die Verwendung dieser Parole bei einer pro-palästinensischen Versammlung in der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf am 2. Dezember 2023 strafbar sei.

In beiden Fällen gab das Verwaltungsgericht der Polizei recht. Im Fall der Duisburger Kundgebungsanmeldung sei die Prognoseentscheidung der Polizei
»tragfähig« gewesen, denn es sei hinreichend wahrscheinlich gewesen,
dass die Parole verwendet wird. Damit wäre ein vereinsrechtlicher
Straftatbestand verwirklicht worden.

Zwar ist die Parole nach Auffassung des Gerichts nicht per se antisemitisch. Die Parole »From the river to the sea - Palestine will be free« sei aber ein Kennzeichen sowohl der seit dem 2. November 2023 verbotenen Vereinigung Samidoun Deutschland (Samidoun) als auch der palästinensischen Terrororganisation Hamas.

Beide Vereinigungen hätten sich die Parole »durch ständige Übung« zu eigen gemacht, erklärten die Richter. »Damit ist deren Verwendung grundsätzlich verboten.«

Auch eine Ausnahme im Einzelfall wollte das Gericht nicht gelten lassen und verwies darauf, dass die Anmelderin Mitglied der seit dem 16. Mai dieses Jahres verbotenen Vereinigung Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) ist.

Rechtswidrig sei hingegen gewesen, die Verwendung der Parolen »Yalla Intifada« und »Kindermörder Israel« zu untersagen. Dies habe das Polizeipräsidium Duisburg anerkannt.

Im Blick auf die Versammlung in Düsseldorf begründete das
Verwaltungsgericht seine Entscheidung unter anderem mit dem damals erwarteten Teilnehmerkreis, dem Versammlungsthema und vor allem dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.

Eine Verwendung der Parolen »Israelische Verbrechen gegen den Gaza-Streifen« und »Stoppt den Genozid / Völkermord« sowie der Begriffe »Genozid / Völkermord« hätte aber nicht untersagt werden dürfen. Das Polizeipräsidium Düsseldorf habe anerkannt, dass dies rechtswidrig war.

Umbenennung

Yad-Vashem-Straße in Berlin: Wegner will schnelle Umsetzung

Nach der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem soll ein Straßenabschnitt im Herzen von Berlin benannt werden. Der Regierende Bürgermeister hofft auf eine schnelle Umsetzung

von Jonas Grimm  18.12.2025

Kairo

Ägypten: Angeblich Pläne für USA-Reise von Präsident al-Sisi

Seit Beginn des Gaza-Kriegs sollen Israels Premier und Ägyptens Staatschef keinen Kontakt gehabt haben. Wird sich al-Sisi mit Hilfe eines Gas-Deals zu einem Treffen in den USA bewegen lassen?

 18.12.2025

Bildungsministerkonferenz

Publizist Friedman: Leben jüdischer Kinder schlecht wie nie seit 1945

Schulen als Bildungsorte für Demokratie und Menschenrechte, gegen Hass und Antisemitismus: Der Publizist Michel Friedman sieht hier große Defizite in Deutschland

 18.12.2025

Australien

Polizei in Sydney stoppt Verdächtige – Pläne vereitelt?

Nur wenige Tage nach den tödlichen Schüssen an Sydneys weltberühmten Bondi Beach gibt es einen Einsatz von Anti-Terror-Einheiten. Die Verdächtigen sollen auf dem Weg zum Strand gewesen sein

 18.12.2025

Revision

Melanie Müller wehrt sich gegen Urteil zu Hitlergruß

Melanie Müller steht erneut vor Gericht: Die Schlagersängerin wehrt sich gegen das Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitzes. Was bisher bekannt ist

 18.12.2025

Thüringen

Klage der rechtsextremen AfD gegen Verfassungsschutzchef teils erfolgreich

In einem Punkt wurde den Klägern recht gegeben, in zwei anderen nicht. Es geht um Äußerungen von Stephan Kramer in einem Medienbericht

 18.12.2025

Verbundenheit

Chanukka und Advent: Licht gegen den Hass

Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland versichert die Ratsvorsitzende Bischöfin Kirsten Fehr der jüdischen Gemeinschaft ihren Beistand und ihre Solidarität

von Bischöfin Kirsten Fehrs  18.12.2025

Landgericht Berlin

Gericht: »From the River to the Sea« ist Aufruf zur Judenvernichtung

Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I hat einen Mann wegen der Verwendung der Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun muss wohl der Bundesgerichtshof ein abschließendes Urteil fällen

 18.12.2025

Tschechien

Prag plant Botschaftsverlegung nach Jerusalem

Der neue Prager Außenminister Petr Macinka sagt, der Schritt sei überfällig

 18.12.2025