Prozess

Verteidigung fordert Freispruch

Die Nationalsozialisten ermordeten im Konzentrationslager Stutthof nahe Danzig mehr als 65.000 Menschen. Foto: dpa

Im Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann Bruno D. hat die Verteidigung am Montag Freispruch gefordert. Sein Mandant habe damals seinen Dienst als SS-Wachmann nicht als Teilnahme an einem Verbrechen erkannt, sagte Rechtsanwalt Stefan Waterkamp vor dem Hamburger Landgericht. Zudem sei 1944/45 Widerstand gegen den Staat etwas anderes gewesen als heute.

Der Angeklagte muss sich wegen seiner früheren Tätigkeit als SS-Wachmann im KZ Stutthof (bei Danzig) verantworten. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft nach dem Jugendstrafgesetz, weil D. zu dieser Zeit 17 und 18 alt war. Das Urteil soll am Donnerstag gesprochen werden.

statement D. selbst nutzte die Möglichkeit des letzten Wortes und entschuldigte sich in einem kurzen Statement bei allen, »die durch diese Hölle des Wahnsinns gegangen sind«, und ihren Angehörigen. »So was darf niemals wiederholt werden.« Die Zeit, in der er Dienst auf dem Wachturm tun musste, belaste ihn noch heute sehr. Hätte er damals eine Möglichkeit gesehen, dem zu entgehen, hätte er sie genutzt. Er habe sich niemals freiwillig für den Dienst auf dem Wachturm gemeldet – »und erst recht nicht im KZ«. Erst durch den Prozess habe er das ganze Ausmaß dessen, was in Stutthof an Grausamkeiten geschah, erkannt.

Sein Verteidiger sagte, man könne nicht die heutige Sicht und die heutigen Kenntnisse zugrunde legen, sondern müsse die damalige Situation betrachten. Es sei nicht klar, ob D. damals in der Lage gewesen sei, zu erkennen, dass der Befehl ein verbrecherischer war.

Nach seinem moralischen Verständnis habe er sich mit der Ausführung des Wachdienstes nicht an den Grausamkeiten im Lager beteiligt. »Eine Befehlsverweigerung gab es damals einfach nicht«, sagte Waterkamp. Wie hätte ein 18-Jähriger in dieser Zeit aus dieser Gesellschaft ausbrechen sollen?, fragte er.

einzelgänger Sein Mandant sei in einer »Welt der Befehlshörigkeit« aufgewachsen, er sei es gewohnt gewesen, einem Vorgesetzten zu gehorchen. Seine Eltern hätten ihn zudem »zum Raushalten erzogen«. D. sei auf einem Hof mit eingeschränkten Möglichkeiten zur Information aufgewachsen und habe sich »zum Einzelgänger« entwickelt. »Ihm war nicht bewusst, dass er etwas Verbotenes tat. So etwas war in seinem Erfahrungshorizont bisher nicht vorgekommen.« Gewisse Merkmale von Unreife habe ein Gutachter im Rahmen des Prozesses bescheinigt. Damit sei D. freizusprechen.

Sein Mandant habe keine nationalsozialistische Gesinnung gehabt, betonte Waterkamp. Die Gefangenen hätten ihm leidgetan. Während des Prozesses sei seine Familie für D. der notwendige Anker gewesen, um diesen durchzustehen. Dies wäre im Fall einer Haft nicht mehr gegeben. Der Verurteilte müsse eine Chance haben, die Haftzeit zu überleben, sagte der Verteidiger mit Hinweis auf das hohe Alter.

Zudem sollte das Gericht von der Forderung der Staatsanwaltschaft nach Zahlung der Prozesskosten absehen. Das würde seinen Mandanten wirtschaftlich ruinieren und wäre eine zweite Strafe. epd

Meinung

Gratulation!

Warum die Ehrung der ARD-Israelkorrespondentin Sophie von der Tann mit dem renommierten Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis nicht nur grundfalsch, sondern auch aberwitzig ist

von Lorenz Beckhardt  30.11.2025

Deutschland

Massive Proteste gegen neuen AfD-Nachwuchs 

Die AfD organisiert ihren Nachwuchs - Gießen erlebt den Ausnahmezustand. Zehntausende haben sich nach Mittelhessen aufgemacht, um die Gründung der Generation Deutschland zu verhindern

von Christian Schultz  30.11.2025

Rechtsextremismus

Fragezeichen nach skurriler Rede bei AfD-Jugendkongress 

Wer steckt hinter dem mysteriösen Auftritt des Mannes, der mit einer Rede im Hitler-Stil den Gründungskongress der AfD-Jugend aufmischte? Ihm droht der Parteiausschluss

von Jörg Ratzsch  30.11.2025

Gerechtigkeit

Jüdische Verbände dringen auf Rückgabegesetz 

Jüdische Verbände dringen auf Rückgabegesetz Jahrzehnte nach Ende des NS-Regimes hoffen Erben der Opfer immer noch auf Rückgabe von damals geraubten Kunstwerken. Zum 1. Dezember starten Schiedsgerichte. Aber ein angekündigter Schritt fehlt noch

von Verena Schmitt-Roschmann  30.11.2025

Dokumentation

»Sie sind nicht alleine!«

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hielt bei der Ratsversammlung des Zentralrats der Juden die traditionelle Gastrede

von Wolfram Weimer  30.11.2025

Gemeinden

Ratsversammlung des Zentralrats der Juden tagt in Frankfurt

Das oberste Entscheidungsgremium des jüdischen Dachverbands kommt einmal im Jahr zusammen

 30.11.2025 Aktualisiert

Berlin

Späte Gerechtigkeit? Neue Schiedsgerichte zur NS-Raubkunst

Jahrzehnte nach Ende der Nazi-Zeit kämpfen Erben jüdischer Opfer immer noch um die Rückgabe geraubter Kunstwerke. Ab dem 1. Dezember soll es leichter werden, die Streitfälle zu klären. Funktioniert das?

von Cordula Dieckmann, Dorothea Hülsmeier, Verena Schmitt-Roschmann  29.11.2025

Interview

»Es ist sehr viel Zeit verloren gegangen«

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, zieht eine Bilanz seiner Arbeit an der Spitze der »Beratenden Kommission NS-Raubgut«, die jetzt abgewickelt und durch Schiedsgerichte ersetzt wird

von Michael Thaidigsmann  29.11.2025

Interview

»Weder die Verwaltung noch die Politik stehen an meiner Seite«

Stefan Hensel hat seinen Rücktritt als Antisemitismusbeauftragter Hamburgs angekündigt. Ein Gespräch über die Folgen des 7. Oktober, den Kampf gegen Windmühlen und kleine Gesten der Solidarität

von Joshua Schultheis  29.11.2025