BDS-Beschluss

Verfassungsbeschwerde erfolglos

Das Landtagsgebäude von Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Foto: imago

Zwei Vereine sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags zur BDS-Bewegung gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster wies die Klage als unzulässig zurück. Die Vereine, welche die gegen Israel gerichtete BDS-Bewegung (»Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen«) unterstützen, hätten den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg beschreiten müssen.

BESCHLUSS Der NRW-Landtag hatte am 20. September 2018 den Beschluss gefasst, wonach die BDS-Kampagne mit ihrem Boykottaufruf gegen Israel antisemitisch sei. Damit verbunden war ein Aufruf an Städte und Gemeinden, die Kampagne und ihre Gruppierungen nicht zu unterstützen und der Bewegung keine Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dagegen wandten sich die Vereine; der Beschluss diffamiere und stigmatisiere sie. Zudem seien sie unter Verweis auf den Landtagsbeschluss nicht zu gemeindlichen Veranstaltungen zugelassen worden.

Laut Verfassungsgerichtshof erfolgte der Ausschluss von öffentlichen Einrichtungen nicht durch den unverbindlichen Beschluss des Landtags selbst, sondern erst durch die eigenständigen Entscheidungen von Gemeinden.

RECHTSWEG Dagegen könnten die Beschwerdeführer – wie sie dies in der Vergangenheit bereits erfolgreich getan hätten – den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg beschreiten. Auch im vorliegenden Fall sei es nicht von vornherein ausgeschlossen, Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten erlangen zu können.

Die 2005 von propalästinensischen Aktivisten gegründete israelfeindliche und laut Bundestag antisemitische BDS-Bewegung ruft international dazu auf, Waren aus Israel zu boykottieren und wirtschaftliche Investitionen von dort zurückzuziehen. kna

Beirut

Israel: Haben hochrangigen Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026